Beiträge von Steffk

    Hallo,


    ein Messstellenbetreiber brauchst du nicht. Auch dein Stromlieferant ist für den Abzug der Marktteilnehmer nicht zuständig. Dies muss in diesem Fall
    der Messstellenbetreiber des 2 Richtungszählers machen - bei dir Mitnetz. Er darf nur die um die Marktteilnehmer bereinigten Werte
    an den Energielieferanten weitergeben.


    Wir haben das bereits 100 fach realisiert. Natürlich kommt es immer wieder vor, dass die Marktteilnehmer am Ende des Jahres doch nicht abgezogen werden.
    In diesem Fall geht immer ein Einschreiben an den Energielieferanten und den Messstellenbetreiber, dass die Rechnung so lange nicht bezahlt wird, bis sie
    richtig ist. Wichtig ist weiter, dass du Grundsätzlich alle Zähler abliest um im Zweifelsfall die Werte selbst vorliegen zu haben.


    Grüße Steffen

    Sofern du den Nachweis wie eben beschrieben erbringen kannst ist nur beim Allgemeinstrom die verminderte EEG Umlage fällig.
    Nur beim Allgemeinstrom sind der Betreiber und der Verbraucher beides mal genau die Baugenossenschaft.
    Stelle dir dabei immer die einfache Frage wer der eigentliche Lieferant (Betreiber) und wer genau der Rechnungsempfänger ist.


    Bei einem Mieter stellt die Baugenossenschaft eine Rechnung an Herrn Maier
    - nicht 100% gleiche Person.
    Beim Allgemeinstrom stellt die Baugenossenschaft eine Rechnung an die Baugenossenschaft
    - 100% die gleiche Person.


    Dies hängt damit zusammen, dass beim Allgemeinstrom das Gebäude welches im Besitz der Baugenossenschaft ist den Strom zu Betriebszwecken verbraucht.
    Die Umlage auf die Mieter findet erst danach statt und ist lediglich eine Umlage der Kosten, nicht aber eine Umlage oder Zuordnung der kWh Strom an den Bewohner.


    Freundliche Grüße

    Hallo,
    nach der aktuellen Sachlage muss die Baugenossenschaft 100% der EEG Umlage (2017:6,88ct/kWh) abführen.
    Nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur wird für die Eigenversorgung eine strikte Personengleichheit gefordert. Das heißt,
    die Genossenschaft ist nicht 100% genau das gleiche wie jeder einzelne Genosse sondern eine eigene unterschiedliche Einheit.
    Lediglich für den Allgemeinstrom würde das Eigenversorgungsprinzip auf Basis der Personengleichheit gelten.
    Da seit August 2014 jedoch zusätzlich dazu noch der Nachweis der Zeitgleichheit aufgenommen wurde, würde der Allgemeinstrom nur anteilig entlastet werden.
    Voraussetzung dafür wäre allerdings dass überall bzw. zumindest der Erzeugungszähler und Allgemeinstromzähler mit einer Lastgangmessung ausgestattet ist.


    All das zusammengenommen bedeutet: Einfach für jede kWh die im Hausnetz verbleibt die volle EEG Umlage abführen und bis zum 31.05. des Folgejahres
    an den ÜNB melden.


    Freundliche Grüße

    Hallo, ob du die Förderung nach dem KWK Bonus in Anspruch nimmst ist zu allererst deine Sache. Der Netzbetreiber muss dir also zumindest für die Vergangenen Jahre den EEX-Preis
    und die Vermiedenen Netznutzungsentgelte bezahlen. Für den KWK Bonus ist die Regelung, dass die Anmeldung Rückwirkend bis zum 01.01. des Kalenderjahres gilt.
    Das heißt, du hast keine Chance den KWK Bonus für die Jahre 2013,2014 und 2015 nachträglich zu erhalten. So schlimm ist das aber auch nicht, da dann die 10 Jahre Vergütungszeitraum erst mit dem 01.01.2016 beginnen und du den Bonus länger erhälst.
    In jedem Fall also - schnell anmelden.


    Freundliche Grüße

    Hallo Gunnar,
    mir kommt das geschriebene so vor, als wäre es der Todesstoß für alle Anlagen zwischen >2 - 15 kW und 80% der Anlagen zwischen 15-25 kW el Leistung. Dass die 50 kW Anlagen zu viel bekommen ist klar, wenn man den Bonus in der Klasse einheitlich auf 30.000h beschränkt und nur die Anlagen bis 2 kW stärker fördert vergisst man doch alles zwischen drin.


    Freundliche Grüße

    Hallo,


    54.000 Euro weniger sind viel Geld. Aber ich glaube nicht, dass man sich darüber beschweren sollte.
    Allein der KWK Bonus (nach der neuen Regelung) innerhalb des Förderzeitraums liegt durch 100% Eigenverbrauch bei 72.000 €.
    Dazu bekommt man 10 Jahre die Energiesteuer in Höhe von ca. 44.880 €. Das sind allein schon 116.880 €.
    Nun Kostet so eine KWK-Anlage mit 20 kW 30.000 € bis 40.000 € zzgl. Puffer , Steuerung und Einbau.


    Mal abgesehen davon, dass der Staat zusätzlich zu den oben genannten Summen auch noch auf die Stromsteuer aus der Anlage verzichtet (nochmals 49.200 € in 10 Jahren) halte ich die Förderung für in Ordnung.


    Als jmd. der sich beruflich damit beschäftigt, würde ich mich freuen, wenn die Förderung steigt. Aber als Steuerzahler und Stromkunde kann ich mich nicht über die neuen Fördersätze beschweren.


    Viel sinnvoller ist es, wie auch hier im Forum schon beschrieben eine neue Anlagenklasse mit < 10 kW einzuführen. Diese sind nach den neuen KWK G gefährdet.


    Ob sich die Anlage in dem beschriebenen Hotel jetzt nur noch nach 4 Jahren rechnet und nicht mehr nach 3 Jahren, halte ich hingegen nicht für entscheidend um die Kraft-Wärme-Kopplung nach vorne zu bringen.