Beiträge von Tomm50

    Danke für die Antwort.

    Die Umsatzsteuer für den Eigenverbrauch habe ich erst ab 2022 angegeben weil ich noch keine genaue Zahlen vom Netzbetreiber hatte. Muss ich diese für 2021 jetzt in der Erklärung mit angeben oder reicht das in für die Erklärung 2022 aus und auch die AfA?

    Habe eh vor mir einen Steuerberater zu suchen, bevor ich noch mehr Fehler mache.

    Grüße Thomas

    Hallo an alle,



    habe diese Woche noch Zeit durch Fristverlängerung meine Steuererklärung zu erledigen. Habe versucht über einen Steuerberater Hilfe zu bekommen aber sind alle ausgebucht.

    Seid August 2021 habe ich eine PV Anlage mit 13kwp, habe auf die Kleinunternehmerreglung verzichtet. Ob das so gut war bin ich mir auch nicht mehr so sicher.

    Bei mir geht es um die Steuererklärung 2021. In denUsatzsteuervoranmeldungen habe ich beim Umsatz immer 0€ angegebnen weil ich noch keine Abschlagszahlungen vom Netzbetreiber erhalten habe im Jahr 2021 außer die Vorsteuer (3054€) von der Anlagenrechnung (19131,00€) habe ich im vierten Quartal angegeben. Diese wurde am 21.1.2022 auf mein Konto überwiesen.Auch die Gutschrift von den Pfalzwerken am 24.02.2022 mit 401€.

    Meine Frage ist, kann ich diese Gutschriften noch angeben für das Jahr 2021 weil die Buchung im Jahr 2022 war? Oder erst mit der Steuererklärung 2022.



    Vielen Dank im vorraus.



    Grüße Thomas