Also wird die Vergütung für die Stromeinspeisung in das allg. Netz nicht in der Nebenkostenabrechnung für die Mieter einfließen?
Beiträge von EisbärOL
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Vielen Dank für die Antwort.
Demnach muss der Eigentümer/Vermieter alle Rückvergütungen, ob Stromvergütung oder Energiesteuervergütung, mit in die Nebenkostenabrechnung/Heizkostenabrechnung einfließen lassen? Richtig?
Wie verhält es sich, wenn ein Contraktor zwischengeschaltet ist?
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per Heizkostenverordnung.
Ein Contraktor ist nicht zwischengeschaltet.
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Moin Moin!
Was für genau für Angaben brauchst du?
Das BHKW (nach EEG) wird direkt von den Eigentümern betrieben.
Wir sind der Verwalter und müssen nun erstmalig die Nebenkostenabrechnung erstellen.
Gruß
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Moin Moin!
Ich betreibe ein BHKW in einem 8 Parteien Haus.
Der Strom wird in das allgemeine Netz eingespeist.
Muss die Rückvergütung, die ich erhalte an die Mieter weitergegeben werden (Nebenkostenabrechnung)?
Gruß
Eisbär