Beiträge von hinnerksen

    Servus,




    ich betreibe ein BHKW in einem Studentenwohnheim. Nach Auskunft des lokalen Energieversorgers muß ab dem kommenden Jahr zwingend eine Lastgangsmessung durchgeführt werden. Der Verbrauch des Studentenwohnheimes lag im letzten Jahr bei 99.000 KWh, da das BHKW gar nicht lief aufgrund von technischen Problemen. Normalerweise sollte der Bezug aus dem öffentlichen Netz bei 60.000 KWh liegen.




    Muß tatsächlich eine Lastgangsmessung gemacht werden oder kann ich auch in Zukunft den Strom bei allen möglichen Versorgern beziehen? Das Objekt befindet sich in Detmold, das BHKW erzeugt maxiomasl 25 KW elektrisch,




    Gruß und Danke im Voraus


    Hinnerk

    Servus,



    ich habe gerade mal nachgeschaut und folgendes gefunden: .....Als üblicher Preis gilt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.... Somit erhälst Du als Vergütung für den von Dir eingespeisten Strom im 4. Quartal den durchschnittlichen Preis für Grundlaststrom an der EEX des dritten Quartals.



    Andere Quartale analog, also immer um ein Quartal "verschoben". Wie hoch dieser in den letzten Qartalen war konnte ich so schnell nicht finden,



    Gruß


    Hinnerk

    So,


    nach Prüfung der vorhandenen Hausanschlußsituation hat der Anschluß 3x63 Ampere, zur Zeit sind 4 Einheiten (3 Büros a 180 m2, 1 Wohnung mit 100 m2) angeschlossen. Das neue Gebäude behebergt 10 Wohnungen mit insgesamt 1200 m2 Fläche. Da könnte ich natürlich prima den Strom des EC PowerBHKW´s unterbringen. Zudem wird der Wärmebedarf im Sommer durch Brauchwassererwärmung :~~ für lange Laufzeiten sorgen. Zur Zeit läuft das BHKW für den Altbau etwa 4000 Stunden im Jahr.


    Wahrscheinlich muß dann aber zumindest der vorhandene Elektrohausanschluß verstärkt werden?!


    Ich habe jetzt die Stadtwerke um schriftliche Stellungnahme bis zum Ende der kommenden Woche gebeten und bin gespannt....und werde berichten....


    Schon vorab ein schönes WE,


    Gruß


    Hinnerk

    So,



    habe noch einmal mit meinem "Haus und Hofelektriker" gesprochen, er sagte, dass die Stadtwerke grundsätzlich bei einer eigenen Adresse (also, einer anderen Hausnummer) einen eigenen Anschluß wollen.


    Begründet wird das mit dem Suchen nach den Übergabepunkten bei Problemen ;-_ ..... Natürlich ist es möglich den Mietern auch "anderen" Strom zukommen zu lassen, das geschieht im Altbau jetzt schon, in dem sich 4 Büros befinden, zwei beziehen den Strom von mir, die anderen von Teldafax :schimpf: , erst einmal einen schönen Abend,



    Gruß


    Hinnerk

    Also, es kommen 10 Wohnungen dazu und im Zuge der Sanierung des alten Gebäudes im Jahre 2002 ist der Elektroanschluß verstärkt worden. Auf wieviel erfrage ich gerade beim Elektroinstallateur.



    Leider gibt es in Osnabrück grundsätzlich IMMER Ärger mit den Stadtwerken beim Thema "BHKW". Sobald ich Meldung über den vorhandenen Hausanschluß habe gebe ich die Info weiter,



    Gruß


    Hinnerk

    Servus allerseits,




    ich plane auf einem mir gehörenden Grundstück ein Mehrfamilienhaus zu erstellen. Auf diesem Grundstück steht bereits seit 150 Jahren ein Altbau, der u. A. von einem EC Power BHKW beheizt und mit Strom versorgt wird. Dieses BHKW habe ich vor etwa zwei Jahren auch deswegen eingebaut, weil schon damals der Neubau "im Raume" stand. So möchte ich Wärme und Strom vom Altbau an den Neubau liefern.




    Laut Auskunft der Stadtwerke Osnabrück ist dieses auch bei Wärme möglich, aber nicht bei Strom. Wer weiß, ob auf dem gleichen Grundstück und bei gleichem Eigentümer Strom von einem in ein anderes Gebäude geliefert werden kann? Der räumliche Abstand beträgt etwa 7 Meter. Zudem überlege ich einen Rechtsanwalt mit dem Vorgang zu betrauen, gibt es Experten hierfür und, wenn ja, wo finde ich solche?




    Schon vorab vielen Dank und Grüße aus Osnabrück von




    Hinnerk

    Hallo allerseits,




    jaja, der Dachs und seine Wirschaftlichkeit. Auch ich durfte da so meine Erfahrungen machen und habe viel "Lehrgeld" bezahlt. Ich betreibe übrigens (neben einigen "seriösen" Anlagen!) einen Heizöldachs, der sich kaufmännisch in keinster Weise (trotz über 5.000 Betriebsstunden p. a.) rechnen läßt. Zudem erlitt meine Anlage einen Motorschaden (nach 25 Monaten), der nur mit Abschluß eines Wartungsvertrages von Senertec übernommen wurde. Um diesen Wartungsvertrag wiederum zu bekommen macht Senertec auf meine Kosten einen "Systemcheck", um die Leistungen des montierenden Betriebes (Goldpartner!!!!) zu überprüfen. Dieser Betrieb verfügt übrigens nicht einmal über einen Meister und darf nicht einmal Lehrlinge ausbilden (nach Auskunft der Handwerkskammer- eben "Goldpartner"). Das alles ist ein einziger Witz. Ich wäre lieber heute als morgen den Dachs wieder los und habe Ihn schon meinen "Senertec-Freunden" zum Rückkauf angeboten- leider erfolglos. Ganz nebenbei seie erwähnt, dass wir mit Inbetriebnahme der Dachsanlage einen erhöhten Krankenstand hatten- kein Wunder, bei nur 12 Grad Bürotemperatur!!! Und dieses Problem konnte dann auch erst nach über zwei Monaten gelöst werden!!! Halt! Gelöst werden, gerade habe ich ein unabhängiges Ingenieurbüro mit der Überprüfung der Anlage beauftragt und das Ergebnis spricht "Bände"....... Gerne werde ich am nächsten oder übernächsten Wochenende einmal die ganze "Geschichte" präsentieren, mein Fazit vorab: Vertriebsstruktur und Seriosität der Fa. Senertec sind in keinster Weise geeignet um Freude an "seinem" BHKW zu haben. Und nach wie vor wird auf Messen "das Blaue vom Himmel erzählt", wie gerade wieder und zum wiederholten Mal auf der Deubau in Essen erlebt :-((


    Gruß


    Hinnerk


    P.S: Bin von Beruf Dipl.Ing. Architekt und weiß-so glaube ich ;-)- wovon ich rede (bzw. schreibe!)

    Hallo allerseits,


    ich bin neu hier im Forum und schildere mal mein "aktuelles" Problem.


    Zur Zeit erstelle ich gerade ein Mehrfamilienhaus mit 7 Einheiten.


    Nach Abschluß der Heizkesselmontage (Gasbrennwert) wurde eine EC Power BHKWanlage beauftragt.


    Zu dem Zeitpunkt der Beauftragung waren die Hausanschlüsse (Gas, Wasser und Strom) bereits hergestellt und abgerechnet.


    Mit Beauftragung des BHKWs bekam ich Post von den Stadtwerken Osnabrück, da nach Einschätzung des Energieversorgers der Anschluß nun ein "gewerblicher" (zur Stromproduktion) seie und somit die bereits abgerechneten Hausanschlüsse anders abzurechnen seien (sogenannter Baukostenzuschuß). De Fakto fordert man von mir ca. € 3000,- nach, obwohl der Hausanschluß definitiv nicht geändert wurde oder werden muß.


    Es scheint mir, als wenn die Stadtwerke zumindest in Osnabrück mit allen Mitteln versuchen die Verbreitung von BHKWs zu verhindern.


    Ich habe mal gehört, dass ein BHKW nicht als (gewerbliche) Anlage zur Stromproduktion zu sehen ist sondern als Zusatzheizung.


    Wer kann mir bei meinem Problem helfen und wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus?


    Danke schon vorab, Gruß
    hinnerksen