Hallo
Das Fa prüft ob dies "Geschäft" auf Dauer Gewinn abwirft, und ob ein Fremder Dritter dies auch akzeptieren würde.
PV einfach da 100 % Strom verkauft wird , zur Zeit keine Eigennutzung ! Weiterhin wird Steuerlich Gewinn erzielt
Einnahmen minus Abschreibung , Zinsen , Wartung .
Beim BHKW verkauf ich an mich selbst , für das FA heißt das dann recht Tasche linke Tasche , das wird dann deutlich härter kontrolliert.
Wenn dein BHKW den Nachbarn versorgt und du Ihm Strom und Wärme verkaufst , kein Problem, die selbst den Strom zu verkaufen immer schwierige Kiste, bei uns das Finanzamt hat diese Konstellation nie akzeptiert.
Mfg RAlf Sparwel