Hallo, ich habe bei der KFW nachgefragt, wenn man eine Brennstoffzelle, egal von welchem Hersteller kauft, dann würde die Anzahlung an EW mit zu den Anschaffungskosten gehören und anteilig bezuschusst werden. Ich habe jetzt eine Verlängerung beantragt und bekam auch schnell Antwort. Die Zusage ist um ein halbes Jahr verlängert. Ich hole gerade Angebote ein und mein Favorit ist im Moment Dachs 0,8 von Senertec. Ist etwas günstiger wie die Vitovalor, hat auch weniger Heizleistung, bei mir reicht es aber. Wenn das so stimmt, was mir von der KFW telefonisch gesagt wurde, dann wäre das wenigstens eine Schadensbegrenzung.
Next4Home hat sich auch bei mir gemeldet wegen einem Angebot, sie wären Premium Partner von DAA, hat er am Telefon gemeint. Unglaublich 🙈
Ich hätte wenigstens den Kapitän ausgetauscht, wenn ich als Investor in so einen Schuppen einsteige, auffälliger geht's gar nicht mehr.
Alles anzeigenDie machen halt einfach so weiter...
... übrigens ist lt. Text nur die erste Teilzahlung abgesichert. Was ist mit den zweiten 50%, die 7 Tage vor dem vereinbarten Installationstermin fällig sind? Termine lassen sich auch kurzfristig leicht verschieben. Nicht nur, aber auch wenn eine Insolvenz ins Haus steht.
Ich bleibe dabei:
- Wenn schon (Teil-)Vorauszahlungen verlangt werden, dann zahlt man in dem Moment, wo die schriftliche rechtsverbindliche Bestätigung des absichernden Instituts eingetroffen ist, und keine Minute früher. Und zwar bei sämtlichen (Teil-)Zahlungen – außer die Anlage steht schon betriebsbereit im Keller.
- Wenn der Lieferant sich darauf nicht einlässt bzw. der Vertrag etwas anderes vorsieht, dann unterschreibt man gar nicht erst und sucht sich stattdessen einen anderen Vertragspartner.
- Wenn man partout keinen Vertragspartner findet, der diese (eigentlich selbstverständlichen) Bedingungen akzeptiert oder überhaupt ohne Vorauszahlungen arbeitet (d.h. wie allgemein üblich Teilzahlungen nach Baufortschritt vereinbart), dann lässt man das Projekt bleiben. Außer Geld spielt keine Rolle.
- Wenn man 1. bis 3. außer Acht lässt und das Projekt geht in die Hose, dient eine Beschwerde ausschließlich der eigenen mentalen Erleichterung oder höchstens noch zur Warnung Dritter. Aber helfen kann dann keiner mehr – meist auch kein Rechts- oder Staatsanwalt.
Ich hätte auch noch schreiben können:
Nulltens: Wenn der Vertragspartner nicht gerade ein Heizungsbauer aus der Region ist, macht man sich vorher über die Firma kundig, z.B. hier im Forum. Vor EW und deren "Marketing"-Methoden wurde hier beispielsweise seit Jahren gewarnt.
Nur nutzt dieser tolle Vorschlag nichts, denn brauchen kann ihn nur jemand, der ihn hier nicht liest...
Ein Kaufmann weiß das sicherlich alles, nur wenn ich zum Heizungskauf schon einen brauche, dann Gut Nacht 🤷