Beiträge von Ostdachs

    Hallo alle zusammen,


    da ich so fast jungfreulich im Forum bin, hier ein erster schüchterner Beitrag zu der Problematik Stromsteuererstattung.


    Ich habe heute mit dem Hauptzollamt Magdeburg telefoniert und nach den Möglichkeiten einer Stromsteuererstattung nachgefragt, gemäß §9 Abs 1 Nr. 3a Stromsteuergesetz. Die Sachbearbeiterin machte mir deutlich, dass nur der Strom zum Betreiben eines BHKW Steuerbefreit ist. ( welcher separat zum Nachweis gemessen werden muß ) Der Strom der dem EVU verkauft wurde und teilweise innerhalb eines Jahres im Abrechnungszeitraum zurückgekauft wird, ist nicht steuerbefreit!!!, da man an das EVU vertraglich den Strom abgetreten hat d.h. er einem nicht mehr gehört. Auch ließ sie den räumlichen Zusammenhang nicht gelten. danach muß jeder seinen wieder vom EVU bezogenen Strom mit Stromsteuer zurückkaufen. Klingt leider irgentwie logisch.


    Hat eigentlich jemand aus unserer BHKW-Gemeinde eine Interpretation des StromStG d.h eine für Leien verständliche Auslegung vom Gesetzgeber?


    Grüße an alle Ostdachs