Beiträge von xenophil90

    Hi!


    Danke für die Antwort.


    Der Wärmepreis liegt, soweit ich weiß, bei um die 80 € pro MWh. Das kam uns nach kurzem Google-Fu nicht unverhältnismäßig hoch vor. Wenn es aber um solche Feinheiten geht, würde die Sache ohnehin in Richtung Anwalt gespielt werden.


    Mir ging es hier eher um eine Erklärung des Prinzips solcher Konstrukte, da ich selbst davon nicht betroffen und totaler Newbie bin, es aber gerne verstehen möchte, wie es funktioniert. Ich denke, das wurde hier erreicht. :)


    Schönen Tag euch!

    Ah, okay. Also in Fall 1 werden die tatsächlichen Kosten auf die Mieter umgelegt, im letzteren Fall wird zw. Vermieter/ Eigentümer und Pächter ein Pauschalpreis festgelegt und umgelegt.


    Wir hatten, als wir die Diskussion geführt haben, auch mal ins Vertragswerk geschaut. Vermutlich ist das dann auch der Grund, weshalb im Vertrag drin steht, dass über die an die Mieter gelieferte Wärme abgerechnet wird.


    Ausgangspunkt der Diskussion war nämlich, dass der Betreiber die gesamte vom BHKW produzierte Leistung (ca. 600 MWh) von den Vermietern (und damit letztlich von den Mietern) hat bezahlen wollen. Im Vertrag steht drin, dass die gelieferte Wärme (ca. 300 MWh) bezahlt wird.


    Das heißt, wenn ich es nun richtig verstehe, im Umkehrschluss ja, dass die Mieter das bezahlen, was in den Mietshäusern tatsächlich an Wärme verbraucht worden ist (zu dem vom Vermieter verhandelten Preis pro MWh) und der Betreiber die restliche Leistung nicht abrechnen kann (dafür bekommt er für die Einspeisung aber ja auch Geld und kann den MWh-Preis verhandeln).


    Danke für die aufschlussreichen Antworten. Vielleicht schaffe ich mir ja auch mal ein BHKW an - die soll es ja auch in klein geben. :)

    Hallo zusammen,


    bin totaler Newbie und hoffe, dass ihr mir ggf. blöde Fragen verzeiht.


    Freunde von mir besitzen ein BHKW. Dieses ist an einen dritten verpachtet, der damit einige Mehrfamilienhäuser meiner Freunde mit Wärme versorgt. Der vom BHKW erzeugte Strom wird (abzüglich des Eigenverbrauchs des BHKW) vollständig ins Stromnetz eingespeist.


    Wir hatten eine Unterhaltung zum Thema Abrechnung und Wirtschaftlichkeit und ich habe glaube ich ein grundsätzliches Verständnisproblem, was das Prinzip des BHKW-Betriebs in der o. g. Konstellation angeht.


    Der Betreiber des BHKW stellt eine Gesamtrechnung über erzeugte Energie (+ Betriebsführung) an meine Freunde, die diese Kosten dann auf die Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen. Das erscheint mir aber nicht schlüssig, da im BHKW ja darüber hinaus noch Strom erzeugt wird, der ins Netz eingespeist und entsprechend dem Betreiber auch vergütet wird.


    Das ist der Punkt, der für mich gerade keinen Sinn zu ergeben scheint: Die Mieter bezahlen letztendlich für die gesamten Kosten der Brennstoffe und der Betreiber kann den aus diesen Brennstoffen gewonnenen Strom ins Netz einspeisen und dafür auch noch vergütet werden?


    Jetzt hatte ich bei einer kurzen Google-Recherche gelesen, dass man wohl die Bestandteile für erzeugten elektrischen Strom und die Wärme separat auf der Rechnung ausweisen muss? Aber nur als privater Betreiber und nicht im Rahmen des Contracting, wo ein kWh-Preis zwischen Betreiber und Eigentümer/Vermieter festgelegt wird? Ich bin verwirrt.


    Wenn die Mieter letztendlich alles bezahlen und man den eingespeisten Strom noch gewinnbringend an den lokalen Energienetzbetreiber verkaufen kann, ist das eine riesige Goldgrube?


    Ich hoffe, hier kennt sich jemand ein wenig aus und kann einem Newbie wie mir das Prinzip kurz erklären. Für mich ist das so gerade nicht schlüssig.


    Danke und Grüße

    xenophil