Hallo Stromsparer99,
nachdem ich gestern bei einem Energieberater war und dort mein Problem mit der Genehmigung bzw. dem Betrieb eines Mikro-BHKW-Heizöl geschildert habe möchte ich hier noch mal den aktuellen Stand schildern. Vorweg: Der Energieberater konnte mir keine definitive Auskunft zum legalen Einsatz eines Mikro-BHKW geben, er fand aber meinen Ansatz sehr interessant. Aber folgende Hinweise kamen: Ein Klein-BHKW ist anscheinend eine nichtgenehmigungsbedürftige Anlage, aber muss nach den Vorschiften des §22 BImSchG betrieben werden. D.h. alles was technisch machbar ist um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden, muss gemacht werden.
Der Hinweis auf den Betrieb als nicht ortsgebundenes Notstromaggregat konnte durch den Energieberater leider nicht eingeordnet und kommentiert werden, so dass ich hier auch nicht schlauer geworden bin. Allerdings bin ich beim Nachlesen im BImSchG unter §3 Begriffbestimmungen darauf gestoßen, dass unter Absatz 5 Pkt.2 "Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen..." genannt werden, für die dann die Vorschriften gelten.
Ich weiß ja nicht, inwieweit Du in diesem Thema drin bist, aber ich meinerseits bin leider zum Thema Betrieb eines Mikro-Heizöl-BHKW nicht schlauer geworden, sondern eher mehr verunsichert und weiß im Moment auch nicht was ich tun soll. Ich finde es nur schade, dass es zulässig ist den gesamten Heizölvorrat mittels eines mindestens 20 Jahre alten Heizkessel zu verbrennen, aber anscheinend nicht möglich, diesen Energieträger über ein einfaches Mikro-BHKW wirkungsgradoptimiert einzusetzen.
Mfg Rudi