Beiträge von RKR

    Könntest du das bitte nochmal genauer erklären? Es kann ja nicht sein, dass eine GbR beliebige kWh-Preise festlegen kann. Vor allem nicht, wenn man als Mieter keine Alternativen hat. Der Vermieter agiert als Einzelperson ist aber auch Miteigentümer in der GbR.

    Danke für deinen detaillierten Beitrag, Gunnar und an alle anderen ebenso! Es handelt sich um ein renoviertes Mehrfamilienhaus aus dem 18. Jahrhundert, also definitiv KEIN Niedrigenergiehaus. Das BHKW wird von einer GbR betrieben, die Ihre Investitionskosten über einen Zeitraum von 10 Jahren wieder reinholen will. Und genau diese Investitionskosten werden nun auf den kWh-Preis der Heizung umgelegt. So entsteht der Preis von aktuell 29 Cent pro kWh und extrem hohe Nachzahlungsforderungen. Nach der Lektüre eurer Beiträge sehe hier momentan folgende Probleme:

    1. Dies widerspricht ganz klar der HeizkostenV §7, Absatz 2.

    2. Alle Mieter, die dieses Haus in den ersten 10 Jahren bewohnen, zahlen mehr. Danach wird es billiger.

    3. Wer mehr verbraucht, zahlt auch mehr Investitionskosten.


    Meiner Ansicht nach wäre die einzige Möglichkeit des Vermieters, an mehr Geld zu kommen, eine reguläre Mieterhöhung nach geltenten Rechtsstandards.

    Hallo Hartmut,

    Beim Stom ist mir das bewusst und die hier abgerechneten 24 Cent sind meiner Ansicht nach auch völlig im Rahmen, wenn man die EEG-Umlage usw. bedenkt. Unverhältnismäßig hoch sind eben die Heizkosten, die mit ca. 30 Cent pro kwh berechnet werden. Eine Aufschlüsselung habe ich bislang aber noch nicht, nur die mündliche Aussage, dass hier Investitionskosten abgerechnet werden.

    Danke und viele Grüße

    Danke für den fundierten Beitrag! Nein, leider verwechsle ich das nicht. Der Strom wird für 24 Cent pro kwh an die Mieter verkauft. Die 29 Cent pro kwh beziehen sich definitiv auf die Heizkosten. Gibt es hier Höchstbeträge, die ein Vermieter verlangen kann?

    Ich habe eine Frage bezüglich der Heizkostenabrechnung durch meinen Vermieter. Dieser betreibt ein kleines BHKW (7 Häuser) und verlangt in der Abrechnung einen Stark erhöhten Preis pro Kilowattstunde (ca. 30 Cent). Dies dient in erster Linie der Umlage seiner Investitionen für die Anlage auf die Mieter über einen Zeitraum von 10 Jahren. Meine Frage: Ist es zulässig, die eigenen Investitionen über den kwh-Preis der Heizkosten abzurechnen und wenn ja bis zu welcher Höhe? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man als Vermieter einen beliebigen kwh-Preis verlangen kann, da hier jede Verhältnismäßigkeit zu den üblichen 7-10 Cent pro kwh fehlt.
    Da dies ein ziemliches Nischenthema ist, konnte ich bislang nirgends Informationen dazu finden.

    Ich freue mich über eure Einschätzungen.