Beiträge von kalydon

    Liebe Blockheizwerker,


    ich erlaube mir dieses Thema hier neu zu starten, nachdem es etwas unbeachtet und deplaziert in der Rubrik ecopower hier im Forum abgehandelt wurde. Mich würde jetzt doch interessieren, mit wie vielen Füßen ich schon im Gefängnis stehe mit meinem Modell (dargestellt im Unterforum "ecopower", "Stromverkauf an Mieter"). Das dort dargestellte Modell wurde von meinem örtlichen Energieversorger, den ich hier sicherheitshalber nicht nenne (sicher läuft da Tag und Nacht eine Suchmaschine), abgesegnet.


    Das für mich zuständige Hauptzollamt fragte ab, ob ich Strom "an dritte" liefere. Ich gab an, daß ich auf dem Grundstück den Strom verbrauche, mit den Mietern. Jetzt bekam ich ein Schreiben vom Zollamt, in dem festgestellt wurde, daß der erzeugte Strom von der Steuer befreit ist. Ich hätte aber Änderungen, z.B. "die Leistung von Strom an Letztverbraucher", unverzüglich anzuzeigen.


    Ich gehe jetzt davon aus, daß das Zollamt meine Mietermitversorgung nicht "begriffen" hat, da ein Stromverkauf an die Mieter ja wohl eine "Leistung von Strom an Letztverbraucher" ist.


    Hab jetzt wenig Lust mich beim Zoll zu melden, weil ich nicht weiß was dann passiert. Ich könnte mir gerne vorstellen, für den Teil des Stromes, der direkt an meine Mieter geht (also nicht Hauslicht, Eigenverbrauch für Heizungsanlage und dergl.) die Stromsteuer und gerechterweise auch den KWK-Zuschlag zu entrichten (wäre leicht auszurechnen bei den vielen Stromzählern), aber das ist in unserem Lande sicher gar nicht einfach, zumal ich keine Firma gegründet habe.


    Da das Thema im Hinblick darauf, BHKW-Einbauten in Mietshäusern in die Wirtschaftlichkeit zu hieven, sicher für viele interessant ist bzw. werden könnte, andererseits der Vorschlag von Meyer-Consulting o.ä. mir viel zu kompliziert scheinen für das was man erreichen will, hoffe ich daß sich die Partizipierung der Mieter am (günstigeren) eigenerzeugten Strom weiter durchsetzen kann, soweit das Ganze auf halbwegs sicheren juristischen Grund findet.

    Hier ein kurzer Zwischenstand:


    hab heut mit dem BAFA in Eschborn telefoniert: ich hab noch gar keinen Zulassungsbescheid, sondern nur die Eingangsbenachrichtigung nebst Kostenbescheid (75 Euro kostet der Spaß bekanntlich); der Zulassungsbescheid wird erst nächste Woche fertig. Ich bin gespannt ob in dem wenigstens drinsteht, daß er dem zuständigen EVU mitzuteilen ist.


    Auskunft BAFA: Der Zulassungsbescheid wird grundsätzlich, auch rückwirkend, ab dem Datum der tatsächlichen Erstinbetriebnahme (es gilt das Erstinbetriebnahmeprotokoll des Servicetechnikers) ausgestellt, ab diesem Datum läuft auch die 10 Jahre Förderungsdauer (5,11 ct pro kw eingespeisten Strom, die zusätzlich zum Baseload-Preis vom EVU auszuzahlen sind, das diese bekanntlich über die Stromrechnungen aller auch einnimmt ("KWK-Zuschlag")). Ob jetzt "mein" geliebtes EVU die Abrechnung ändert oder gar ändern muß, nachdem der Zulassungsbescheid dort vorliegt, wußte oder wollte das BAFA nicht sagen.


    Ich werd ein Briefchen ans EVU schicken und einfach mal Einspruch gegen die Abrechnung erheben, auch gegen den VNNE-Betrag, mal sehen was passiert....


    Meinen Installateur kann ich nicht zur Verantwortung ziehen, es war sein erstes BHKW , auf meine Initiative hin; deshalb auch ecopower, da ich wegen Senertec-Claimgehabe sonst den Handwerker hätte wechseln müssen, was ich keinesfalls wollte.


    Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

    Liebe Blockheizwerker,


    ein Anfängerfehler: Erstinbetriebnahme meines BHKW Mitte letzten Jahres, hab aber jetzt erst beim BAFA den Zulassungsantrag gestellt und auch kurzfristig bekommen (Anfang Februar). Mir war nicht bekannt daß dieser dem für mich "zuständigen" EVU weiterzuleiten ist (dachte innerhalb von einem Jahr nach Inbetriebnahme; die Ecopower-Dokumentation ist zu den Anmeldefragen leider nicht eindeutig genug). Die Herrschaften vom EVU haben jetzt eben für das vergangene Jahr nur nach Baseload abgerechnet plus VNNE (sagenhafte 0,12ct/kw; habs schon in die Datenbank eingegeben).


    Was tun? Läuft die Zehnjahresfrist der Förderung nach Datum Erstinbetriebnahme oder nach Datum Zulassung beim BAFA? Kann ich vom EVU eine Korrektur der Abrechnung einfordern oder geht das erst ab dem Augenblick zu dem dort die BAFA-Zulassung vorliegt?


    Vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.

    Liebe Blockheizwerker,


    sitze zum ersten Mal in meinem Leben (aber irgendwann muß man ja mal anfangen...) über dem Papierkrieg im Zusammenhang mit meinem neuen BHKW .
    Das BAFA-Formular fragt die Menge des "eingespeisten" Stromes ab. Ich versorg meine Mieters mit (vgl. meinen Beitrag im Unterforum "ecopower, Anregungen..."), deshalb die Frage: nur das angeben was tatsächlich über den Zweirichtungszähler das Grundstück verlassen hat oder auch das, was davor an Mieter, Hauslicht und Anlageneigenverbrauch abgegangen ist, also letztendlich das was der BHKW-interne Zähler per 31.12.07 angezeigt hat??


    Außerdem liegt die Gasrechnung noch nicht vor. Kann ich bei der Datenabfrage des Hauptzollamtes bezüglich der Energiesteuer-Rückerstattung mit der Brennwertangabe einer vergangenen Gasrechnung operieren (auf die Gefahr mich selbst zu schädigen, wenn das gelieferte Gas im Erstattungszeitraum "schlechter" war) oder ist die Gasrechnung abzuwarten (bin mir nicht sicher ob die bis 31.3. vorliegt!).