Beiträge von Energieeffienz

    Pufferspeicher, Wohnungsstationen mit Warmwasserbereitung hygienisch hört sich erst mal sehr gut an.
    Das passt eigentlich. Ob die Puffergröße kaorrekt ist, kann ohne genaue Betrachtung nicht beantwortet werden.


    Den Puffer lediglich auf 74°C zu fahren, mir wäre ein Beladung mit Temperaturen bis 85°C eigentlich lieber, zumindest im Winter und den Übergangszeiten.


    Sorry, noch einige Fragen:


    1. Wann genau wurde die Anlage in Betrieb genommen?
    2. Wieviele Starts hat seitdem die Therme gehabt?
    3. We sieht es bei den Betriebsstunden (Laufzeit) der Therme aus?


    Die Therme sollte wirklich nur im äußersten Notfall anlaufen, wenn BHKW und Puffer wirklich die Leistung nicht mehr schaffen, die verbraucht wird.


    Wie groß ist die raumweise Heizlast des Gesamtgebäudes? Steht bei der Heizlastberechnung auf der Seite der Zusammenfassung aller raumweisen Heizlastberechnungen. Ich meine hier nicht die Gebäudeheizlast, da sich diese von der Zusammenfassung immer unterscheidet.


    Diese Zahl ist die erste Grundlage für eine optimale Dimensionierung des BHKW. Zumal es hier ja wärmegeführt arbeitet.



    Ja, das ist mir leider klar. Deshalb suche ich noch nach einer Alternative dies Vaillant-Gerät zu ersetzen?

    So wie ich alles hier von Ihnen gelesen habe, glaube ich nicht einmal, dass ein Austausch des BHKW gegen eine andere Marke zum Erfolg führen wird.


    Ich denke, es sollte erst einmal alles von Anfang an überprüft werden.


    Und bei einer Neuinbetriebnahme nach Ursachenbeseitigung kann ich nur die gemeinsame Inbetriebnahme mit dem Heizungsbauer, dem Elektriker und zu Ihrer Sicherheit durchaus auch mit dem Werkskundendienst des Herstellers empfehlen, im Beisein eines neutralen Planers oder Sachverständigen.

    Nein, nur sein Mitarbeiter, er ist gleichzeitig mit einem andere Unternehmen auch der Chef der Heizungsfirma.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden?


    Ein Mitarbeiter des Beraters, der die Begleitung und die Abnahme für den Berater und im Auftrag des Beraters gemacht hat, ist gleichzeitig der Chef der Heizungsbaufirma, die die Anlage bei Ihnen eingebaut hat?


    Und dieser Berater hat auch die KfW Anträge gestellt?


    Das ist so ein unzulässiger Interessenkonflikt. Jeder Berater unterschreibt in seinem Zulassungsantrag bei der KfW und auch bei der BAFA eine bindende Unabhängigkeitserklärung. Der Berater darf nur dem Auftraggeber (Ihnen) gegenüber verpflichtet sein. Er darf keine geschäftliche Verpflichtungen und Beziehungen zu Herstellern, Handwerkern etc. haben.


    Solche Machenschaften ärgern mich maßlos, da dies auf alle seriösen Berater und Planer, die ihren Beruf ernst nehmen, zurück fällt


    Da stimme ich ecopowerprofi völlig zu. Hier sollte man, vielleicht mit Hilfe eines Anwalts, versuchen das gezahlte Geld zurück zu fordern.
    Ausserdem sollte dieser Berater bei der KfW und bei der BAFA gemeldet werden. Ihm würden, wenn das so ist wie ich es verstanden habe, sofort die Zulassung verlieren.


    Den Strom an die Mieter zu verkaufen ist durch die sehr hohe Investition für einen zweiten Wählerschrank leider unsinnig.

    Auch hierzu tauchen sofort einige Fragen bei mir auf?
    1. Wie groß ist die Pv- Anlage?
    2. Wann ging sie in Betrieb?
    3. Wie hoch ist die Einspeisevergütung?
    4. Ist die Anlage so groß, dass anteilige EEG Beiträge anfallen?


    Es gibt zwar einige gesetzliche Bedingungen für den Verkauf des Stroms direkt an die Mieter, allerdings ist es in den meisten Fällen durchaus eine Win- Win Situation für beide Seiten.


    Sicherlich ist auch ein gewisser zeitlicher Aufwand notwendig, da Sie als Stromlieferant auftreten. Das sollten Sie auch für den Reststrom, der nicht aus der dezentralen Erzeugung stammt und aus dem Netz kommt. Also - wozu soll der zweite Zählerschrank dienen?
    Und es dürfen keine Knebelverträge mit den Mietern gemacht werden, da die freie Stromanbieterwahl nicht ausser Kraft gesetzt werden darf.


    Auch hier gebe ich Ecopowerprofi und JoGo recht.


    Auch ich habe, ohne Details zu kennen, das Gefühl, das hier sowohl eine Falschberatung als auch eine fehlerhafte Planung vorliegt.


    Noch mal zurück zum Planer/ Berater.


    Hat er überhaupt eine neutrale Ausschreibung gemacht oder den Heizungsbauer gleich mitgebracht?


    Die 5% (HOAI) würde ich nicht ganz so als Richtwert stehen lassen, da die HOAI nach Schwierigkeitsgraden und dem Umfang und der Art der planerischen Leistungen ausgegliedert ist.


    Allerdings, sollte der Planungsauftrag nach HOAI vergeben worden sein, ist ein gegliedertes Angebot eigentlich Voraussetzung. Sollten keine entgültigen Preise zu diesem Zeitpunkt vorliegen, gilt als Grundlage die Kostenschätzung nach DIN 276.

    Hallo Mac Schell,
    Sie schreiben, dass Sie einen Energieberater beauftragt hatten, der 19.000,-€ Honorar bekam.


    Bei dem Honorar wüßte ich gern mal, was für Leistungen der Berater erbracht hat.
    Dieses Honorar rein als Beratungsleistung erscheint mir für Ihr 8- Familienhaus mehr als horrent.


    Hat er auch die Planung der Anlage gemacht?


    Weiterhin schreiben Sie, dass Sie nichts von der Energiesteuer Rückerstattung wußten und wo Sie diese beantragen können.


    Dies ist aber eines der Grundelemente, die Ihnen ihr Energieberater hätte sagen und in seinem Bericht erwähnen müssen.
    Normalerweise gehört es sich für einen guten Berater auch das vorausgefüllte Antragsformular für das erste Jahr dem Klienten zu übergeben.


    Verbrauchen Sie den erzeugten Strom im eigenen Objekt und verkaufen Sie ihn an Ihre Mieter oder haben Sie eine Volleinspeisung ins Netz?


    Im letzten Fall werden Sie tatsächlich in Ihrem Fall Probleme mit der Wirtschaftlichkeit haben.


    Wie sieht das Heizungsnetz hinter dem BHKW aus?
    Wurde im Vorfeld von dem Berater für das gesamte Haus auch eine raumweise Heizlastberechnung, eine Heizflächenberechnung und eine Rohrnetzberechnung inkl. Einstelldaten für den absolut notwendigen hydraulischen Abgleich gemacht?
    Ist bei dem BHKW ein Pufferspeicher mit eingebunden worden?
    Haben Sie den KWK Zuschuß bei der BAFA beantragt und hat Sie ihr Berater darauf hingewiesen?
    War Ihr Berater auch in die Umsetzung und Abnahme sowie die Inbetriebnahme Ihrer Anlage involviert?


    All diese Fragen stellen sich mir, nachdem ich die Beitragshistorie hier gelesen habe.


    Bei einem Rückbau sollten Sie auf jeden Fall beachten, dass Sie die Richtlinien der KfW 55 Förderung nicht ausser Acht lassen, da Sie diese Fördermittel ansonsten zurückzahlen müßten, was ja eine erhebliche finanzielle Einbusse für Sie bedeutet.