Beiträge von trebeta

    Ich hab nochmals versucht, meine Eingangsfrage zu beantworten:

    Trifft die VO überhaupt auf ein Mini-BHKW zu, ........?

    Irrtümlicherweise kommt im der Wortzusammenfassung BHKW der Begriff „heiz“ (Ableitung von Heizung) vor.

    • Ein MINI-BHKW hat keinen Brennraum, gleich eines Kochers, in dem z. B die Primärenergie Gas (nach Zündung)
      mit O2, eine Flamme entstehen lässt, diese wiederum ein Medium erhitzt.
    • Die Primärenergie Gas beheizt in einem MINI-BHKW keinen Boiler, keine Therme und keinen Durchlauferhitzer, usw., es gibt also in einem MINI-BHKW keine Heizung!
    • Die in ein MINI-BHKW eingeleitete Primärenergie, in Form von Fossilbrennstoffen, in der Regel, Flüssiggas oder Biogas (Benzin, Diesel, Kerosin, usw.) versorgt den darin verbauten Motor, mit dem jeweils notwendigen Brennstoff, um diesen Motor am Laufen zu halten.
    • Der Motor muss über eine Steuerung eine bestimmte Leistung erbringen und dabei eine genau definierte Drehzahl erzeugen, um die im Stromnetz vorhandene Frequenz (50Hz bei 230Volt) zu halten. Selbstregelnder Gasverbrauch!
    • Mit der jeweiligen geforderten Leistung des Verbrennungsmotors wird ein Generator betrieben, der dafür, wiederum elektrische Leistung liefert. Nennleistung bei MINI-BHKW 20Kw/a. Maximaler Gasverbrauch!
    • Bei der Elektrischen-Leistungserzeugung mit dem Verbrennungsmotor entsteht Abwärme, in Form von Abgas- und Kühlwasserwärme.
    • Der elektrische Wirkungsgrad, Unterschied zwischen eingespeister zu abgegebener Energie, liegt bei ca. 30 - 35%.
    • Ein MINI-BHKW, h. n. m. physikalischen und bautechnischen Erkenntnisvermögen, zwei Funktionsgruppen,
      - der Stromerzeugung (s.o.)
      - der Wärmtauscher, als Wärmeüberträger (s. u.)
    • In einem Wärmetauscher, oder auch Wärmeüberträger, wird Abwärme von einem Medium auf ein anderes übertragen. Der wärmespendende und der wärmeempfangende Stoff werden in einem Wärmetauscher zumeist nicht gemischt, sondern aneinander vorbeigeleitet. Deshalb müssen die beiden Stoffe auch nicht den gleichen Aggregatzustand haben. Entscheidend für die Effizienz des Prozesses ist die Wärmeleitfähigkeit des Materials, das die beiden Stoffe trennt.
    • Ein Wärmtauscher ist ein Wärmeüberträger - also keine Heizung!!!!!
      Die Arten und die Funktion von Wärmetauschern kann bei Wiki nachgelesen werden.
    • Mit der Stromerzeugung und KWK, in einem BHKW, wird der CO2-Ausstoß bis zu 60 % geringer!!!!!!!



    G.G.

    Ich habe den Eindruck, dass hier bei den Begriffen einiges durcheinander geht. Mit dem, was Du als KfW-Zuschlag bezeichnest, ist offenbar der KWK-Zuschlag nach §§ 5-7 KWKG gemeint.

    Sorry, ich bin nur ein Eigentümer und habe die Daten aus dem Angebot von 2015 entnommen. Zur Qualifikation: Staatlich geprüften Elektrotechniker, Fachrichtung Hochfrequenz – Nachrichtentechnik, also nur „anbrütet“ bezüglich BHKW.


    Zu deinen restlichen Ausführungen würde ich dir gerne, als PN, meine Fragen (zusammengefasst, s. u.) an das BAFA und dessen Antwort senden. Eine Veröffentlichung, hier im Forum, will ich aus Datenschutzgründen nicht tun.


    Hier Sachstandsfeststellung zur Abschaltung: Die Fragen habe ich auf der nächsten Seite nochmals präzisiert.

    • Abschaltzeitraum der Schwimmbadheizung vom 20.10.22 - 28.02.2023,
      also über 2 Monate in 2022 und 2 Monate in 2023,
      Gesamtjahresnutzungsgrad?
    • Die BHKW laufen weiter, ohne KWK, um die Stromeinspeisungspauschale weiter zu bekommen. Notkühlung?
    • Die BHKW’e mit ihren KWK haben – n. m. Kenntnisstand - keine Verbindung zu unserem Hauptheizungskreis für die Warmwasserheizung unserer Anlage.
      Die BHKW wurden nur beschafft, zur Schwimmbadbeheizung; Prüfung der Verrohrung vor Ort, durch Zuwendungsdienststelle?
    • Eigenmächtige Veränderung, zweier Wirkungsgrade, ohne Monitoring an Zuwendungsdienststelle, somit Nichteinhaltung der Emissionsanforderungen:
      Zuwendungsverletzung durch Reduzierung des Wirkungsgrades von, ca. 95%, mit KWK, auf ca. 35%, ohne KWK?

    Du kannst ja dann - wertneutral - die deine eigenen Fragen beantworten?


    GG


    Schieb mir bitte eine emailandresse durch, wenn man das alles hier rein kopieren will, pass immer das Fromat nicht.

    Brauch dann nur die mail's weiterleiten.

    Hi Sailor,

    die HV, welche die Abschaltung veranlasst hat, hat verkündet, die BHKW weiter laufen zulassen um u. a. Förderung noch zu kassieren. Hab bei der BAFA schon nachgefragt, die haben bestätigt, dass wir sogar die KFW Förderung noch weiter bekommen für unsere BHKW, trotz Abschaltung der KWK. 7 Jahresfrist in Ende des Jahres rum. Gesamtlaufzeit ist ja 10 Jahre.

    KFW Zuschlag 9.084,00 jährlich

    Einspeisungsvergütung 2 854,00 jährlich

    Engiesteuererstattung 2.977,00 jährlich


    Bis jetzt haben wir noch einen ungekündigten Gasliefervertrag, bis Ende 2023, mit sehr guten Konditionen.

    § 4 „VO zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“

    (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV).

    Verbot der Nutzung bestimmter Heizungsarten für Schwimm- und Badebecken In Gebäuden oder zugehörigen privaten Gärten ist die Beheizung von privaten, nichtgewerblichen, innen- oder außenliegenden Schwimm- und Badebecken einschließlich Aufstellbecken mit Gas oder mit Strom aus dem Stromnetz untersagt. Satz 1 ist nicht anzuwenden, sofern die Beheizung zwingend notwendig für therapeutische Anwendungen ist.

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    Verwaltungen erlassen Verordnungen: Gesetze werden vom Parlament, der Legislative, gemacht. Eine Verordnung aber wird durch die ausführende Gewalt, durch die Verwaltung erlassen. Eine Verordnung schreibt also vor, wie ein bereits bestehendes Gesetz in allen Einzelheiten ausgeführt werden muss. Quelle: www.bpb.de

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    Trifft die VO überhaupt auf ein Mini-BHKW zu, welches im Rahmen der Kraft-Wärme-Kopplung (Abgaswärmetauscher / Kühlwasserwärmtauscher) Abwärme (eine Sekundärenergie) nutzt und diese vom Medium 1 (Abwärme/Sekundärenergie) auf das Medium 2 (z. B auf einen geschlossenen Heizwasserkreislauf eines Schwimmbades) überträgt?

    Gegebenheiten im aktuellen Fall:

    • Die BHKW wurden ausschließlich zur Beheizung (KWK) eines Schwimmbads, im Wohnbereich einer Wohnlage, beschafft.
    • Es besteht keine Verbindung (KWK) zu weiteren Heizkreisläufen in der Wohnanlage.
    • Die Beheizung des Schwimmbades, also die KWK, wurde aufgrund der VO abgeschaltet.
    • Die BHKW laufen weiter, mit dem gleichen Verbrauch an Gas „Primärenergie“, zur Stromerzeugung (unter Volllast 20kW/h zum Erhalt der Stromeinspeisungspauschale) - wie bisher!

    Eure Meinung dazu?


    Beispielhaft:

    • wird ein Mini-BHKW mit Gas beheizt (Boiler, Therme, Durchlauferhitzer) oder ein Motor mit Gas betrieben?

    Gruß Günter