Sorry als Laie tut man sich eben auch etwas schwer technisch korrekt zu Formulieren.
ich versuche deutlicher zu werden
Also..
der Strom der nach EEG oder KWK eingespeist wird MUSS ja abgenommern und nach Gesetzeslage vergütet werden. Dauer und Höhe sind hier festgelegt. Das ist klar soweit.
Meine erste Frage war ob es sich Lohnt Strom einzuspeisen der eben nicht nach EEG und oder KWK vergütet wird weil die Anlage gebraucht ist. Hier muss der versorger ja nicht Abnehmen und nach EEG und oder KWK Vergüten. Wie sind da Eure Erfahrungen?
Das dieser Strom nach EEx vergütet wird weiss ich ja von weiter oben schon. Nur wo liegt da die Vergütung? Ca? Ist das völlig Individuell mit dem Versorger auszuhandeln oder gibt es einen Richtwert?
Mein Vorhaben ist Folgendes:
Kauf eines gebrauchten BHKW auf Flüssiggasbasis mit ~ 15kw el Leistung und ~ 30kw th Leistung
Der Strom soll in meinem Betrieb (Brennholzproduktion und allgemein) verwendet werden. Ebenso die Wärme. Diese soll eine Kammertrocknung versorgen. Ebenso das Haus im Winter
Hier war meine Frage ob es sich Lohnt den Umweg über ein BHKW zu machen und als Trägereniergie in Flüssiggas zu investieren oder ob es Sinnvoller ist weiterhin Strom, Öl oder Gas zu kaufen? Gehe ich also mit dem eingesetzten Flüssiggas und dem BHKW mit leichtem Plus aus der Sache oder nicht? Den Anlagenkauf lass ich dabei Außen vor denn in irgendeine Technik muss ich immer investieren.
Ich hoffe es war diesmal Verständlich!?
Danke