Beiträge von Jiong

    Achje. Damit verlieren alle außer dem Unternehmen. Gut fürs Klima ist es sicher auch nicht, da es keinen Anreiz zum Energiesparen gibt, vermute ich.

    Und nach den 20 Jahren kommt ihr auch nicht raus, wenn die Hausverwaltung in eurem Namen Folgeverträge abschließt, da ist die Gesetzeslage ja auch für Verbraucher schlechter geworden.


    Ich bin froh, dass wir Abstand davon genommen und nun klassische Fernwärme haben.


    Ich hoffe, dass ihr irgendwie gut mit der Situation zurechtkommt.

    Hallo sailor,


    Dankeschön! Sorry, dass ein Bild doppelt war und der Bezug nicht ganz klar. Du hast mit deiner Zuordnung Recht.
    Was mit dem Strom passiert, ist im Anhang des Wärmeliefervertrags, den habe ich jetzt gerade nachgereicht. Hausstromtarif mit 25cent/KWh und 9EUR/Monat Grundgebühr. Man darf aber auch anderen Anbieter wählen. Was mir allerdings mündlich vom Bauträger gesagt wurde war einerseits "Sie bekommen einen Hausstromtarif" und andererseits "Für sie als WEG ist das rechtlich unheimlich schwierig wegen EEG und Umsatzsteuergesetzt etc ins Stromnetz einzuspeisen. Das ist der Grund, warum wir für Sie einen Energie-Contractor einsetzen." (Zu dem Zeitpunkt hatte ich so was noch nie gehört und wusste auch von den 32000 EUR/ Jahr nichts.)


    Dass die Dimensionierung sehr fraglich ist, hilft mir schon Mal weiter. Das ist ein Punkt, wo man kein Vertrauen mehr in den Bauträger hat, was ja aus vielen Gründen und u.A. wegen der Bestimmung des Hausverwalters sehr wichtig sein wird.

    Gute Frage, wie das nach 10 Jahren weitergehen soll. Könnte ja sein, dass WEG Haus1-5 und Grundstücksgemeinschaft Haus 6-7 anfangs den gleichen Hausverwalter bekommen sollen.

    Aber wenn z.B. die (kleinere) Grundstücksgemeinschaft merkt, das läuft nicht gut, und einen anderen Verwalter haben will, und der entscheidet "Weg mit dem BHKW, Rückbau, Raus aus Contracting, rein in Fernwärme", der Verwalter von Haus 1-5 aber sagt "läuft super mit dem Contracting, wir machen weiter"...


    Mit "rätselhaft und verkorkst" beschreibst du es gut.


    Vielen Dank für die ausführliche Unterstützung!
    Ich find's halt echt traurig, dass Energieeffizienz als Vehikel herhalten muss, um solche konsumentenschädlichen Konstrukte durchzudrücken.

    Was für ein BHKW verraten sie mir nicht, nur dass es ein Gas-BHKW ist.

    Zu den Leistungsangaben habe ich nur folgendes:


    Und

    .

    Ersteres Bild bezieht sich auf den Wärmeliefervertrag geschlossen mit Haus 1-5.

    Zweiteres bezieht sich auf eine Vereinbarung zur Nutzenergiebereitstellung mit Haus 1-7 (Häuser 6 und 7 sind nicht Teil der WEG).

    Heißt auch, größter Teil kommt gar nicht vom BHKW... Sehr merkwürdig.

    Wartung am BHKW übernimmt der Contractor anscheinend. Störungen an Mg-Anode und TWW-Speichersystem müssten wir bezahlen, wie du erklärst, ist das ja ein ganz anderer Bereich, hat mit dem BHKW nichts zu tun.


    Ich finde das alles sehr schwer zu verstehen.

    Aus der IT-Welt kenne ich Service (Saas oder Paas) eigentlich so: höhere laufende Kosten, dafür maximale Flexibilität (in Sekundenschnelle Neue Nutzer oder neue Hardware dazuschalten, je nachdem, um was es geht), und weniger Aufwand.

    Bei diesem Energie-Contracting nehme ich nur Nachteile wahr: Sehr hohe laufende Kosten pro Jahr, mindestens 10 Jahre geknebelt, und danach hoher Aufwand, weil sich die WEG mit dem Verwalter rumstreiten muss, wie es weitergeht, und man z.B. Rückbau bezahlen muss. Bzw. vielleicht gar nicht mit dem Verwalter rumstreiten, der Verwalter kann ja einfach vollendete Tatsachen schaffen, und die WEG haftet dafür unbegrenzt.

    Aha, jetzt habe ich etwas neues gelernt:
    Teil des Wärmelieferungsvertrages ist, dass nach 10 Jahren der Eigentum des Blockheizkraftwerkes auf die WEG übergeht. Also hat der hohe Grundpreis noch eine gute Sache.

    Ich habe auch erfahren, dass es ein neues BHKW ist, aber leider nicht was für eines.

    Ich muss mich nochmal selbst korrigieren, tue mich schwer den Vertrag zu lesen.
    Vor Ablauf der 10 Jahre Mindestvertragslaufzeit kann die WEG das Eigentum des BHKW übernehmen oder weiter contracten oder Rückbauen. Falls man rückbauen will, muss man sogar noch den Rückbau der Anlage bezahlen. Außerdem gibt es eine Endschaftsregelung "Die Anlagen, die in den ersten fünf Jahren installiert wurden, haben nach den 10 Jahren Grundlaufzeit den Restwert 0. Für andere evtl. installierte Anlagenteile gibt es eine Formal basierend auf AfA-Tabelle :/

    Aha, jetzt habe ich etwas neues gelernt:
    Teil des Wärmelieferungsvertrages ist, dass nach 10 Jahren der Eigentum des Blockheizkraftwerkes auf die WEG übergeht. Also hat der hohe Grundpreis noch eine gute Sache.

    Ich habe auch erfahren, dass es ein neues BHKW ist, aber leider nicht was für eines.

    Irre ich oder gelten die 32.000€ für die WEG also alle Wohnungen des Blockes ?? Wenn ja müsste man wissen wie viele das sind um sie mit den genannten 3000€ für FW zu vergleichen.

    Hallo alikante, das sind 40 Wohnungen in der WEG (stand im Originalposting). Was ich vergessen hatte: Es sind im Schnitt 80qm, wir haben 120qm. Die Schätzung von Sailor war also sehr gut.

    Für Fernwärme liegen übliche Grundpreise so um die 40-60 EUR/kW und Jahr. Jetzt kenne ich die Heizleistung Deines Wohnblocks nicht, aber wenn man ganz grob geschätzt 60 m2/Partei und einen Wärmebedarf nach EnEV ansetzt, so sollte der Wärmebedarf unter 120.000 kWh liegen und die Nennheizleistung vielleicht bei 50 kW. Bei einem Fernwärmeanschluss müsste man also vielleicht 3.000 EUR/Jahr Grundpreis zahlen. Im Vergleich dazu sind 32.000 EUR/Jahr jedenfalls Wucher.



    Aber ob man dagegen rechtlich eine Handhabe hätte, weiß ich auch nicht. Da würde ich einen Fachanwalt fragen.

    Vielen Dank für die Überschlagsrechnung, das hilft mir sehr!


    Hoffentlich meldet sich noch jemand mit einer rechtlichen Einschätzung (parallel dazu versuche ich Rechtsanwälte zu finden).

    Hallo zusammen,


    Bin Neuling im Forum und im Thema BHKW, habe mich nur kurzfristig eingelesen.


    Ich befinde mich in einer ähnlichen Situation wie die Foren-Kollegin auf Contracting und Kosten mit dem entscheidenden Unterschied, dass mir das Problem mit Wärmecontracting nicht jetzt nach 3 von 10 Jahren Laufzeit auffällt, sondern vor der Kaufentscheidung.


    Es handelt sich um eine schöne Wohnung, Neubau, Fertigstellung 2022, also in 2 Jahren, WEG wird ca 40 Parteien haben.

    Haken: Es ist zwingend ein Wärmelieferungsvertrag zu akzeptieren, der zwischen WEG (vertreten durch Bauträger vor Firmierung der WEG) und einer Tochter eines Energieversorgers (kann man hier Namen nennen?) geschlossen wurde.

    Mir liegt der Wärmelieferungsvertrag vor, Kaufvertrag der Wohnung noch nicht.


    Wärmelieferungsvertrag sagt: Contractor betreibt BHKW im Keller der Wohnungen. Grundpreis für die WEG: 32000 EUR / Jahr.

    Da wir eine große Wohnung haben, bleiben da bei uns ca 1000-1500 EUR Grundpreis/Jahr hängen.

    Verbrauchspreis 70 EUR brutto / MWH. Preisanpassungsklausel basierend auf Lohnkosten und Preisentwicklung Erdgas.

    Laufzeit 10 Jahre, danach Verlängerung durch Mehrheitsbeschluss der WEG.

    Außer Überprüfung Magnesiumiode und Reinigung von TWW-Speichersystem alle 2 Jahre sowie der Abrechnung macht der Contractor nichts.

    Störungen muss man beim Unternehmen melden und extra zahlen.


    Nun meine Fragen:

    Habe ich Recht, dass das Wucherpreise sind?

    Ist das zulässig, dass der Bauträger im Namen der WEG Dinge tut, bevor sie sich firmiert hat?

    Kann ich, wenn ich den Kaufvertrag unterschreibe, nachträglich irgendetwas anfechten, weil die WEG sich ja noch nicht firmiert hat?


    Kann ich vor Kauf versuchen, den Bauträger oder andere Wohnungskäufer (die ich noch nicht kenne)? von einem besseren Weg zu überzeugen?


    Die Wohnung ist toll, aber wenn das vgl. mit anderen Wohnungen z.B. 1000 EUR Mehrkosten pro Jahr sind, sind das in z.B. 70 Jahren glatte 10% des Kaufwertes.



    :/