Ich kann nur aus eigener Erfahrung (keine wirkliche richtige Ahnung von Steuer und Co.) berichten.
BHKW in / ab 2017 mit KUR betrieben.(damals wegen "Zwang").
PV in 2018 hinzu und PV in 2020 nochmals erweitert und Batterie hinzu.
Gewerbe am 31.12.2020 abgemeldet. Beim VNB auf Vergütung verzichtet ab 01.01.2021
Danach beim Finanzamt in Folge in 2021 mit Begründung gemäß BMF-Schreiben 02.06.2021
Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaikanlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken
IV C 6 - S 2240/19/10006 :006 2021/0627224
steuerlich ebenfalls alles "abgemeldet".
Ergebnis:
- Von den PV-Anlagen habe ich Umsatzsteuer zeitanteilig zurückerstatten müssen.
- BHKW hab ich keine Umsatzsteuer zurückerstattet.
Grund zu dem Zeitpunkt
weil es in 2018 ja keine Investition sondern eine Betriebsausgabe gewesen war .....
(kein Neubau - Einbau in Bestand)
Dann sollte ich aber gemäß Bescheid im Oktober 2021 noch weiterhin die Umsatzsteuer jährlich erklären und mitteilen wenn ich mehr als 10 kWp PV habe oder das Grundstück anders gewerblich nutze.
Das habe ich über meinen Lohnsteuerverein in einem Gespräch klären lassen, ich habe ja keine Einnahmen mehr ( Hab ja auf die ca. 50 € / Jahr auf Vergütung vom VNB verzichtet) ->>
Am Ende hab ich im Dezember 2022 den VNB angeschrieben und gesagt das ich meinen Verzicht auf Vergütung widerrufe und ab 01.01.2022 gern wieder Vergütung von ihm haben wolle.
Nun, ich bekam automatisch die Vergütung vom 01.01.2021 rückwirkend bezahlt.....was will ich jetzt noch mehr ?
Gruß
300P
PS:
Ob das alles richtig ist weiß ich nicht, aber jetzt ist der Zustand halt so