Hallo Dachsfan,
das mit der Liebhaberei ist eine gefährliche Sache. Es stimmt nicht, dass es egal ist, wenn das Finanzamt einen zur Liebhaberei erklärt hat und man danach die (dicken) Gewinne steuerfrei einstreichen kann!
Das Amt sieht es so: Leute die nur Verluste machen und keine oder ganz wenige Einnahmen haben stehen erst mal unter Beobachtung bzw. vermutet die Behörde, dass derjenige gar keinen Gewinn machen, sondern mit den Verlusten nur die Einkommensteuer drücken will. Das Finanzamt schaut ein paar Jahre zu, fragt vielleicht auch mal nach, wie sich das Geschäft so entwickelt und warum es "hakt" - warum macht man denn keinen Gewinn und hat so viele Ausgaben? Wer also z. B. einen Vertrieb für Tennissocken betreibt und nur Kosten für Auto, Telefon usw. angibt, keine Werbung schaltet, braucht sich nicht wundern, wenn das Amt irgendwann sagt: Ende, dein Laden ist Liebhaberei und die Verluste werden - u. U. sogar rückwirkend - nicht mehr anerkannt.
Wer aber glaubt, danach richtig einsteigen zu können und die Gewinne seien steuerfrei irrt! Das ist das vertrackte: nur wenn der Laden weiter nicht läuft, ist und bleibt es Liebhaberei, sobald das Geschäft läuft und Gewinne da sind, ist man steuerpflichtig!
Im Zweifel: fachkundigen Rat einholen.
Freundliche Grüße
- Dies ist ein unverbindlicher Hinweis und keine Steuerberatung! -