Beiträge von polsprung

    Sorry, wenn ich mich vielleicht nicht klar genug ausgedrückt habe......mir geht es um die pauschale Verdammung von Palmöl und die pauschale Verklärung von Rapsöl, beides ist nicht gerechtfertigt.


    Um allseits beliebte pauschale Meinungsäusserungen durch fundierte Faktenkenntnis zu ersetzen wäre z.B. die Lektüre der oben angehängten Untersuchung der renommierten schweizerischen EMPA hilfreich.


    Was Frisi meint sind Veröffentlichungen des UBA von 1995 ff., diese waren in der Tat bereits bei Veröffentlichung nicht mehr haltbar.


    In den Chor der Schwarzseher miteinzustimmen ist trotzdem nicht notwendig. Viel ist schon erreicht, und Deutschland ist nicht der Nabel der Welt....


    Horido
    Horst Bernauer BET

    Rapsöl weist unter den Bedingungen der mitteleuropäischen Intensivlandwirtschaft eine vernichtende Energie- und CO2-Bilanz auf (s. Anhang).


    Palmöl aus Brachflächen in Südostasien ist dagegen um Klassen nachhaltiger. Selbst Palmöl aus frisch abgebranntem Regenwwald ist noch deutlich besser als Rapsöl aus Mitteleuropa.


    Ernsthafte Bestrebungen Brennstoffe zuverlässig nachhaltig zu produzieren gibt es ausschliesslich beim Palmöl (http://www.rspo.org).


    Diese Zusammenhänge sind seit langem bekannt.


    Die Kampagne der Energiekonzerne gegen das Palmöl hatte trotzdem Erfolg.


    Aus den (wenigen) Palmöl-Kraftwerke musste bereits 2 Jahre nach der EEG-Novelle ähnlich viel Strom wie aus allen PV-Anlagen Deutschlands ins Netz gelassen werden - soviel zur Motivation.


    Keine erneuerbare Energie wäre auch nur annähernd so schnell und so massiv in der Lage gewesen zuverlässig und unabhängig vom Wetter EE-Strom zu liefern und damit massiv konventionellen Strom zu verdrängen. Diese Gefahr für die Stromkonzerne wurde mit dem neuen EEG gebannt.


    So long
    Horst Bernauer BET

    Die Nachhaltigkeitsverordnung wird für alle flüssigen Brennstoffe gelten, auch für Rapsöl. Vermutlich wird Rapsöl die Anforderungen nicht einhalten können.
    Bei Verwendung von nicht zertifiziertem Pflanzenöl erlischt der Anspruch auf EEG-Vergütung sofort für immer. Es gibt dann überhaupt keine EEG-Vergütung mehr.
    Die Anlage kann dann höchstens noch als KWKG-Anlage betrieben werden.


    Gruss
    Horst Bernauer BET

    1. PÖL-BHKW über 150 kWel die neu in Betrieb gehen bekommen keinerlei EEG-Vergütung mehr.
    2. PÖL-BHKW unter 150 kWel und alle Altanlagen müssen zukünftig zertifiziertes PÖL nachweisen. Nur dann gibts EEG-Vergütung. Die Zertifizierung gibts aber noch nicht.


    Gruss
    Horst Bernauer BET

    Wir haben 2005 die 2 SoloStirlings als Planer bei einer bestehenden Biogasanlage eingesetzt. Auf Biogas umgerüstet wurden sie bereits ab Werk. Inwieweit ein Erdgasbetrieb einfach möglich ist weiss ich nicht, ich weiss nur daß mit Biogas zB ein wesentlich höheres Lambda gefahren wurde. Wir hatten erhebliche Probleme und deshalb sind die Aggregate auch nach wenigen hundert Betriebsstunden stillgelegt worden und stehen seither rum. Kurz vor Prozesseröffnung kam dann der Konkurs der SoloStirling GmbH. Wir hatten von der kurzlebigen Nachfolgefirma ein Angebot zur Ertüchtigung über etwa 3000 €/Aggregat (wenn ich mich recht entsinne) bekommen. Keine Ahnung ob die Schweden daß auch machen würden. Insgesamt was für Leute die selber schrauben und nicht geeignet als monovalenter Heizkesselersatz. Verkauf vermutlich nach Höchstgebot. Standort ist 71577 Großerlach (50 km nördlich von Stuttgart). Grundvorraussetzung bei diesen Maschinen ist allerdings eine Rücklauftemperatur nicht über 45°C und eine max. Vorlauftemperatur von 65°C.


    Bei ernsthaftem Interesse kann ich auch telefonisch Auskunft geben.


    Anbei einige Unterlagen.



    Gruss
    Horst Bernauer BET

    Vergesst die Mineralölsteuereinsparung nicht....6 Ct/l HEL.....


    Ausserdem ist dieses BHKW eindeutig viel zu klein...mal schauen wie lang der (Voll-?) Wartungsvertrag noch läuft und dann ein gescheites Gerät her...wie hoch ist denn der Gesamtstromverbrauch? Durfte bei 3 MW Spitze und 9 Ct/kWh irgendwo bei 6-10 Mio kWh/a liegen.....also ideal für eine 1-2 MW-Maschine. Gibts denn eine Emax? Wofür wird die Wärme gebraucht und auf welchem Temperaturniveau? Wie hoch ist der gesamte Wärmeverbrauch bzw. Heizölverbrauch/a?


    Nix für ungut - aber sInd bei Euch die Lehrlinge für die Energieversorgung zuständig?


    Gruss


    Horst Bernauer BET

    Wir haben in dieser Grössenordnung in Schulen oft mit guten Ergebnissen BHKW mit 50 kWel eingebaut, die passen da schön rein und machen mit 5-6000 VBH die Grundlast Wärme und fast den gesamten Strom; ideal sind die Sporthallen mit Abendbetrieb. Das Wohnheim würde ich auf jeden Fall mal anschauen, vielleicht ist dort gerade sogar ein Kesseltausch fälllig.....eine Kartoffelkiste (Dachs) ist doch arg klein bei über 1 Mio kWhth/a.


    Anbei die simulierte Jahresdauerlinie.


    Wichtig:
    - Platz
    - Schall
    - RL-Temperaturen
    - Kaminzug frei?
    - Kessel noch brauchbar oder fällig?
    - Stromanschluss


    Gruss
    Horst Bernauer BET

    Hallo Falk,


    Gruss aus 71063.


    Vielleicht gucksch amol wo der hohe Schtromverbrauch herkommt......von mir wollte mal einer ein BHKW und hat mir dann voller Stolz seine Schwimmbeckenheizung gezeigt: zwei Schläuche 2 Ecken,
    dazwischen eine Pumpe und ein elektrischer Durchlauferhitzer...alles tragbar. Super Sach.


    5 Jahre später wollte er eine Hocheffizienz-Solaranlage....die elektrische Schwimmbeckenheizung war immer noch in Betrieb.....I het kenna uff dem weiblichen Borstenvieh naus...... (S.a.u. wird hier - völlig zu recht- zensiert...oh s.c.h.w.e.i.n auch.....)



    Gruss
    Horst Bernauer BET

    1. Bei PÖL (= Diesel) dieser Grössenordnung liegt der el. Wirkungsgrad 40 - 45 %, damit entspricht die Feuerungsleistung von 1 MW ca. 400 - 450 kWel
    2. PÖL-Lagerung wird inzwischen von manchen Genehmigungsbehörden etwas enger gesehen, wir bauen das inzwischen wie HEL.
    3. Bei gemeinsamer Anlage mit Kesseln wird nicht einfach zusammenaddiert, es gilt die Quotientenregel (= anteilige Anrechnung nach Ausnutzung Genehmigungsgrenze). Ausserdem sind ein BHKW + Heizkessel nicht unbedingt eine gemeinsame Anlage.....


    Gruss
    Horst Bernauer BET