Beiträge von juergen63

    Wie schon einmal erwähnt befinde ich mich mit meiner Anlage in einem Beweissicherungsverfahren.
    Da auch der Hersteller in diesem Forum tätig ist werdet ihr verstehen, wenn ich jetzt an dieser Stelle nicht alles verrate.
    Denn sicherlich wird das ganze Thema vor Gericht verhandelt.


    Sobald das dann erledigt ist, werde ich mich hier erneut melden.

    sorry alikante, mein letzter Beitrag ist nicht ganz richtig gewesen.


    Ich habe für die Therme keinen eigenen Gaszähler für die Therme (diese Angabe war falsch).
    Ich habe insgesamt 2 geeichte Gaszähler.
    1 für den gesamten Gasbezug (Hauptzähler).
    1 für das BHKW (Unterzähler).
    Die Gasmenge für die Therme war die Differenz aus beiden Zählern.
    Das ist eigentlich die Standardinstallation (glaube ich).


    Der Wärmemengenzähler für die Therme ist kein Standard.
    Diesen habe ich mir explizit bei der Installation setzen lassen.


    Grüße

    Hallo Alikante,


    ich habe einen geeichten Gaszähler und einen geeichten Wärmemengenzähler für die Therme.
    Die im Jahr 2016 real verbrauchte Gasmenge der Therme ist 842 m³ gewesen.
    Umgerechnet mit dem in Rechnung gestellten Faktor durch den Gaslieferanten ergaben sich 9.174 kWh Gasverbrauch.
    Die im Jahr 2016 real erzeugte Wärmemenge durch die Therme ist 6.804 kWh gewesen.
    Diese realen Zahlen sind nicht gleich.
    Warum ? Ich weiß es nicht.


    Die veranschlagten 68.000 kWh Wärmebedarf resultieren aus dem Jahr 2013.
    In diesem Jahr (war wohl auch kälter als es in jüngster Vergangenheit ist) produzierte meine alte Heizungsanlage in etwa soviel Wärme.
    Auf Basis dieser Wärmeproduktion wurde mir dann vom Installateur/Hersteller vorgerechnet, mit welcher Kosteneinsparung und mit welcher Energiekostensenkung ich durch den Kauf seines BHKW-Systems rechnen kann.


    Grüße aus Hessen

    Für die Bezahlung des Erdgases vom Lieferant wird der Brennwert mit der Zustandszahl multipliziert um den verbrauchten Brennstoff (kWh (Hs)) zu errechnen.
    Der Brennwert kann durch Division mit 1,1 (genauer 1,11) in den Heizwert umgerechnet werden.
    Ist hierbei auch die Zustandszahl zu berücksichtigen (das ist mir noch nicht klar) ?


    "Die Register des Wärmezählers" ?
    Was ist das, wo finde ich das, und wie mache ich das ?


    Wenn die Anlage, der Motor, die Steuerung etc. nicht richtig eingerichtet ist, kann es doch möglich sein, dass aus dem Brennstoff zu wenig Wärme und Strom gewonnen wird..
    Oder etwa nicht ?
    Wäre es da nicht besser den Gasverbrauch heranzuziehen und die doch wohl geringen Abweichungen des Energiegehaltes "in Kauf" zu nehmen ?


    Grüße

    Hallo Alikante,


    ist nicht schlimm, jeder Mensch macht Fehler.


    Was mir jetzt noch nicht gefällt ist, dass du deine Berechnungen auf Basis der erzeugten Wärmemenge machst um den Brennstoffverbrauch zu ermitteln.
    Das wäre meines Erachtens dann falsch, wenn das BHKW nicht die vorgesehenen Wirkungsgrade in der Erzeugung der Wärme und des Stromes erbringt.
    Deshalb glaube ich, dass meine Berechnungen (siehe 17.05.18 9:40 Uhr) für mich eher zutreffen, da diese von dem gemessenen und tatsächlichen Brennstoffverbrauch ausgehen.


    Bezüglich der Energiesteuer wurde auch nicht auf den gesamten Gasverbrauch umgerechnet.
    In meinem vorletzten Beitrag ist meine diesbezügliche Berechnung ersichtlich.
    Als Ergebnis soll die Therme mit 1.283 kWh (Hs) Erdgas = 10.740 kW Wärme produzieren.
    Ist wohl nicht möglich, wie du ja bestätigt hast.


    Eine Frage habe ich noch.
    Die Umrechnung des Brennwertes in Heizwert bzw. umgekehrt wird bei Erdgas mit dem Faktor 1,11 durchgeführt.
    Auf meinen Gasabrechnungen taucht aber noch der Begriff "Zustandszahl" auf.
    Welche Rolle spielt diese "Zustandszahl" bei der Umrechnung von z.B. Brennwert in Heizwert ?


    Gruß aus Hessen
    Jürgen

    Die Werte meines letzten Beitrages stammen aus einer Berechnung des Installateurs, um mir den Kauf der Anlage "schmackhaft" zu machen.
    Darin pries er an, was die Anlage leisten soll, damit ich sie kaufe.
    Deshalb habe ich immer "soll" in meinem letzten Beitrag geschrieben.


    Die Werte in meinen Beiträgen davor sind real gemessene Mengen und Verbräuche meiner Anlage gewesen.


    Ich habe nicht behauptet, dass die 4,7 kW elt oder die 12,5 kW therm Verluste beinhalten.
    Ich habe behauptet, dass (4,7 kW + 12,5 kW) im Verhältnis zu 19 kW die Verluste beinhalten.
    Rechnung 4,7 kW + 12,5 kW = 17 kW bis 19 kW fehlen noch 2 kW.
    und diese 2 kW sind die Verluste (nach meiner Meinung).
    Deine letzte Rechnung ist da richtig ((4,7+12,5)*1,1 ≈ 19).
    Deine Berechnung (Vollbenutzungsstunden * 19 * 1,1 = Gasmenge (Hi)) ist meines Erachtens falsch.


    Gruß aus Hessen
    Jürgen

    Alikante, danke für deine Antwort,


    hier die Erklärung dafür:


    Insgesamt sollen 68.000 Wärmebedarf bereitgestellt werden.
    Das BHKW erbringt 57.250 kWh/a = 84% des Wärmebedarfs
    Die Therme erbringt demnach 68.000 kWh - 57.250 kWh = 10.750 kWh/a = 16% des Wärmebedarfs


    1. Berechnung des Brennstoffverbrauches der Therme:


    der gesamte Brennstoffverbrauch (BHKW und Therme) soll 99.048 kWh im Jahr (ist wohl Hs) betragen;
    da die Energiesteuerrückerstattung 537,71 € (5,50 € pro 1000 kWh) ausmachen soll, errechnet sich ein Brennstoffverbrauch für das BHKW von 97.765 kWh (wohl Hs);
    an Brennstoffverbrauch für die Therme verbleibt demnach ein Brennstoffverbrauch von 99.048 kWh - 97.765 kWh = 1.283 kWh (Hs)


    2. Berechnung des Brennstoffverbrauches der Therme:
    die Vollbenutzungsstunden sollen 4.580 h sein;
    die produzierte KWK-Strommenge soll 21.526 kWh/a betragen (also 4.580 *4,7) * 5,41 €-Cent KWK-Bonus = entsprechende Vergütung
    (das ist eigentlich nicht die KWK-Strommenge, sondern die rechnerisch produzierte Strommenge, der Eigenverbrauch wurde hier unterschlagen)
    die produzierte Wärmemenge im BHKW soll 57.250 kWh/a (also 4.580 *12,5) betragen.


    wenn ich jetzt den Brennstoffverbrauch des BHKW nach deiner Formel berechnen würde:
    4.580 * 19 * 1,1 = 95.722 kWh (Hi) * 1,1 = 105 294 kWh (Hs), dann würde diese Energiemenge schon über dem gesamten Brennstoffverbrauch von 99.048 liegen und der Verbrauch der Therme wäre noch nicht einmal berücksichtigt.
    Weiterhin können die Vollbenutzungsstunden aus der Wärmemenge errechnet werden (57.250 kWh / 12,5 = 4.5.80).
    Die therm. Leistung von 12,5 im Verhältnis zur aufgenommenen Leistung von 19 beinhaltet schon den Verlust von ca. 10% beinhaltet.
    Deshalb ist meiner Meinung nach die Berechnung 4.580 * 19 * 1,1 falsch.


    wenn ich jetzt den Brennstoffverbrauch des BHKW unter dem für mich neuen Aspekt der Hs --> Hi Umrechnung, wie er für mich plausibel sein könnte, berechnen würde:
    4.580 * 19 = 87.020 kWh (Hi) * 1,1 = 95.722 kWh (Hs)
    Dann bliebe für den Brennstoffverbrauch der Therme nur noch 99.048 kWh - 95.722 kWh = 3.326 kWh (Hs)


    Fazit:
    Ob ich jetzt 1.283 kWh Brennstoffverbrauch für die Therme errechne oder 3.326 kWh.
    Beide Angaben sind für mich nicht plausibel für eine zu erbringende Wärmemenge der Therme in Höhe von 10.750 kWh.
    Das packt keine Therme denke ich.


    Wo liegt also der Fehler dieser Rechnung ?
    Ist es die Höhe der Vollbenutzungsstunden und somit der produzierten Wärmemenge durch das BHKW ?
    Etwas anderes fällt mir nicht ein.


    Gruß aus Hessen
    Jürgen

    Alikante, es tut mir leid, ich kann deine Argumentation nicht nachvollziehen.


    Bei mir ergeben sich die Verluste schon aus der Anwendung der Leistungsangaben untereinander.
    So wird es jedenfalls überall aufgezeigt.


    Oder mache ich dabei einen Fehler ?


    Aufgenommene Leistung (Gas) = 19 kW
    elektrtische Leistung = 4,7 kW gegen 19 kW ---> 24,7%
    thermische Leistung = 12,5 kW gegen 19 kW ---> 65,8%
    elektrische und thermische Leistung zusammen = 17,2 kW gegen 19 kW = 90,5 % (Verluste demnach 9,5%)



    Ich habe aber auch noch eine andere Frage auf dem Herzen !


    Welche maximale Wärmemenge kann eine Brennwerttherme (ecoTEC plus VC 316/5-5 E) aus 1.300 kWh Erdgas (Hs) produzieren ?



    Gruß aus Hessen
    Jürgen

    Hallo Alikante, ich danke dir für deine Antwort.


    Ich bin absoluter Laie und kann deine Berechnungen nicht so recht nachvollziehen.


    Zum 1. ist es mir ein Rätsel, warum du mit der produzierten Wärmemenge anfängst (muss ja nicht sein).
    Zum 2. warum du die Vollbenutzungsstunden 2 mal mit 1,1 multiplizierst um auf den Gasverbrauch (Hs) zu kommen.


    Ich mache dann mal meine Rechnung auf.
    Diese beginnt mit dem Gasverbrauch, der über geeichte Zähler gemessen wurde.
    Und da auf den mir vorliegenden technischen Datenblättern nirgends steht, dass der Gasverbrauch (Hi) heranzuziehen ist, mache ich die Berechnung mit dem Gasverbrauch (Hs)..


    2015
    Gasverbrauch = 38.885 kWh (Hs)
    VBh = 38.885 kWh (Hs) / 19 kW = 2.047 VBh
    gesamter zu produzierender Strom = 2.047 VBh * 4,7 kW = 9.621 kWh ---> Förderung KWK-Bonus lt. Installateur
    Eigenverbrauch BHKW = 2.047 VBh * 0,1 kW = 205 kWh
    auf dem KWK-Zähler müsste gemessen werden = 9.621 kWh - 205 kWh = 9.416 kWh
    tatsächlich wurden gemessen = 7.370 kWh ---> Abweichung von 21,7% ---> Förderung KWK-Bonus
    die Abweichung bedeutet, dass die Nebenaggregate (9.416 kWh - 7.370 kWh) 2.046 kWh verbrauchen.


    2016
    Gasverbrauch = 80.650 kWh (Hs)
    VBh = 80.650 kWh (Hs) / 19 kW = 4.245 VBh
    gesamter zu produzierender Strom = 4.245 VBh * 4,7 kW = 19.952 kWh ---> Förderung KWK-Bonus lt. Installateur
    Eigenverbrauch BHKW =4.245 VBh * 0,1 kW = 425 kWh
    auf dem KWK-Zähler müsste gemessen werden = 19.952 kWh - 425 kWh = 19.527 kWh
    tatsächlich wurden gemessen = 15.712 kWh ---> Abweichung von 19,5 % ----> Förderung KWK-Bonus
    die Abweichung bedeutet, dass die Nebenaggregate (19.527 kWh - 15.712 kWh) 3.815 kWh verbrauchen.


    Ich kann verstehen, dass solch geringe Mengen für Profis/Spezialisten eine "Erbsenzählerei" darstellen.
    Für mich jedoch sind solch kleinen Werte mitentscheidend für die Wirtschaftlichkeit meiner Anlage.
    Und diese muss gegeben sein, andernfalls droht eine "fehlende Gewinnerziehlungsabsicht" durch das Finanzamt mit allen finanziellen Konsequenzen.
    Und in diesem Zusammenhang kann ich nicht akzeptieren, wenn mir ein Installateur falsche Angaben macht um wieder einmal ein BHKW verkaufen zu können.
    Die Unterschlagung des Eigenverbrauchs ist da nur eine falsche Angabe unter vielen Falschangaben.
    Das hat nichts mit "Wutbürger der steil geht" zu tun wie "Hans_Dampf" schreibt, sondern das ist gängige Praxis in der Branche die ich mir nicht gefallen lasse.


    Für den Fall, dass eine Berechnung nach dem Gasverbrauch (Hi) doch richtiger wäre (ich weiß es nicht), berechne ich das auch noch:


    2015
    Gasverbrauch = 38.885 kWh (Hs)
    Gasverbrauch (Hi) = 38.885 kWh (Hs) / 1,1 = 35.350 kWh (Hi)
    VBh = 35.350 kWh (Hi) / 19 kW = 1.861 VBh
    gesamter zu produzierender Strom = 1.861 VBh * 4,7 kW = 8.747 kWh ---> Förderung KWK-Bonus lt. Installateur
    Eigenverbrauch BHKW = 1.861 VBh * 0,1 kW = 186 kWh
    auf dem KWK-Zähler müsste gemessen werden = 8.747 kWh - 186 kWh = 8.561 kWh
    tatsächlich wurden gemessen = 7.370 kWh ---> Abweichung von 13,9% ---> Förderung KWK-Bonus
    die Abweichung bedeutet, dass die Nebenaggregate (8.561 kWh - 7.370 kWh) 1.191 kWh verbrauchen.


    2016
    Gasverbrauch = 80.650 kWh (Hs)
    Gasverbrauch (Hi) = 80.650 kWh (Hs) / 1,1 = 73.318 kWh (Hi)
    VBh = 73.318 kWh (Hi) / 19 kW = 3.859 VBh
    gesamter zu produzierender Strom = 3.859 VBh * 4,7 kW = 18.137 kWh ---> Förderung KWK-Bonus lt. Installateur
    Eigenverbrauch BHKW =3.859 VBh * 0,1 kW = 386 kWh
    auf dem KWK-Zähler müsste gemessen werden = 18.137 kWh - 386 kWh = 17.751 kWh
    tatsächlich wurden gemessen = 15.712 kWh ---> Abweichung von 11,4 % ----> Förderung KWK-Bonus
    die Abweichung bedeutet, dass die Nebenaggregate (17.751 kWh - 15.712 kWh) 2.039 kWh verbrauchen.


    Gruß aus Hessen
    Jürgen



    Leider kann ich diese nicht so recht nachvollziehen

    vom 03.06.2015 bis 31.12.2015
    Gasverbrauch nur für das BHKW = 3.558 m³ ---> 38.885 kWh
    Betriebsstunden lt. ecoHome = 3.159
    gemessene Wärmemenge = 21.190 kWh
    KWK-Stromzähler = 7.370 kWh


    2016


    Gasverbrauch nur für das BHKW = 7.412 m³ ---> 80.650 kWh
    Betriebsstunden lt. ecoHome = 5.743
    gemessene Wärmemenge = 44.643 kWh
    KWK-Stromzähler = 15.712 kWh


    Das Jahr 2017 und dieses Jahr lasse ich mal weg, da das BHKW in dieser Zeit kaum gelaufen ist.



    Gruß aus Hessen
    Jürgen

    Danke für deine Antwort GM1967


    Wenn ich deine Antwort richtig verstehe bedeutet das für mich, dass aus meinem Netz teuer eingekaufter Strom abgezogen aber messtechnisch nicht erfasst wird, um die Nebenaggregate mit Strom zu versorgen (wenn das BHKW nicht läuft).
    Somit kann ich auch diesen Strom in der Betriebskostenabrechnung (bezüglich Umlage auf die Mieter) nicht geltend machen.
    Dadurch entsteht mir ein Vermögensschaden, denn ich habe das Recht (wenn nicht sogar die Pflicht) die Kosten dieses Stromes über die Betriebskostenabrechnung umzulegen.


    Es mag sein, dass der Anschluss der Nebenaggregate in jedem Fall gesetzeskonform ist.
    Nicht gesetzeskonform jedoch ist "das Verschweigen", das förderfähiger KWK-Strom durch vorrangigen internen Verbrauch durch die Nebenaggregate nicht gefördert werden kann ---> meines Erachtens ein "Beratungsfehler".


    Gar nicht gesetzeskonform ist jedoch die Gleichsetzung des tatsächlich produzierten Stromes mit dem förderfähigen KWK-Strom.
    Das weglassen des Eigenbedarfs an Strom sowohl für das BHKW als auch für die gesamte Anlage (in meinem Fall über 20% des produzierten Stroms) in einer Berechnung vor dem Kauf ist ---> meines Erachtens mindestens eine "arglistige Täuschung".


    Da dies aber nicht nur bei mir passiert und schon gar nicht erst seit gestern, glaube ich, dass es sich bei dieser Problematik auch um "gewerbsmäßigen Betrug" handeln könnte.


    Oder wie seht Ihr, die Forumsgemeinde das ?




    Gruß aus Hessen
    Jürgen