Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Also so wie ich das verstanden habe, hat der produzierte Strom der BHKW-Anlage Vorrang als der der Stromversorger. In Prinzip muss der komplette produzierte Strom der BHKW-Anlage bis zum letzten Tropfen verbraucht werden und der restliche benötigte Strom für die Verbraucher wird über den Stromversorger bezogen d.h. die Kältemaschine wird über die BHKW versorg und falls noch was übrig bleibt, werden teilweise die Verbraucher der NSHV mitversorgt und die restlichen Verbraucher werden über den Stromversorger versorgt,
Fazit:
Der produzierte Strom der BHKW-Anlage muss vorrangig verbraucht werden und der der Stromversorger wird je nach Bedarf entnommen.
Habe ich das so richtig verstanden?