Beiträge von MA78L

    Guten Tag.

    Ich bin derzeit dabei die Errichtung eines BHKW's zu planen und arbeite mich daher gerade durch die Gesetzgebung bezüglich KWK-Zuschlag und Förderstunden usw.


    Kurz gesagt, ich möchte jetzt ein BHKW mit der Leistung X haben. Da wir in den nächsten 5 Jahren ungefähr einen größeren Abnehmer außer Betrieb nehmen, wird die Leistung aber nicht mehr benötigt, daher wollte ich nach Auslauf der Förderfähigkeit des ersten BHKW's ein neues, mit weniger Leistung (Leistung Y) errichten.


    Im KWKG steht allerdings, dass neuerrichtete KWK-Anlagen, die eine bestehende Fernwärmeversorgung verdrängen, nicht mehr zuschlagsberechtigt sind. Bzw. sie sind es schon, aber nur dann, wenn die bestehende KWK-Anlage nicht stillgelegt werden muss.


    Daher ist meine Frage nun: Wird das erste BHKW mit der Leistung X zwangsläufig stillgelegt, sodass das zweite mit der Leistung Y in jedem Fall nicht zuschlagsberechtigt sein wird?


    Des Weiteren frage ich mich, muss die Geldsumme, mit der ich das BHKW mit Leistung Y kaufe, trotzdem noch 50% der Kaufsumme des BHKW's mit der Leistung X sein, damit ich die volle Anzahl der Förderstunden erhalte? Oder ist das dann egal, weil ich eine neue Anlage errichte?