Ich glaube im Alter von 20-30 macht einem das einfach nicht so viel aus.
Tja, Roanne hat zwar berichtet, dass Ihr Freund im Keller sagte, der Dachs sei "laut".
Was aber sagt Ihr Freund zu dem Geräuschniveau in der Wohnung und was sagen andere ( Besucher usw. )
Worauf Du Anspruch hast ist eine Lärmeinwirkung, die unter den Werten der TA Lärm liegt – soweit Dein Vermieter darauf Einfluss hat,
Was zum Beispiel auf ein Brummen des Kühlschrank / Gefrierschrank der Mieterin nich tder Fall ist.
Das Messgerät nimmt jedoch bei 28 dB möglicherweise das Brummen eigener Elektrogeräte wahr und das Geräusch kommt aus der eigenen Wohnung.
Auch die Geräusche von außen über die Scheiben vom Verkehrsgeräusch etc. zählen hier nicht.
Keine Ahnung. Ich bin mittlerweile echt genervt von dem ganzen Thema, ich will doch einfach nur meine Ruhe…
Können wir alle verstehen.
Nur vom Jammern wird es nicht besser und kommst Du auch nicht weiter.
Möglicherweise hast Du dem Vermieter gegenüber unterschrieben, dass die Wohnung Vertragsgemäß sei.
Bisher hast Du keine verborgenden Mängel, Wohnung wegen Kleinkraftwerk zu laut bemängelt, schriftlich meine ich ?
Wie stellst Du Dir denn das weitere genau vor ?
Wir sind kein Jammerforum, da wäre ein Friseur vieleicht die bessere Wahl.
Wir wollen Dir helfen, genug gute Ratschläge und Informationen wurden Dir gegeben.
Du sagst, Du kommst nicht an den Dachs ...... dann wirst Du die Sache die Du selbst und kostenfrei machen kannst also nicht machen ?
Wir können versuchen über die Werte und die Tonaufnahmen weiter zu kommen, aufgrund Jahrzehnterlanger Erfahrung ist das möglicherweise ein erfolgversprechener und kostenfreier Weg.
Ansonsten bleibt Euch nur auszuziehen, mit hohen Kosten oder wie wir es oft gemacht haben und machen der Weg zu einem Gutachten durch eine entsprechende Fachkraft mit langjähriger Tätigkeit in dem Bereich. Die Kosten teilen sich in der Regel Vermieter udn mIeter entweder nach einen vorher ausgemachten Anteil oder der Gutachter schlägt als Schlichter eine Aufteilung vor. Sind die Parteien nich teinverstanden bleibt der Rechtsweg offen, das Gutachten als gemeinsames Parteigutachten kann dem Gericht vorgelegt werden.
Bisher ist in keinem Fall, indem ich insoviert war, es dazu gekommen.
Ich konnte den Streit bisher stets schlichten und Lösungen aufzeigen, die auch realisiert wurden zur beidseitigen Zufriedenheit.
Ob das "Wummern" darunter fällt, müsste m.E. ein Fachmann beurteilen.
Naj ja wenn man mehrere Personen befragt und man ein Protokoll fertigt, zusammen mit dem Vermieter am besten, der soll auch dazu schriftlich etwas schreiben, dann ist man ein gutes Stück weiter.
Stört nur den TE das "Wummern" oder ist es objektiv von allen zu hören.
Finden alle die Wohnung zu laut oder nur die TE .... usw.
Man kann und sollte selbst viel machen um das Problem zu lösen und / oder zu dokumentierten, dann notfalls eine externe Fachkraft beauftragen, mögliche Lösungen aufzuzeigen, den Sachverhalt zu beurteilen.