Moin Moin
Zitat von »JohnG«
Danach ist die Kaskadierung von Abgasanlagen im Überdruckbetrieb mit motorisch betriebenen BHKWs und Brennwertkesseln unter nachfolgenden Rahmenbedingungen möglich.
Für eine Auslegung einer Abgasanlage mit einer gemeinsamen Belegung durch BHKW und Heizkessel als Kaskade ist die Vergleichbarkeit der Ausführung für diese Anlage mit den Schutzzielen nach den geltenden Bestimmungen und Regelwerken (Feuerungsverordnung der Länder, DIN V 18160-1:2006-01, DIN EN 13384-2:2009-07) nachzuweisen.
Weiterhin ist laut TÜV-Süd Deutschland folgendes zu beachten:
- die bautechnische Ausführung muss den genannten Regelwerken entsprechen.
(Zuluftführung, Anordnung aller Feuerstätten der Kaskade in einem Aufstellraum etc.),
- alle angeschlossenen Feuerstätten müssen mit einer geeigneten Einrichtung zur Verhinderung von
Abgasrückströmung ausgerüstet sein oder der Nachweis der Druckdichtheit des Motors liegt vor,
- die Berechnung der Abgasanlage muss in Anlehnung der DIN EN 13384-2 erfolgen,
Folgende Sicherheitseinrichtungen sind für BHKW´s notwendig:
- Rückstromsicherung oder motorische Abgasklappe nach DVGW G 635 oder das BHKW ist als druckdicht bestätigt,
- Abgastemperaturbegrenzer 110°C oder Lieferumfang BHKW-Hersteller, Festwert 110°C
- Abgasdruckwächter 200 Pa oder Lieferumfang BHKW-Hersteller, Festwert 200 Pa am BHKW-Abgasstutzen.
Folgende Sicherheitseinrichtungen sind für Brennwertkessel notwendig:
- Rückstromsicherung nach DVGW G 635 oder motorische Abgasklappe nach DVGW G635
- Überprüfung und Befüllung aller Siphons und Kondensatabläufe
- Überprüfung und Befüllung des Siphons in der Rückstromsicherung
na das ist doch endlich mal was handfestes. Bei genauer Betrachtung wird ein Großteil der Punkte bereits abgedeckt - zumindest technisch ( ausgehend vom Eco1.0 und meiner Therme ). Wie der Rattenschwanz vonwegen Zertifizierung ausschaut wissen wir ja alle, bezahlen darfs dann auch der Endkunde.
Grüße