Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Erläuterung.
Wir haben dies hier beantragt:
Ist das der Mini-KWK-Zuschuss den es bis Ende 2020 gab?
Bin da etwas verwirrt, der Mini-KWK-Zuschuss ging nur bis 20 kWel oder? Und in meinem BAFA-Antrag steht was von 50kWel?
Alles bezieht sich auf de erste Jahreshälfte 2020. Da gab es noch den Absatz 6:
Eine Kumulierung mit Investitionszuschüssen ist nicht zulässig. 2 § 19 Absatz 7 Satz 2 der KWK-Ausschreibungsverordnung bleibt unberührt. 3 Abweichend von Satz 1 ist für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis einschließlich 20 Kilowatt eine Kumulierung mit einem Investitionskostenzuschuss zulässig, wenn
1. der Fördergeber dieses Investitionskostenzuschussprogramms den Nachweis erbringt, dass auch bei der kumulierten Förderung aus dem Investitionskostenzuschuss und den Zuschlägen nach diesem Gesetz eine Überförderung ausgeschlossen ist, und
2. der Antragsteller zusammen mit dem Antrag auf Zulassung der KWK-Anlage gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zusichert, dass er neben dem Investitionskostenzuschuss und den Zuschlägen nach diesem Gesetz für diese KWK-Anlage keine weitere Förderung in Anspruch nimmt.