Beiträge von Dachsfan

    Unsere aktuellen Einwegzähler pro Haushalt gehören den NB

    Aha, warum denn das ?

    Ihr dürft eigene setzen, nur zur Info.


    Wie gesagt, würde ich dann einen Kaskadenzähler zusätzlich installieren und alle PV Anlagen auf die GbR anmelden.

    So wird die Einspeisung von PV Strom wo auch immer die PV Anlagen sind im Areal und KWK Strom mit dem Kaskadenzähler seperat gemessen und vergütet vom Netzbetreiber.

    Die Häuser die eine PV haben würde ich private Zweirichtungszähler einbauen und fertig.


    Wie der Kollege Alicante bereits zutreffend schrieb, ist Strom nie kostenlos. Eine Verrechnung muss Vertraglich vereinbart werden, d.h. ein günstiger Strompreis für alle. Aus dem GbR Topf werden dann die PV Einspeisevergütungen in "normaler d.h. gesetzlicher Höhe" an die PV Häuser ausbezahlt. Einspeisungen von PV STrommengen erhält die GbR usw.


    Aber wie gesagt, ich kenne das geplante Konzept nicht. So jedenfalls würde ich es realisieren, ist am günstigsten für alle, mit Aunahme des Netzbetreibers natürlich. :saint:

    Das BHKW wird von den Eigentümern als GBR betrieben. Es handelt sich um eine Arealnetz auf privatem Grund.

    Die "Eigentümern GBR" kauft auch den Bezugsstrom ganz normal, nehme ich an.


    Was wurde denn aktuell geplant ?


    Sinnvoll erscheint mir nur, dass die PV Eigentümer die PV Anlage an die "Eigentümern GBR" vermieten bzw. diese der Betreiber sind und der PV Strom Überschuß aufnehmen und entweder mittels Energiespeicher speichern und nutzen.

    Ohne Kenntnis ob das Zuleitungskabel des BHKW direkt zum Netzpunkt also zur Messung verläuft, kann man da nicht viel zu sagen. Wie gesagt es fehlen noch Infos.

    Allerdings wird jedes Haus alleiniger Inhaber seiner PV-ANLAGE. Der Elektriker des Solateurs hat sozusagen das Gesamtkonzept beantragt.

    Das kann ein Problem werden, wenn mehrere Betreiber in einem Arealnetz Strom erzeugen und Lieferverträge mit dem Netzbetreiber schließen wollen und es nur einen Netzzugang über einen Dritten gibt. So etwas haben wir noch nicht gemacht, da müsste ich mich auch erst informieren ob das geht. Vieleicht weiß jemand es hier oder Du musst selbst im Netz suchen, ob da so etwas bereits gemacht worden ist. Denkbar wäre, dass die Hausbesitzer Eigentümer sind und die Anlagen der Gemeinschaft ( der KWK Anlage ) vermieten, diese dann Betreiber sind.


    Wie soll denn das geplante "Gesamtkonzept" genau aussehen ?

    Sollte man alles im Vorfeld Rechtssicher planen, mit dem Netzbetreiber abstimmen und mit dem Finanzamt.

    Moin. Das BHKW als solches wahrscheinlich nicht aber die Verteiler- und Zähleranlage unter Umständen schon.

    So ist es, allerdings ist es auch eine Ermessensfrage, auch hier muss man genaueres wissen.

    Ich möchte an dieser Stelle nochmals Betonen, dass es bei Elektrischen Anlagen wo Gefahren bestehen grundsätzlich keinen Bestandsschutz gibt !


    Beispiel in einem Zählerschrank aus Holz soll ein weiterer Stromzähler montiert werden.

    Dies ist nicht zulässig und es besteht kein Bestandsschutz.


    Grenzwertige Beispiele: Netzbetreiber verlangt das die NH Sicherung demontiert werden, Überspannungsschutz installiert werden muss etc. Dies ist sicherlich sinnvoll, jedoch würde ich mich dazu nicht zwingen lassen, wenn nur der Kaskadenzähler zusätzlich eingebaut werden soll ohne wesentliche Änderung.

    Die Anlagen sind noch nicht installiert. Unser Solateur hat die Anlagen für uns beantragt.

    Wenn die Anlagen auf den Namen des einzigen Zweirichtungszähler ausgestellt sind, wenn die KWK Anlage über den Kaskadenzähler einspeist, wird der erzeugte KWK Strom der eingespeist wird korrekt von der eingespeisten PV Strommenge, die eingespeist wird messtechnisch erfasst.

    Somit sehe ich keine Notwendigkeit einer anderen Messung. Die PV Strommengen können beliebig in Stromnetz Zweige der EFH einspeisen, ganz wie sie wollen. Eine Frage der korrekten Beantragung.


    Sollte der Netzbetreiber behaupten, dass es so nicht gehe, möge er dies konkrt vortragen, so das die Clearingstelle der Bundenetzargentur dies ebenfalls versteht. Nach diesem dezenten Hinweis habe ich bisher mit zwei Ausnahmen, wo die Bundesnetzargentur den Stadtwerken erklärt hat, dass ich im Recht und Sie im Unrecht sind relativ Stressfrei bekommen.

    WIr waren mal Messstellenbetreiber, hat sich jedoch Finanziell nicht gelohnt. Leider haben "Solarteure" nicht immer eine Konzession oder interessieren sich nicht weiter für eine nachhaltig wirtschaftliche Lösung. ( Meine persönlichen Erfahrungen )

    Entscheidung Netzbetreiber muss eingeholt werden, aus meiner Sicht Auslegungssache.

    Der Schutz als solches scheint mir gegeben, die vollständige Erfüllung der Vorgaben nicht.


    Ich persönlich habe wie bereits oft geschrieben, einiges an Netz gebracht, da Netzbetreiber meiner Ansicht gefolgt sind, dass der Anlagenschutz vollständig gegeben ist und bei derartig kleinen Anlagen da ein Auge zugedrückt werden kann.

    Versuch macht Klug.