Beiträge von aufbruch03

    Vielen Dank für den Hinweis auf das Photovoltaik-Forum.

    Ja klar, werde erst einmal abwarten.

    Mit "überschüssigem Strom" meinte ich auch nur den Fall, das der 16kwh-Speicher voll ist und das Stromauto nicht gerade geladen werden muss. ;)

    Mein Netzbetreiber teilte mir übrigens ebenfalls noch mit, dass

    "ein Eigenverbrauch ist nur dann „strafzahlungsfrei", wenn der ins Netz zurückgespeiste

    Strom mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) erfasst wird, das den Abruf der Ist Einspeisung

    durch den Netzbetreiber ermöglicht. Aktuell gibt es allerdings ein solches

    iMSys noch nicht. Die Verfügbarkeit wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

    (BSI) festgestellt."

    Bei meiner Recherche auf der Seite des Bundesamtes

    https://www.bsi.bund.de/DE/The…nte_Messsysteme_node.html

    habe ich aber zahlreiche Messsysteme gefunden, die zertifiziert sind. Ich bin kein Fachmann, habe ich da etwas falsch verstanden?:/

    Im Sommer haben wir die Heizung in unserem Reihenhaus modernisiert (Brennstoffzelle, Vitovalor von Viessmann) und möchten eigentlich auch den über unsere Photovoltaikanlage (3kWp) seit 20 Jahren produzierten Strom in Zukunft selbst verbrauchen. Durch Einbau eines Stromspeichers mit 16 kwh/h (BYD HVM Speichersystem) sind wir bezgl. des Stromes (abgesehen von wenigen kwh) nun nahezu 100% (Strom aus PV-Anlage und Brennstoffzelle) Selbstversorger geworden. Beide Anlagen sind über einen Wechselrichter (Kostal, Plenticore plus 4.2.) netzgekoppelt. Der Überschuss wird ins Netz eingespeist.



    Ich habe nun Informationen erhalten, dass ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung wohl vorsieht, dass bei sog. „PV-Altanlagen“, die aus der Förderung nach zwanzig Jahren rausfallen, für jedes selbst verbrauchte kwh eine Strafe von 29 ct bezahlt werden muss, wenn nicht der gesamten Strom der PV-Anlage ins öffentliche Netz eingespeist wird. Wenn das so kommen sollte, möchte ich gerne meine PV Anlage vom öffentlichen Netz abkoppeln (Insellösung).


    Der überschüssige Strom der Brennstoffzelle soll aber auch in Zukunft ins öffentliche Netz eingespeist werden.


    Wer kann mir für diese zukünftige Konfiguration (Brennstoffzelle netzgekoppelt, PV-Anlage vom Netz getrennt, beide nutzen aber das gleiche Speichersystem) einen Schaltplan uzr Verfügung stellen mit den notwendigen Komponenten (welcher Wechselrichter PV-Insellösung/ Laderegler etc.)



    Vielen Dank!

    Genau, BHWK wird bei Überschuss vorrangig einspeisen.

    Zur Einspeisung von PV-Strom nach der Förderphase, die bei mir am 31.12.2020 endet ist mein Wissenstand folgender:

    Zitat

    "Nach gegenwärtiger Rechtslage besteht zwar weiterhin ein Anspruch auf einen Netzanschluss, aber kein Anspruch auf eine marktgerechte Vergütung des eingespeisten Stroms. Dieser ergibt sich nur aus der letzten Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU. EU-Richtlinien müssen aber zunächst in nationales Recht umgesetzt werden, bevor sie wirksam werden. Die Frist dazu läuft im Juni 2021 aus. Allerdings wäre es nicht das erste Mal, dass solche Fristen versäumt werden und erst ein langwieriges Vertragsverletzungsverfahren für Klarheit sorgt."

    Ich werde deshalb rechtzeitig mit meinem örtlichen Versorger versuchen einen Vertrag über die Einspeisung meiner Spitzen aus dem Ertrag der PV-Anlage zu schließen. Bei den geringen Mengen um die es geht /Gesamtanlage 3kwh/Peak) sehe ich da keine Probleme.

    Vielen Dank, dass hilft mir sehr :). Das mit der Förderung der PV-Anlage ist natürlich korrekt. Ich will Mitte Dezember "umklemmen", um dann in Zukunft zuerst den Strom der Fotovoltaikanlage zu verbrauchen, denn für diesen gibt es dann noch weniger Vergütung. Das muss ich noch mit den Netzbetreiber verhandeln.

    Hallo zusammen

    ich bekomme jetzt im Juni eine Vitovalor PT2 und einen Speicher Vitocharge (11 kw) montiert. Ich möchte in diese Konfiguration meine Fotovoltaikanlage (3kwpeak) integrieren. Die Förderung für diese Anlage ist ausgelaufen. Mein Ziel ist größtmögliche Autarkie vom öffentlichen Netz zu erreichen, also nur den Strom aus Vitovalor und Fotovoltaikanlage, den ich nicht benötige einzuspeisen. Dennoch möchte ich insbesondere für den Strom der Vitovalor die gesetzlich festgeschriebene Vergütung für selbst genutzten und eingespeisten Strom erhalten.

    Im Sommer möchte ich also den hauptsächlich den Strom der Fotovoltaikanlage selbst nutzen im Winter den der Vitovalor. Hierfür brauche ich einen funktionierenden Schaltplan, der auch den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Offensichtlich ist die Problematik neu, da meine Fotovoltaikanlage eine der ersten ist die nun aus der EEG- Förderung herausfällt. Vielen Dank für die Unterstützung.:)