Beiträge von Rudi

    Hallo Stromsparer99,
    nachdem ich gestern bei einem Energieberater war und dort mein Problem mit der Genehmigung bzw. dem Betrieb eines Mikro-BHKW-Heizöl geschildert habe möchte ich hier noch mal den aktuellen Stand schildern. Vorweg: Der Energieberater konnte mir keine definitive Auskunft zum legalen Einsatz eines Mikro-BHKW geben, er fand aber meinen Ansatz sehr interessant. Aber folgende Hinweise kamen: Ein Klein-BHKW ist anscheinend eine nichtgenehmigungsbedürftige Anlage, aber muss nach den Vorschiften des §22 BImSchG betrieben werden. D.h. alles was technisch machbar ist um negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden, muss gemacht werden.
    Der Hinweis auf den Betrieb als nicht ortsgebundenes Notstromaggregat konnte durch den Energieberater leider nicht eingeordnet und kommentiert werden, so dass ich hier auch nicht schlauer geworden bin. Allerdings bin ich beim Nachlesen im BImSchG unter §3 Begriffbestimmungen darauf gestoßen, dass unter Absatz 5 Pkt.2 "Maschinen, Geräte und sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen..." genannt werden, für die dann die Vorschriften gelten.
    Ich weiß ja nicht, inwieweit Du in diesem Thema drin bist, aber ich meinerseits bin leider zum Thema Betrieb eines Mikro-Heizöl-BHKW nicht schlauer geworden, sondern eher mehr verunsichert und weiß im Moment auch nicht was ich tun soll. Ich finde es nur schade, dass es zulässig ist den gesamten Heizölvorrat mittels eines mindestens 20 Jahre alten Heizkessel zu verbrennen, aber anscheinend nicht möglich, diesen Energieträger über ein einfaches Mikro-BHKW wirkungsgradoptimiert einzusetzen.


    Mfg Rudi

    Hallo,
    das trifft genau den Kern meiner Fragestellung. Besteht hier noch die Möglichkeit, dass so ein kleines BHKW mit Einzylinderdiesel in die Zulässigkeit kommt? Falls ja, besteht immer noch die Frage, wie man an eine Betriebsgenehmigung kommt.
    Gruß Rudi

    Hallo Thomas,
    vielen Dank für Deinen konkreten Hinweis. Ich werde mal überlegen, ob sich das so verwirklichen lässt, es könnte tatsächlich gehen und würde meine Vorstellung erfüllen. Danke nochmals. Im Netz gibt es tatsächlich ein interessantes Angebot dazu (Ebay).


    Gruß Rudi

    Hallo Sailor73,
    vielen Dank für Deine Hinweise.
    Nur zur Ergänzung meiner Gedanken: Mir geht es nicht um die letzte Wirtschaftlichkeit, sondern um eine möglichst effektive Nutzung des wertvollen Heizöls. Im Sommer brauche ich keine zusätzliche Energie, da ich mit der vorhandenen Solaranlage bis in den September (heuer sogar Oktober) hinein auskomme. Mit einem kleinen BHKW würde ich nach meiner Überlegung kaum mehr als 400 bis 500l pro Jahr verbrauchen, ich kann, wie schon angedeutet, nicht ins Netz einspeisen, da der Netzbetrieber wegen der schon vorhandenen Photovoltaikanlagen und des begrenzten Zuleitungsquerschnitt dies nicht zulässt, aber ich kann meinen vorhandenen 12KWh Lithiumspeicher bei schwacher Sonnenstrahlung beladen und evtl. die elektrische Energie für mein geplantes Hybridauto nutzen. Mein Heizöl würde nach diesen Überlegungen noch mindestens 10 Jahre reichen. Ich bräuchte eben deshalb nur ein sehr kleines, wenig wartungs- und steuerungsaufwendiges BHKW (Einzylinderdiesel mit ca. 2 bis 3 KW elektrischer Leistung). Dieses würde meinen alten Ölofen ersetzen. Aber die Frage ist eben: Darf ich das betreiben?
    So wie ich Deine Antwort verstanden habe, sagst Du: Nein, es gibt ernsthafte Probleme! Aber: Wären die Probleme lösbar? Oder gibt es vielleicht auch Ausnahmegenehmigungen für ein so kleines BHKW?

    • Wenn ich mir heute ein Mikro/Nano-BHKW fertig oder als Bausatz kaufe, muss ich dann vor einer Inbetriebnahme die Abgaswerte feststellen lassen, bzw. muss der Hersteller die Werte des Abgases mitliefern (sozusagen eine Betriebserlaubnis nach neuester TA Luft)? Ist dann der Schornsteinfeger derjenige, der mir den Betrieb des BHKW erlaubt oder auch verbietet?
      Hintergrund der Frage ist die bei mir vorhandene Situation, dass ich zwar mittlerweile auf Scheitholz als Hauptwärmeträger umgestellt habe, aber noch einige Tausend Liter Heizöl im Keller habe, die ich möglichst effizient einsetzen möchte. Das wäre möglich, indem ich mit einem kleinen und damit auch günstigem BHKW zuheize und dazu meinen, seit kurzem vorhandenen Stromspeicher, zusätzlich auffüllen könnte (ohne Stromlieferung ins Netz). Wer weiß dazu mehr?



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    Heisst das, wenn ich mir heute ein Mikro-BHKW fertig oder als Bausatz kaufe, dass ich dann vor einer Inbetriebnehme die Abgaswerte feststellen lassen muss, bzw. der Hersteller die Werte des Abgases mitliefern muss (sozusagen eine Betriebserlaubnis nach neuester TA Luft)? Ist dann der Schornsteinfeger derjenige, der mir den Betrieb des BHKW erlaubt oder auch verbietet?