Hallo Leute,
Hoffe mal Ihr könnt mir helfen.
Ich bin als Planer für eine Baugenossenschaft zuständig für E-Planung.
Wir haben 25 Wohnungen für die Genossen neu gebaut, KfW55.
Im Keller ist ein Dachs 5.5Kw elektrisch und 14,7kW thermisch.
Ein Gasgerät für Spitzenlast.
Auf dem Dach sind 30kWp PV verbaut.
Wir haben vom EVU ein Messkonzept MKB4 verwendet.
Es wird zukauf gemessen.
Verkauf gesamt, verkauf aus BHKW und die Differenz ist dann Verkauf aus PV.
Die Genossenschaft sieht die Investition in die Anlagentechnik als Investition in das Gebäude und will damit kein Geld verdienen. Die Genossen sollen günstigen Wohnraum und Nebenkosten bekommen.
Die Mieter bekommen den Strom aus dem „Haus-Netz“ mit Kundeneigenen Zählern.
Soweit funktioniert das alles ganz gut. Im Dezember war die Hälfte der Wohnungen fertiggestellt und vermietet. 92% des Mieterstromes wurden aus dem BHKW und PV gewonnen.
Meine Frage ist für den Strom aus BHKW und PV die EEG Umlage zu bezahlen und wenn ja in welcher Höhe?
Meiner Meinung nach 100% EEG Umlage für PV und beim BHKW die Verminderte 35%?
Da in den Wohnungen nur Genossen wohnen, die auch Genossenschaftsanteile besitzen, also Miteigentümer sind, ist evtl. Personengleichheit gegeben und dadurch nicht die volle Umlage zu bezahlen.
Kennt sich da bei euch wer damit aus?