Die Deckelung der förderungsfähigen Betriebsstunden hat (nur) dann eine Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit einer Vitovalor, wenn der Betreiber an Stelle der pauschalen Auszahlung der KWK-Zulage (EUR 1.800) die jährliche Vergütung wählt. Bisher hätte er dann 4 bzw. 8 ct/kWh KWK-Zulage für die gesamten beispielsweise 6.000 Betriebsstunden erhalten, die eine Vitovalor oft im Jahr erreicht. Zukünftig endet die Zulagen-Gewährung jedes Jahr, sobald der Bh-Deckel erreicht ist, also 2020 z.B. bei 5.000 Bh. Die Gesamt-Förderungsdauer in Betriebsstunden (jetzt 30.000 bei verdoppelter Förderung) wird aber dadurch nicht eingeschränkt.
Dass sich dadurch eine zuvor rentable Investition in ein finanzielles Desaster verwandelt, ist aber nicht zu erwarten. Für Vitovalor-Betreiber ergibt sich (im Vergleich zu der bis 2019 geltenden Rechtslage) sogar ein leichter Vorteil: Bei angenommenen 6.000 Bh/a, 60% Eigenverbrauch und Deckelung auf 3.500 Bh/a würde der Betreiber nach der Neuregelung (3.500*0,75*0,6*0,08 + 3.500*0,75*0,4*0,16=) EUR 294 im Jahr erhalten, und das (30.000/3.500=) 8,57 Jahre lang. Nach alter Rechtslage wären es (6.000*0,75*0,6*0,04 + 6.000*0,75*0,4*0,08=) 252 EUR im Jahr gewesen, aber dafür (60.000/6.000=) zehn Jahre lang.
Etwas härter betroffen sind Betreiber einer BlueGen mit IBN ab 2020 ohne Pauschalzahlung. Da die BlueGen durchläuft, betrifft die Deckelung im Endstadium (3.500 Bh) immerhin 60% der Jahresproduktion. Bei angenommenen 60% Eigenverbrauch liegt die jährliche KWK-Zulage dann bei ca. (3.500*1,5*0,6*0,08 + 3.500*1,5*0,4*0,16=) 588 EUR (8,6 Jahre lang). Nach der Gesetzeslage bis 2019 wären es ca. (7.800*0,04 + 5.200*0,08=) 728 EUR/a für ca. 6,9 Jahre gewesen. Aber 140 EUR Differenz pro Jahr (nicht verloren sondern gestundet im Mittel auf 7,8 Jahre) sollten m.E. auch keinen BlueGen Betreiber finanziell umwerfen.
Zur Klarstellung: Das betrifft nur Geräte, die 2020 oder später in Betrieb gehen. Wer sein Gerät 2019 oder früher in Betrieb genommen hat, ist von der Änderung jedenfalls nicht betroffen. Zu den exakten Details der Vertrauensschutz-Regelung (genaues Datum; evtl. Einbezug von bis dahin verbindlich bestellten Geräte) verweise ich auf den Gesetzestext.