Beiträge von GoSonnE

    Zitat

    Alter und Typ der der Heiztechnik: BJ 1982 - Alter 38 Jahre (Gas Brenner - kein Brennwertkessel)

    Beschäftige mich gerade ebenfalls mit dem Thema Heizungserneuerung (Ölheizung "Tieftemperaturheizung", 31 Jahre)


    Hierbei gibt es folgendes Förderungsauschusskriterium zu beachten:


    Es besteht eine Kesselaustauschpflicht wenn die Heizung (Öl oder Gas) 30 Jahre und älter ist und es sich bei dem Kessel um einen sogenannter Konstanttemperaturkessel handelt (Die Vorlauftemperatur wird nicht durch z.B. Außentemperaturfühler beeinflusst)

    Wenn deine Heizung unter diese Kesselaustauschpflicht fällt, gibt es keine BAFA Förderung!


    Wenn deine Heizung also Außentemperaturgeführt läuft und/oder es handelt sich um einen "Tieftemperaturkessel" oder "Niedrigtemperaturkessel", dann besteht keine Austauschpflicht und die lukrative Förderung könnte gewährt werden.