Hallo,
ein Messstellenbetreiber brauchst du nicht. Auch dein Stromlieferant ist für den Abzug der Marktteilnehmer nicht zuständig. Dies muss in diesem Fall
der Messstellenbetreiber des 2 Richtungszählers machen - bei dir Mitnetz. Er darf nur die um die Marktteilnehmer bereinigten Werte
an den Energielieferanten weitergeben.
Wir haben das bereits 100 fach realisiert. Natürlich kommt es immer wieder vor, dass die Marktteilnehmer am Ende des Jahres doch nicht abgezogen werden.
In diesem Fall geht immer ein Einschreiben an den Energielieferanten und den Messstellenbetreiber, dass die Rechnung so lange nicht bezahlt wird, bis sie
richtig ist. Wichtig ist weiter, dass du Grundsätzlich alle Zähler abliest um im Zweifelsfall die Werte selbst vorliegen zu haben.
Grüße Steffen