Beiträge von micrometer

    Quelle Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe


    Zitat ""In der Rechtsprechung hat sich folgende Definition durchgesetzt: Ein Gewerbe ist jede erlaubte, selbständige, nach außen erkennbare Tätigkeit, die planmäßig, für eine gewisse Dauer und zum Zwecke der Gewinnerzielung ausgeübt wird und kein „freier Beruf“ ist.""


    Weiter unten""Gewinnerzielungsabsicht: die Tätigkeit muss auf der Erzielung eines angemessenen Gewinns ausgerichtet sein, d.h. vor allem, ein Gewinn darf nicht von vornherein mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen sein; ""


    nun da ist das Dilemma, einerseits kein Gewerbe, aber die Einnahmen, die ja eigentlich nur per Saldo die, durch den Betrieb entstehenden Kosten etwas mindern, sollen vesteuert werden?? Wo bitte kann ich da die Aufwendungen ansetzen? Irgendwie dreht sich das alles im Kreis.


    micrometer

    Hallo


    "...ist der gewerbliche Teil der BHKW-Nutzung in der Steuererklärung anzugeben. Es erfolgt ja keine gewerbl. Nutzung.
    Wärme u. Strom werden nur privat genutzt bzw. der Überschuß eingespeist.
    Bruno44 in Deinem Profil steht, daß Du was mit Steuern zu tun hast. Gibts irgendwo einen § oder Verordnung wo steht, wie das zu handhaben ist?


    micrometer

    Hallo Kraftwerker


    Ich betreibe ein BHKW nach EEG u. komme irgendwie mit der Steuer nicht ganz klar. Die Anlage läuft privat u. der Strom wird ohne Mwst. vergütet. Muß ich die Einnahmen in der Steuererklärung angeben? Nach meiner Theorie sind diese Einnahmen eigentlich nicht steuerlich relevant, da bei gegenrechnen des Aufwandes (PÖL, Wartung, fiktive Abschreibung) ja eigentlich nie ein Gewinn erzielt werde kann. Es werden höchstens die Heizkosten gemindert. Diese Einsparung dürfte doch dann bei der Steuer keine Rolle spielen. Würde man das als Kleingewerbe betreiben, so würde das FA unter diesen Umständen sicher keine Gewinnerzielungsabsicht sehen u. das "Unternehmen BHKW " als solches nicht anerkennen.


    Hat jemand da einen Rat oder Erfahrungen, wie da vorzugehen ist? Gibt´s da irgendwelche Regelungen, Verordnungen etc.?




    micrometer

    Hallo


    Ja, da wird die Drehzahl u. darüber die Spannung geregelt. Frequenzabweichungen werden damit bewußt in kauf genommen. Ob das auch mit einem normalen Fliehkraftregler an der ESP geht? Intressant wäre auch noch, wie groß die Kondensatoren sein müssen? Wenn das entsprechend einfach gehen würde hat das durchaus seinen Reiz.


    micrometer

    Hallo


    Zum Thema Drehzahlsteuerung wäre es gut zu wissen, ob Inselbetrieb oder Netzparallel gefordert ist. Bei Insel wird sicher eine sehr präzise Regelung ( genau 1500u/min) gefordert sein, um die 50Hz einzuhalten. Bei Parallelbetrieb reicht ein Festanschlag am Drehzahlhebel u. eine Möglichkeit zum Abstellen. Weitehin muß in beiden Fällen Über.-u. Unterdrehzahl zum Abschalten führen. Das geht mit der LOGO wirklich bestens. Seit mehr als 1 Jahr im Einsatz, also kampferprobt. Benötigt wird die Logo am besten mit Display, eine passende Stromversorgung für das Gerät, gibts auch in der Logo-Baureihe u. je nach Bedarf Erweiterungsmodule zur Temp.-Messung oder als Schaltein.-u. Ausgänge. Das spannendste ist dann das Programm zu schreiben. Mit der beiliegenden CD ist das aber auch keine Hexerei. Am besten so ein Starterset nehmen, da ist die Logo, die Programm-CD u. das Kabel PC-Logo drinn. Prei war damals ca. 120 €. Zur Drehzahlerfassung habe ich einen induktiven Näherungsschalter verwendet. Der ist an der Schwungmasse plaziert u. erfasst 6 Löscher bzw. Impulse pro Umdrehung. Das macht bei 1500 u/min-> 25 u/sek*6 dann 150 Impulse pro sek. Wenn dann im Display an der richtigen Stelle eine feste Null reingeschrieben wird, hat man eine ziemlich genaue Drehzahlanzeige, im 10er Toleranzbereich. Wer es genauer haben will muß halt das Zeitfenster im dazugehörigen Schwellwertschalter auf 10 sek. setzen. Die Aktuallisierung erfolgt dann aber auch nur alle 10 sek.


    micrometer

    Stromkennzahl = Nettostrom/Nettowärme
    Alles meßbar an den Bilanzgrenzender Anlage. Der Rest ist rechnen. Genau beschrieben ist das im Arbeitsblatt FW 308 beim AGFW. Beim BAFA gibts da noch einen Leitfaden dazu. Klar ist das etwas Aufwand, wenn Du aber einmal durchgestiegen bist, gehts schon.


    micrometer

    Hallo


    Das mit dem externen Prüfer steht auf den Vordruck für die Jahresmeldung. Extra Gutachten für KWK-Strom nach FW 308 brauche ich nicht, das wurde zur Inbetriebnahme erstellt. Manchmal ist ein Anruf doch ganz hilfreich. Also fülle ich ich nur die eingespeiste Strommenge u. die Stromkennzahl aus. Das unterschreibt mein TÜV-Mensch mit u. gut ist es. Mein BHKW ist ein Eigenbau. Habe aber alle notwendigen Gutachte u. Zertifikate. Bisher hat die ENVIA alles anerkannt, was ich denen vorgelegt habe. Schau mer mal.


    Grüße micrometer

    Hallo


    Ich bin heute hier neu dazugekommen. Das mit der Jahresendabrechnung intressiert mich auch, da es mich halt neu betrifft. Mein EVU will noch die Unterschrift von irgendeinen Prüfer u. einen extra Nachweis über die KWK-Stromermittlung nach FW 308. Wie wird das am besten gemacht? Wegen Raffinat oder nicht, habe ich in der Biomasseverordnung nichts gefunden, also sollte Raffinat nicht von NAWARO ausgeschlossen sein.


    Grüße micrometer