Beiträge von 300P

    Was heißt "DTU"? - Danke für den Tip!

    Datentransfermodule (DTU) von Firma XYZ

    DTU-Gateway ist eine Datenübertragungseinheit, die Informationen und Daten von Mikro-Wechselrichtern mit z.B. 2.4G Wireless-Kommunikation sammelt und diese über WLAN an die Firma XYZ-Cloud ins Internet sendet.


    Es gibt aber welche mit „Cloudzwang“ 😠 und auch welche die es halt nicht sind, meist dann OpenSource👍.


    Gruß

    300P


    Ergänzende Frage: Braucht es eigentlich eine zusätzliche Abschalteinrichtung nach dem Mikrowechselrichter, damit dieser bei Netzausfall nicht versehentlich einspeist? Oder ist die im Wechselrichter bereits integriert?

    Normalerweise:


    Keine Netzfrequenz - kein WR-Betrieb

    (und andere notwendig Parameter die beim Betrieb geprüft werden)


    …das sagt u.a. diese Norm 4105 die Alikant anführt


    Gruß

    300P

    igentlich müsstest Du aber dafür wieder Umsatzsteuer-Erklärungen abgeben (wenn auch als Kleinunternehmer), denn jetzt erzielst Du ja wieder steuerpflichtige Umsätze.

    ….hab deshalb wohl auch die Vergütung Netto ohne Umsatzsteuer / ohne UST-ID gewählt 😇…


    Diese Variante hatte ich bislang nicht auf dem Schirm – macht aber absolut Sinn. Da hattest Du offenbar einen cleveren Steuerberater. :thumbup:

    Nee das hatte ich in einem Ratgeber gelesen.

    Der Steuerberater hat damals einfach nur das genommen was ich mir daraus zusammengesucht und ihm als Vorlage berechnet hatte.


    Das Finanzamt hat das alles so akzeptiert, weil da wohl auch keiner auch nur irgendeine Ahnung in dem Thema hatte.


    Es war der ASUE-Leitfaden den ich mir damals für kleines Geld bestellt hatte und darin alles entnommen habe.


    Gruß

    300P

    Ich kann nur aus eigener Erfahrung (keine wirkliche richtige Ahnung von Steuer und Co.) berichten.


    BHKW in / ab 2017 mit KUR betrieben.(damals wegen "Zwang").

    PV in 2018 hinzu und PV in 2020 nochmals erweitert und Batterie hinzu.


    Gewerbe am 31.12.2020 abgemeldet. Beim VNB auf Vergütung verzichtet ab 01.01.2021

    Danach beim Finanzamt in Folge in 2021 mit Begründung gemäß BMF-Schreiben 02.06.2021


    Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken

    IV C 6 - S 2240/19/10006 :006 2021/0627224


    steuerlich ebenfalls alles "abgemeldet".


    Ergebnis:

    - Von den PV-Anlagen habe ich Umsatzsteuer zeitanteilig zurückerstatten müssen.

    - BHKW hab ich keine Umsatzsteuer zurückerstattet.
    Grund zu dem Zeitpunkt

    weil es in 2018 ja keine Investition sondern eine Betriebsausgabe :)^^ gewesen war .....
    (kein Neubau - Einbau in Bestand)


    Dann sollte ich aber gemäß Bescheid im Oktober 2021 noch weiterhin die Umsatzsteuer jährlich erklären und mitteilen wenn ich mehr als 10 kWp PV habe oder das Grundstück anders gewerblich nutze.


    Das habe ich über meinen Lohnsteuerverein in einem Gespräch klären lassen, ich habe ja keine Einnahmen mehr ( Hab ja auf die ca. 50 € / Jahr auf Vergütung vom VNB verzichtet) ->> :)



    Am Ende hab ich im Dezember 2022 den VNB angeschrieben und gesagt das ich meinen Verzicht auf Vergütung widerrufe und ab 01.01.2022 gern wieder Vergütung von ihm haben wolle.


    Nun, ich bekam automatisch die Vergütung vom 01.01.2021 rückwirkend bezahlt.....was will ich jetzt noch mehr ?



    Gruß

    300P


    PS:

    Ob das alles richtig ist weiß ich nicht, aber jetzt ist der Zustand halt so :whistling: :love:

    Ich will ja nicht unken, aber das sieht mir bei Dir Robert89 schon sehr stark nach Schleichwerbung von einem Angestellten oder einem angeheuerten beazhlten Externen aus.


    Das gleiche ist an anderer Stelle auch schon so….. :/ :evil:  :thumbdown: :-)_:-)


    Wenn nicht so ist - sorry ||_


    Gruß

    300P

    zu 1.

    Danke für den Hinweis - aber schon "auf dem Schirm" ;)


    Da ich PV mit großer Batterie und eine Brennstoffzelle habe brauche ich mir keine Sorgen darüber (Pkt. 1) machen.

    Awattar logge ich schon seit einiger Zeit schon mal die jeweiligen Stundenpreise mit, um mir eine entsprechende Logik-Routine für eine evtl. notwendige gesteuerte automatische Batterieladung im Winter zu erstellen / zu haben.

    Den Mut zum Wechsel auf awattar hatte ich auch dieses Jahr wieder mal nicht. Hab aber auch nur so ca. 500 kWh EVU-Bezug im Jahr bei ca. 7.500 kWh Jahresverbrauch.



    zu 2.

    Momentan spiele ich mit dem Gedanken einer LG Therma V R32 mit 7 kW zu holen.(Leistung reicht bei mir)

    Ob es aber eine Split-Anlage oder eine mit Hydrosplit werden wird....

    Ich bin ich noch nicht so ganz sicher ob das 2.te ratsam ist. :/


    Gruß

    300P

    Die Änderungen sind zum 15.08.22 in Kraft getreten. Wenn Dein Antrag vorher (also am 06.08.22) beim BAfA eingegangen ist, hätte er nach den bis einschl. 14.08.22 geltenden Vorschriften bearbeitet werden müssen. Im Fall einer Gas-/WP-Hybridheizung (bei der also die Gastherme weiter betrieben wird, so wie bei Dir geplant) waren das 30% (nicht 35%) Förderung – siehe hier.


    Du müsstest eigentlich daraufhin (relativ zeitnah, also jedenfalls noch im Jahr 2022) einen Zuwendungsbescheid erhalten haben. (Beispiel: Unser Förderantrag für die ST wurde elektronisch am 25.07.22 gestellt. Der schriftliche Zuwendungsbescheid kam bei uns am 28.08.22, also gerade mal einen Monat später.) Wenn dieser Bescheid Deiner Meinung nach nicht korrekt war (z.B. weil die dort genannten Summen oder Prozentzahlen nicht Deinen Erwartungen entsprachen), so konntest Du binnen einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides Widerspruch einlegen (siehe Rechtsbehelfsbelehrung, bei uns auf Seite 5 des Bescheides). Sofern Du das nicht fristgemäß gemacht hast, ist der Zug jetzt jedenfalls abgefahren und Du musst den Bescheid – auch wenn er falsch sein sollte – jetzt so hinnehmen wie er ist.

    Genau so ist es.


    Ich habe z.B. mir erlaubt eine Förderung für eine WP-/Gas-Hybridheizung ca. Anfang August zu beantragen und damit "für mich zu bunkern". ;)


    Grund :

    Da ich meine erst ein paar Jahre alte Brennstoffzelle sicherlich nicht vor Ablauf der 20 Jahre Nutzungszeitraum verschrotten will. ;(


    Sobald ich in Ruhe eine wirklich richtig passende WP (bis zu 2 Jahre nach Zustellungsdatum meines Bescheides im Januar 2023) finde und installiert habe, kann ich den Förderungsanteil von 30 % (nach altem Recht) mit den notwendigen Nachweisen dann anfordern.

    Die mögliche Förderung ist zwar auf 12.000 Euro begrenzt, aber solch eine Wärmepumpe für mehr als 40.000 € muss ich noch finden die so viel an Förderung benötigen würde. :S:evil::cursing:


    Bislang ist mir aber keine preislich passende und auch zeitnah verfügbare LWP über den Weg gelaufen, so dass ich die Augen aufhalten muss bis ich eine vernünftige finde. :/


    Vielleicht hat ja jemand einen Vorschlag (Leistung ca. 7-10 kW)




    Gruß

    300P

    ...und in dieser USB-Version-Anleitung (gemäß Link) steht steht als "Password" ......


    Click icon and enter password to login the software. The default password is “administrator”. Refer to Diagram 4-22.


    Wenns jetzt nicht klappt ;(