Das werden wir nun nochmals versuchen. Der Contractor hat ja auf unseren Vorschlag nicht reagiert. Jetzt bekommen wir eine Unterstützung
durch einen Sachverständiger der zu einem ähnlichen Resultat gekommen ist:
Separate Heizungsreglung im sekundär Kreis mit Pumpenabschaltung.
Leider geht so etwas ganz, ganz langsam. Zunächst muss eine Sonderversammlung der 32 Eigentümer damit einverstanden sein, dass der
Gutachter mit dem Verwalter versucht diese Maßnahmen bei dem Contractor durchzusetzen.
Recht haben und Recht bekommen sind eben ganz verschiedene Stiefeln.
Beiträge von Pukl
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Nein ! In dem Vertrag steht: : "Zur Ermittlung des verbrauchsabhängigen Entgeltes verwendet dass FVU einen Wärmezähler, der durch eine
FVU beauftragte Person einmal jährlich abgelesen wird. "
Und dieser Zähler sitzt nach VDI 2077 richtig im Primärkreis kurz vor dem Wärmetauscher.
Alikante hat das Problem richtig erkannt: Früher, bei der alten Ölheizung wurden die Pumpen nach der Temperaturdifferenz gesteuert.
Somit konnte man auch bis zu 20 °C Spreizung fahren und die Verluste im Rücklauf waren nicht so hoch.
Heute jagen die Pumpen bei 1 bis 3 °C Spreizung die großen Wassermengen durch die Gegend ( über 100 m ) und keiner braucht was
davon.
Wir sind jetzt dabei mit dem Contractor darüber zu verhandeln, aber es ist sehr schwierig hier die Mehrheit von 32 Eigentümern für
dieses Problem zu interessieren. Auch die Verwaltung sieht solche Aktivitäten als Angriff gegen sie und versucht durch geschicktes
Manipulieren eine Abstimmung darüber zu verhindern. Sie beachtet dabei auch nicht die WEG Bestimmungen.
Bitte zu dieser schmutzigen Wäsche keine Ratschläge oder Antworten.
Ich werde später darüber Bescheid geben, was wir erreicht haben. Bezweifle jedoch, dass dies jemanden helfen wird. Wir haben ein
BHKW mit besonders bescheidenen Randbedingungen: Keine Warmwasserabnahme, Grundlast fehlt, keine Eigennutzung des erzeugten
Stromes. Dank des Forums habe ich erfahren, dass es so etwas in Deutschland überhaupt nicht gibt ! -
Wer suchet, der Findet:
In der neueren Technischen Regel VDI 2077 Blatt 3.1 von 2012-11 steht nämlich ein klarer Satz:
Diese Richtlinie ist nicht anzuwenden bei Anlagen die nach AVB FernwärmeV abgerechnet werden
( Contracting, gewerbliche Wärmelieferung )
Und in der AVBFW unter & 18 Messung Abs.4 :
......... Er ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden oder der Hauseigentümers Meß und Regeleinrichtungen
zu verlegen, wenn dies ohne Beeinträchtigung einer einwandfreien Messung oder Reglung möglich ist.Somit kann sich eigentlich der Contractor nicht mehr auf seine heilige Kuh - die VDI berufen und wenn es uns
noch gelingt, dass er seine "Effizienten Pumpen " deutlich zurückfährt dann gibt es keine Energie Verschwendung mehr.
Danke Allen die mitgemacht haben. -
Für die Bayern sind Alle anderen in D die Preisn`. Ich werde hier seit 47 Jahren geduldet, bin aber immer noch ein Ausländer
und wurde leider in keiner D Schule bzw. Kurs geduldet. Solltest Du somit grammatische Fehler bei mir finden, dann
darfst sie ruhig behalten. Jetzt mache ich paar Tage Pause, meine Vierbeiner brauchen mich und es ist höchste Zeit
Heu zu machen um die Wintervorräte sichern. Der Gruftiknecht Pukl -
Grüß Dich Gott Alikante,
Wir reden immer aneinander vorbei. Ja die Preisn`und die Bayern .....
Nahwärme oder Fernwärme schnurz egal. Wenn sich aber ein Contractor 2 x 130 kW unterzeichnen lässt und jetzt der
Gutachter auf 2 x 70 kW kommt das sagt doch Alles Odrrrr? Wir sind kein Einzelfall.Unser Bevollmächtigter steckte in der Materie nicht drin. Er wurde über den Leistungspreis nicht aufgeklärt dafür
aber mit einem zeitlich sehr eng begrenzten Angebot und Verlockung : " Das kostet Euch nichts " überfahren.
Und wenn er es so den Anwesenden der HV weitergibt, braucht man sich nicht wundern, dass die Mehrheit zustimmt.
Jetzt kommt leider wieder die schmutzige Wäsche: Er gibt auch bis heute nicht zu, dass er einen Fehler gemacht
hat und spielt dazu noch den Anwalt des Contractors.
zur Bestellung eines Gutachters wurde er von den Beiräten gezwungen, nach 5 monatiger Verzögerung mit Taktieren
war es dann so weit.
Es ist nicht leicht als einzelner gegen einen großen Monopolisten zu kämpfen. Es gibt zwar in unserer Wohngemeinschaft
einige Bachelors, aber die haben genug mit Beruf und Kleinkindern am Hals.
Auch ein Verwalter kann Dich auslachen. Du bekommst eine Einladung zur HV und willst einen Punkt ergänzen. Macht
er nicht, wartest wieder ein Jahr. Schau Dir doch mal an wie die Praxis ist, google mal . Das WEG gibt den Verwaltern
zu viel Freiheiten, aber das nur am Rande falls Du damit kommst warum und wieso.
Wir leben heute in einer mit Macht und Gier geprägten Gesellschaft, wo du nur wahrgenommen wirst wenn du klagst.Danke für das Angebot die Anlage zu optimieren. Habe den Contractor vor 8 Monaten mit 9 Punkten aufgezeichnet
wo er Fehler macht und Energie für uns einsparen könnte. Bis Dato keine Antwort.
Wir müssen jetzt erst abwarten, ob die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen verwirklicht werden.
Dann würde ich gegebenen Falles auf Dein Angebot zurückkommen. -
Das ist die Masche der meisten Anbieter.
wir sind noch schlimmer dran, soll aber nicht als Trost angesehen werden.
Wir zahlen nach dem 15 jährigen Vertrag 227€ und der Arbeitspreis ist auch ein bisschen größer.
Wir-32 Eigentümer werden von dem Contractor mit 20 kW el.und 39 kW Th versorgt. Wir haben jedoch keine Warmwasser Abnahme,
die machen mit Elektroboilern selber, aber den Strom bietet uns der Contractor auch nicht an, er liefert ins Netz .
Meinen Beitrag: Wirtschaftlichkeit eines 20 kW BHKW , ... Luja, da habe ich in ein Wespennest gestochen und bin selber Schuld.
Alle meinten ich habe etwas gegen ein BHKW, im Grunde geht es mir darum, dass man so etwas unter diesen Bedingungen überhaupt
nicht bauen darf ! Meine Frage hätte lauten müssen: Gibt es überhaupt ein Mini BHKW in Deutschland, welches mit diesen ünglücklichen
Bedingungen läuft ? Vermutlich nein.
Wir haben jetzt einen Sachverständiger eingeschaltet, weil auch der Energie Verbrauch um 30 % angestiegen ist.
Diese Tage, nach 5 Monaten, ist das Gutachten eingetroffen, in den technischen Fragen, falsche Kennlinie, geringe Absenkung,
zu hohe Grenztemperatur ( 18 °C ) bekommen wir zum größten Teil Recht. Leider ist er auf die Rechtlichen Fragen wie ist der
Vetrag überhaupt gültig wenn er durch arglistige Täuschung zu Stande gekommen ist und der Verwalter keine Ahnung hatte und nicht
Aufgeklärt wurde gibt er keine Antwort -" Das Ist Verhandlungsgegenstand und technisch nicht zu bewerten."
Jetzt suchen wir einen, mit BHKW Kenntnissen fundierten Anwalt.
gez. Pukl -
Halo Hans_Dampf,
So viel mir bekannt ist braucht man so etwas nur wenn sich an dem Gebäude etwas geändert hat. ( Bessere Dämmung, andere Fenster ... )
Schaden kann es auf keinen Fall.
Wärmebedarf rechnen ist sehr schwierig und da fällt man oft auf die Schnauze, meistens rechnet man zu wenig. In meinem früheren Leben
vor 55 Jahren habe ich das oft erlebt. Das Ungewisse sind schon mal die Wände, wir haben Plattenbau aus Beton und Schlacke die damals
hier im Ort hergestellt wurden.Die Rohre verlaufen teils der Wände entlang, sind schlecht isoliert - Baujahr 1965. Das nur am Rande ohne
Wertung. Bitte auch nicht beantworten.
Auch die DIN und EnEV gehen hier unterschiedliche Wege, nicht zu schweigen von Umweltforschungsplan 8/2014 wo für nicht sanierten
Altbau nur 40 W/m² Heizlast gerechnet werden. Die EnEV spricht was von 70 W/m².
Nach meiner Meinung ist es ein Dschungel.
Heute ist es überhaupt kein Problem, es wird ja ständig die momentane Leistung in KW gemessen, dazu macht man Registrierung der
Vorlauftemperatur im sekundären Kreis und die Temperatur im Wohnzimmer bei Volle Pulle Heizung aufgedreht. Somit kann ich genau
sagen was das Haus braucht, habe ich schon vor 30 Jahren so gemacht, heute habe ich noch Datalogger hinzu.
Bitte auch hier keine Wertung, der Contractor akzeptiert meine Messungen sowieso nicht und geht auch drauf nicht ein. Warum auch?Das Mit dem 750Liter Wärmespeicher geht schon in Ordnung, der wird vom Rücklauf des Primärkreises gespeichert, indem man den
Vorlauf direkt vor dem Plattenspeicher zumacht, muss ja die Wärme da hinein. Somit wird erst gezählt, wenn dieser die Wärme
wieder in den Vorlauf abgibt.Hallo dbitt ,
Habe mir mal die Artikeln zu Brust genommen.
Danke für den Hinweis, so ähnlich geht es uns. -
Hallo Hans_Dampf,So viel mir bekannt ist nicht.
Der Betreiber hat sich die Daten vom alten Brenner und Kessel geben lassen, sowie die m² der Wohnfläche von der Stadt.
Sicher kann man hier auch den Energiepass des Hauses zu Hilfe nehmen.
Ich glaube jedoch nicht, dass in dieser Richtung ein bedeutender Fehler gemacht wurde.Hallo Dachsgärtner,
Danke für die Einschätzung der Lage sowie den Tipp mit der Heizzentrale.gez. Pukl
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Zunächst mal danke für die ausführliche und sachliche Information.
Nach meiner Einschätzung 3 Tage wenn eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorliegt.
Wir Alle , der Verwalter und 32 Eigentümer waren ja mit diesem Vertragsabschluss überfordert. Keiner von uns wusste z.B. was ein
Leistungspreis ist. Erst als die Erste Abrechnung ins Haus flatterte und um 30 % Hoher war als die alte mit der Ölheizung macht sich
ein Grufti schlau und wird rebellisch. Die 31 anderen, darunter 3 Ing. und ein Heizungstechniker machen nichts, weil sie keine Zeit
dafür haben das Ganze unter die Lupe zu nehmen.
So habe ich z.B. dem Verwalter erst erklären müssen, dass er den Leistungspreis bei der Ista Abrechnung nicht einfach auf die 8 Mieter
abwälzen kann u.s.w.
Von einer Wirtschaftlichkeitsberechnung waren wir weit entfernt, kein Ansatz, keine gemeinsame Beratung.
Jetzt kommt sicher die Antwort von vielen: Ihr seid doch selber schuld ! Euch ist nicht zu helfen ! Und Recht habt Ihr Alle ! -
Ich dachte wir sind hier in einem BHKW Forum und nicht in einem Verwaltung Forum.
Aber wenn Du es so genau wissen möchtest muss ich eben schmutzige Wäsche waschen:
Wie würdest Du abstimmen, wenn die EnEV vorschreibt, dass die über 30 Jahre alten Kesseln mit Ölbrennern ersetzt werden
müssen und der Verwalter schlägt ein günstiges Angebot vor: Das kostet Euch nichts. So steht es auch noch ausdrücklich
im Protokoll. Ein Ing. hat in meinem Auftrag ( ich war in Denver ) gefordert ein zweites Angebot einzuholen. Er wurde einfach
niedergeredet.Der Verwalter unterzeichnet einen 15 jährigen Vertrag mit einem Leistungspreis von 2 x 130 kW.
Das sind 255 €/Haushalt und Jahr,ohne etwas verbraucht zu haben. Man zahlt brav 15 Jahre und nachher hat man wieder nichts.Auch das mit der Mehrheit sehe ich anders: Für das BHKW hat der Betreiber ein Gebäude auf unserem Grundstück gebaut.
Da müssen Alle zustimmen, die Teilungserklärung muss geändert werden. Die 8 Mieter wurden nicht gefragt u.s.w.
Das mit dem Nagel auf den Kopf ... hier war gemeint, dass wir aus dem 15 jährigen Vertrag kaum herauskommen.
Um Was es mir im Kern geht ?
Jemanden zu finden, der durch ein Mini BHKW versorgt wird, dabei keine Warmwasser Abnahme hat und auch den erzeugten
Strom nicht selber nutzen kann.
Würdest Du für Deinen Freundeskreis unter diesen Bedingungen ein BHKW anbieten?
Ich wette ein Kasten von besseren bayerischen Bier das nicht !Wir wollen aber lieberbei der BHKW Technik bleiben:
Das mit dem WMZ verstehe ich leider nicht. Die erste Wärme ist doch die einzige. Falls Du die unterstützende Gasheizung
für die Spitzenlast meinst, diese sitzt gleich neben dem BHKW. Es kommt somit zum Plattentauscher nur eine Leitung.Deine 1200 Gründe sind mir zu polemisch.
Natürlich hat diese Moderne Anlage einen Korrosion Schutz nach VDI 2035. Aber kein Techniker würde auf die Idee kommen,
dass nach knapp 3 jährigen Betrieb der Plattentauscher schon dicht sein könnte. Da müssten doch die über 50 Jahre alten
Leitungen in den Wohnblöcken überhaupt nichts mehr durchlassen können. -
Hallo Firestarter,
An diese VDI stützt sich der Betreiber des BHKWs, deshalb muss ich sie leider noch einmal
ins Spiel bringen.
Wie bereits beschrieben, sitzt der Zähler nach VDI im Primärkreis vor dem Plattentauscher.
Wenn kein Verbrauch da ist, also auf der sekundären Seite die Spreizung nur 1 bis 3 °C ist,
müsste eigentlich der Betreiber die Durchflussmenge reduzieren, damit die anfallende
Leistung von ca. 18 kW minimiert wird. Das macht er aber nicht und lässt das BHKW unverändert
weiterlaufen.
Die Installation eines Wärmezählers mit Reglung im Sekundärkreis hat der Betreiber abgelehnt.
Somit bringt es sehr wenig, wenn die Verbraucher ihre Heizungen zudrehen um Energie einzusparen.
Zugegeben sie tuen das nicht wegen der Einhaltung der EnEV sondern wegen ihrer Brieftasche.
Sie haben dann zwar weniger Einheiten an den elektronischen Heizkostenverteilern, aber maßgebend
ist eben der Zähler im Primärkreis nachdem die Aufteilung - Abrechnung erfolgt.
Die private Abrechnung von Ista bringt uns nicht weiter. Mir geht es um Energie Einsparung für
Alle 32 Verbraucher.
Die Hausverwaltung können wir nicht mit ins Boot nehmen, da sie auch nach zwei Jahren immer
noch nicht zugegeben hat, dass der leichtfertige Abschluss des Vertrages ein Fehler war.
Hallo Hans_Dampf,
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen !
Nur noch eine Bemerkung zu der Laufzeit:
Ich war so naiv, dass ich glaubte der Betreiber hat im Letzten Jahr seine Kennlinie zu weit
nach unten gesetzt - Neigung von 1,7 auf 1,03 ! damit er in der Übergangszeit sein BHKW
länger betreiben kann.
Plötzlich wird aber keine Energie mehr verschwendet !
Ab 15.Mai läuft ein " Sommerprogramm ". Die Grenztemperatur wurde von 18 °C des Jahres 2014
auf sagenhafte 10 °C herabgesetzt. Das sagt doch Alles odrrr?
Bitte keine Antworten auf die Neigung oder Grenztemperatur.
Ich wollte nur die Macht eines Monopolisten darstellen, gegen die wir kämpfen.
gez. Pukl -
Danke für diese klare Feststellung.
Dieser Meinung waren auch 12 von 32 Eigentümern als ihnen vor 2 Jahren die Erste Heizabrechnung ins Haus Flatterte.
Wie ich bereits Alikante mitgeteilt habe, ist inzwischen das Gutachten eingetroffen.
Es wird uns vermutlich nichts anderes übrig bleiben als zunächst einmal mit dem Betreiber zu sprechen, ob er uns
aus diesem 15 jährigen Vertrag entlassen würde. An das glaubt niemand von uns.
Wir müssen uns jetzt nach einem Anwalt umschauen, der sich mit Vertragsrecht auskennt, natürlich wäre ein
Anwalt mit BHKW Kenntnissen noch viel besser, aber die gibt es vermutlich nicht.
Ich gebe aber die Hoffnung nicht auf, dass sich noch jemand meldet, der ähnliche Probleme hat.
Auf jeden Fall ein dickes Dankeschön für Deine Moralische Hilfe !
gez.Pukl -
Danke für die Aufklärung.
Inzwischen ist nach 5 monatiger Bearbeitung das Gutachten eingetroffen.
Dort steht zu der sekundären Wärmeseite das man auf Grund des Alters und Zustandes der bestehenden Heizungsanlge
keine einfache Lösungen durchführen kann. Zur Modernisierung ist es notwendig Berechnungen für den Hydraulischen
Abgleich zu machen, Einbau von Wassermengenreglern, Wärmezählern,Thermostatventilen, Austausch der Heizkörper.
Für die Umstellung sollten 5 bis 8 Jahre angestrebt werden.
Ich bin kein Fachmann, aber das scheint mir plausibel zu sein, es muss sich also etwas radikal ändern.Wenn ich die vielen Beiträge der Forumteilnehmer wahrnehme, habe ich eigentlich eine falsche Formulierung gewählt.
Es geht mir doch eigentlich nicht um die Kritik an einem BHKW , da fühlen sich gleich viele auf den Schlips getreten.
Die richtige Überschrift oder Thema wäre gewesen:
Kann ein Mini BHKW überhaupt wirtschaftlich arbeiten, wenn es nur eine Wohneinheit mit Heizungswärme versorgen
soll.Das bedeutet keine Grundlast durch Warmwasserabnahme, keine Eigennutzung des erzeugten Stromes. Somit
wird das BHKW nur an die 4000 Stunden/a Laufzeit kommen.
gez. Pukl -
Hallo Firestarter!
Der Troll war 5 Tage mit seinen Schafen unterwegs und er blickt da womöglich nicht voll durch.
Mit dem BHKW werden 32 Wohneinheiten in zwei Wohnblöcken mit je 16 Wohnungen beheizt. Nur beheizt,
denn in jeder Wohneinheit befinden sich ein 60 bis 100 Liter Elektroboiler die aber nicht vom Strom des
BHKWs beheizt werden.
Die Verwaltung hat mit dem Betreiber des BHKWs ein Wärmeliefervertrag abgeschlossen.
Die Wärme von dem BHKW wird durch eine Gasheizung für die Spitzenlast unterstützt.
Abgerechnet wird nach einem Wärmezähler, der unmittelbar vor dem Plattenwärmetauscher im
primären Kreis des BHKWs montiert ist. Für jeden Wohnblock gibt es einen separaten Zähler.
Dieser ergibt dann den Arbeitspreis, der Leistungspreis und Verrechnungspreis kommt hinzu.
Auf jedem Heizkörper befindet sich eine Zählereinheit- früher Verdampfungsröhrchen der bestimmte
Einheiten aufzeichnet. Diese sind dann Anteilmäßig zu dem Gesamtverbrauch des Energiezählers
zu Bewerten.
Wie man dies nun fachmännisch Bezeichnet weiß ich leider nicht aber da kannst Du mir ja gerne
Nachhilfe Unterricht geben. gez. Pukl