Beiträge von Uli_K

    Danke für die Antwort!



    Das Sieb beim Ölansaugrohr sieht recht feinmaschig aus, da würde ich vermuten, dass die Fusseln da kaum durchpassen.


    Das heißt, ich werde dann einmal das Ölansaugrohr demontieren und das Sieb reinigen, Öl komplett absaugen, die Ölwanne reinigen und mit einer Kamera/Endoskop reinschauen, ob das sauber geworden ist.


    Und natürlich den Filzring und Ölfilter austauschen und die Wartung machen, die der Vorgänger wohl vergessen hat..



    Bis dann,

    Ulrich

    Hi,



    bei meinem Dachs HR ist jetzt nach 60.000 Betriebsstunden das folgende Malheur passiert:


    - Der Dachs ist mit Störung/Fehler Nr. 72 Öldruckmangel stehen geblieben

    - Die Ölwanne ist voll mit verklumpten Filz-Fusseln

    - Der Ölfilter sieht aber OK und freigängig aus


    Im Detail:


    Fehlermeldung (OMG!):


    So sah es aus, als ich mit meinem Ölpeilstab in die Ölwanne ging, da hing ein öltriefender, schwarzer Klumpen dran:


    Weil das etwas undefiniert aussah, habe ich diesen Klumpen in Bremsenreiniger ausgewaschen, und siehe da, es ist ein Filzstoff:



    Dann habe ich erst den Ölfilter abgenommen, der sieht aber gut aus (nicht verstopft) und danach den Ventildeckel.


    An der Nockenwelle sitzt (normalerweise) rechts auf der Seite der Gehäuseentlüftung ein Filzring, der zur Ölnebelabscheidung dient. Die ölhaltige Luft, die hier in Richtung des Ansaugtraktes abgesaugt wird, strömt durch den Filzring, der Ölnebel setzt sich darin fest und wird durch Fliehkraft allmählich wieder abgeschleudert und so zurückgewonnen.


    Der Filzring ist hier auf der Homepage im Foto ganz unten abgebildet (siehe schwarzer Pfeil): http://www.service.kwk-infozentrum.de/html/schmierol.html


    Dieser Filzring hat sich bei meinem Dachs nun also offenbar zerlegt.

    Ohne Foto, aber kurz gesagt, es hängt nur noch ein kleiner Rest von der Filzscheibe an der Nockenwelle, der Rest hat sich also nun im Ölvorrat verteilt.


    ==> OMG(II)!

    ==> Ist das ein bekanntes Problem?

    ==> Muss ich befürchten, dass diese Filzfusseln die Schmierölpumpe verstopft haben, oder ist da vor der Motorölpumpe ein Sieb?

    ==> Wo sitzt die Ölpumpe, bzw. das Sieb, ist das nur bei abgenommener Ölwanne zugänglich?


    Auch zum Reinigen müsste ich die Ölwanne wohl schon abnehmen, aber:

    ==> OMG (III)! Die Ölwanne ist mit dem Rahmen fest verschweißt - muss ich jetzt den ganzen Motor mit allen Anbauteilen nach oben abbauen, um die Ölwanne zu reinigen und an die Schmierölpumpe zu kommen?



    Hat jemand sowas schon mal gehabt?



    Bis dann und bin für jeden Tipp dankbar,

    Ulrich

    Hallo Forum,



    ich habe eine selbst montierte PV-Anlage und einen Dachs, beides vor 2014 in Betrieb genommen.


    Bekanntlich ist es ja nicht ganz unbürokratisch möglich, den Strom anteilig an einen Mieter zu verkaufen.


    Jetzt einmal ganz hypothetisch und abgesehen vom unsinnigen Effizienzverlust einer derartigen Anordnung: Wenn ich den Strom vollständig selbst verbrauche, um mit einem E-Motor mechanische Energie zu erzeugen (die ich teilweise selbst verbrauche): Spricht dann etwas dagegen, dass der Mieter einen vollständig vom öffentlichen Netz getrennten, sich in seinem eigenen Besitz befindlichen, Wechselstromgenerator mit an die gemeinsam drehende Antriebswelle anschließt - und ich nicht Strom, sondern mechanische Antriebsenergie verkaufe?


    Oder noch anders: Nehmen wir an, der Mieter bekommt einen Hydraulikanschluss in seine Wohnung gelegt - Hochdruckvorlauf und Niederdruckrücklauf - und erzeugt dann über einen kompakten Hydraulikmotor und einen daran angeschlossenen Generator seinen eigenen Strom.


    ==> Die mechanisch bzw. hydraulisch gelieferte Energie wird gewerblich verkauft und selbstverständlich wird dies korrekt bei der Umsatz- und Einkommenssteuererklärung angegeben.


    ==> Wie sieht es hierbei mit der Stromsteuer bzw. der EEG-Umlage aus? Ist Stromsteuer auch bei Lieferung von mechanischer Arbeit fällig?


    ==> Ist es möglich, dass ein derartiges Konstrukt gegen irgendein Gesetz verstößt, von dem ich nichts weiß?



    Viele Grüße,
    Ulrich

    Hallo Marco,



    > wieso entkoppelst Du denn dein Hausnetz nicht von Deiner Dachs-WP-Lösung?


    Ja, darüber nachgedacht habe ich schon.


    Hausnetz (und normaler Strombezug) ganz gewöhnlich über das öffentliche Netz, und die Wärmepumpe + BHKW als Inselnetz.


    Das technische Problem dahinter ist die Frequenzhaltung und die Bereitstellung geringer Menge and Blindleistung für den Asynchrongenerator des Dachs.


    Prinzipiell könnte man das mit einer geänderten Generatorregelung (Drehzahlregler für Frequenz/Leistungshaltung) und eine kleine Kondensatorschaltung machen. ==> Die Steuerung des Dachs wäre dann erheblich zu modifizieren.


    Kombinieren könnte man das auch durch einen dreiphasigen Inselnetz-Wechselrichter, wenn dieser leistungsstark genug ist. Leider sind die meisten Inselwechselrichter (dachte z.B. an den Sunny Island) einphasig oder nicht zum Aufschalten von Generatoren geeignet.



    Machbar wäre das wohl irgendwie, aber der technische Aufwand ist erheblich.


    Wenn der dann nur aus bürokratischen Gründen sein soll - da graust es mir.


    Das ist nicht nur teuer, das ist auch prinzipiell das Gegenteil von Effizienz und Ressourcenschonung - IMO kann es das nicht sein.



    Viele Grüße,
    Uli

    AliKante schrieb:
    > ich habe nicht "Vertrag" geschrieben sondern auf die Anmeldeunterlagen zur Inbetriebsetzung Deines BHKW verwiesen.
    > Dort drin stehen alle technischen Vorschriften/Regeln die für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz gelten.


    Dies ist ein Vertrag, bzw. Bestandteil davon. Und nein, Dein Anspruch auf Vollständigkeit ist hier absolut falsch und überheblich.
    Auch ich habe diverse Unterlagen studiert, nur erhebe ich nicht für mich den Anspruch, alles zu wissen und zu verstehen.


    Ganz im Gegenteil, die Beachtung einer Auswahl an technischen Regeln befreit mich eben auch /nicht/ davon, mich unabhängig zu informieren. Wie gesagt, /haftbar/ bin ich immer und für alle Konsequenzen meines Handelns. Egal, welche Infobroschüre der VNB mir in die Hand drückt.



    Und natürlich überlege ich, wie ich einen Anlagenumbau so gestalten kann, dass keine Abgabenpflicht entsteht.
    Das heißt, für die in Planung stehenden Änderungen /gibt/ es dementsprechend keine "Anmeldeunterlagen", und selbstverständlich kann ich dabei auch nicht auf irgendeine Kooperation seitens des VNB hoffen.



    ==> Das Stromsteuergesetz ist ein erster konkreter Hinweis. Das hättest Du auch mit einem Satz oder gar einem Stichwort schreiben können, dann wäre das ganze Herumreden von wegen Anmeldeunterlagen nicht nötig gewesen.


    ==> Wegen §9 Abs. (1) Nr. 3 a) ist hier bei < 2 Megawatt keine Stromsteuer für Eigenverbrauch von KWK-Strom fällig.


    Allenfalls bei Belieferung von Dritten im gleichen Haus - dazu wäre ja bald tatsächlich das Szenario interessant, eine Antriebswelle zum Untermieter im Obergeschoss zu legen, so dass dieser dann einen kleinen Generator ankoppeln kann. Zur Stromerzeugung für seinen Eigenbedarf, selbstredend.
    Eigentlich absurd, aber warum auch nicht: Hier wäre es tatsächlich irgendwie ein "Umgehungstatbestand" - aber hinsichtlich der Stromsteuer, und nicht der EEG-Umlage. Fraglich, ob das steuerlich OK wäre.


    Sowas ist für mich plausibel, bei einer Lieferung von /mechanischer/ Energie nicht daran denken zu müssen, dass dafür /Stromsteuer/ fällig sein könnte. Aber das ist ein Nebenschauplatz. Also zu Deiner Antwort:



    ==> Das KWK-Gesetz trifft schon von der Definition des Anwendungsbereiches nicht zu.


    (§2: "Dieses Gesetz regelt die Abnahme und die Vergütung von Kraft-Wärme-Kopplungsstrom [...]")


    ==> Abnahme und Vergütung interessieren hier gar nicht, sondern die Verpflichtung zur Zahlung einer Zwangsumlage an einen Netzbetreiber, durch dessen Netz der Strom gar nicht fließt.



    Ich kann somit allerdings erkennen, dass diese Rechtsbegriffe alles andere als eindeutig sind. Insbesondere die Tatsache, dass sich eine Clearingstelle mit der Auslegung des Gesetzes befassen muss, heißt, dass da einiges im Argen liegt.



    :thumbup: Jetzt wird es interessant, und somit bedanke ich mich auch für den Hinweis:


    ==> Nehmen wir die "Nettostromerzeugung" nach Definition §3, Abs. (5) KWKG:


    "Nettostromerzeugung ist die an den Generatorklemmen gemessene Stromerzeugung einer Anlage abzüglich des für ihren Betrieb erforderlichen Eigenverbrauchs."



    ==>OK. Also erstmal ist dort die Formulierung des "[...] für ihren Betrieb erforderlichen Eigenverbrauchs." es wert, genauer untersucht zu werden.


    ==> Der (Kühl-)Wasserkreislauf des BHKW ist, inklusive der Umwälzpumpen, kombiniert mit dem der Wärmepumpe.


    ==>Kann man damit nicht sagen, die Wärmepumpenanlage ist zum Betrieb der Stromerzeugungsanlage erforderlich, denn ansonsten würde diese schlichtweg überhitzen? Sofern dadurch ein separater Wasserkreislauf für das BHKW vermieden wird, kann man IMO auch nicht von einer reinen "Umgehungsmaßnahme" sprechen, denn es macht ja ggf. anlagentechnisch durchaus Sinn, die technisch günstigste Lösung zu wählen.


    Auch der Begriff "Generatorklemmen" ist interessant. Als ich Elektromaschinenbauer gelernt habe, war es für mich absolut gang und gäbe, Generatorklemmen zu montieren, Generatoren umzuwickeln usw.


    ==> Also ist es für mich nicht abwegig, die "Generatorklemmen" komplett neu zu verdrahten. Oder gar so wilde Sachen, wie die Generatorpolzahl zu erhöhen (z.B. doppelte Magnetpolzahl für 100 Hz Netzfrequenz in Verbindung mit Umrichterbetrieb), damit noch Platz für eine zweite Hilfswicklung ist.


    Die Hilfswicklung wäre dann durch einen zweiten Stator geführt, das wäre der Stator des Wärmepumpenmotors (auch dort Polzahl erhöht). Das klappt tendeziell aus technischer Sicht und würde eine Leistungsverzweigung ohne "Generatorklemmen" ermöglichen.


    ==> Dies ist ein zugegeben konstruiertes Szenario, aber wir sind ja auch auf der Suche nach einem konstruktiven Umgang mit der neuen Gesetzeslage, oder nicht?


    (Und auch da müsste man wieder fragen, was meint das Gesetz mit "Generatorklemmen")


    Aber wie auch immer, wirklich weitergekommen bin ich damit noch nicht.


    Vielleicht hat ja jemand den entscheidenden Tipp.



    Viele Grüße,
    Uli



    P.S. (man wird ja noch träumen dürfen):


    Es wäre wirklich schön, wenn das Ganze etwas klarer in den Gesetzen geregelt wäre.


    Oder natürlich, wenn dieses unsäglich komplexe Gebilde um das EEG, EnWG, KWKG, NAV, StromStG usw. sich einfach aus meinem Privatbereich heraushalten würde, so wie derzeit immerhin die Luft noch kostenlos ist, im Gegensatz zum Sonnenlicht mit der EEG-Zwangsumlage. (Nachtrag: Eine Solaranlage und ein Speicherakku sind geplante Änderungen)


    Übrigens, ich zahle auch gerne für die Netznutzung. Den solidarischen Gedanken dahinter verstehe ich.
    Aber dann bitte transparent und mit einer kostendeckenden Gebühr für das Bereithalten der Netzleistung.


    An der aktuellen Gesetzgebung kann ich nur erkennen, dass es gar nicht erwünscht ist, dass ein normaler Mensch den Aufwand überschauen kann.

    AliKante,


    ich und vermutlich alle anderen Forenteilnehmer werden im Vertrag zwischen sich und dem Stromversorgungsunternehmen bzw. dem Versorgungsnetzbetreiber nicht finden können, was Sigmar Gabriel sich dabei gedacht hat, als er das EEG 2014 ändern ließ.


    Wenn Du das noch weiter betonst, willst Du es einfach nicht wahrhaben. Schau Du doch mal in Deinen Vertrag.
    Ich betrachte hier ein Szenario, das ein VNB gar nicht vorsieht, gar nicht wünscht und aus eigenem Interesse auch nicht regeln /wird/. Wozu sollte er das?


    Bitte bleib sachlich.



    > Systemgrenze der Eigenerzeugungsanlage ist deren Ausspeisepunkt bzw. Einspeisepunkt ins Hausnetz.


    Wenn das so korrekt ist: OK, dann wird meine neue Eigenerzeugungsanlage aber
    verdammt groß.
    So ca. 500 m² Nutzfläche auf zwei Etagen, würde ich mal sagen.



    Was spricht dagegen, oder wenn das rechtlich nicht zulässig ist, wenn z.B. die Kantine oder die Flurbeleuchtung schonmal nicht dazugehören darf: Wo sind die Grenzen geregelt?


    AliKante: Damit meine ich Quellen, die jeder nachlesen kann. Nicht /Deinen/ oder /meinen/ Vertrag mit dem VNB.

    > Ich hab doch nun schon alle Fragen zur Gänze beantwortet!!


    AliKante, Du lenkst beständig das Thema auf Deine Schwerpunkte.
    Die Frage war doch ganz konkret nach den Vorschriften.


    > Für Regeln und Gesetze schau in die die Dir vorliegenden Anmeldepapiere Deines bereits angemeldeten BHKW.




    Ali, Du weißt doch ganz genau, dass man Gesetze nicht in irgendwelchen privaten Verträgen findet.


    Du hast bislang noch gar nichts dazu beigetragen. Allenfalls hast Du geschrieben, was Du glaubst und für richtig hältst.
    Wenn Du dafür keine Quelle nennst, ist das nicht hilfreich.

    Hallo AliKante,



    Du musst nichts interpretieren. Ich habe doch nun wirklich mehr als deutlich betont, dass ich mich an geltendes Recht halten möchte.


    Sonst hätte ich auch nicht in dieser Form nachgefragt. Logisch.


    Und ich erwarte das Gleiche vom Netzbetreiber, der als Inhaber eines natürlichen Monopols nunmal aus gutem Grunde staatlicher Kontrolle unterliegt (Siehe NAV).


    ==> Konstruktiv wäre es, wenn Du Dein Wissen teilen würdest, welche Regeln, welche Vorschriften sind hier zu beachten.



    ==> Systemgrenzen von Kraftwerkseigenverbrauch? Bei KWK-Anlagen?



    Gruß,
    Uli

    Hi,


    alikante schrieb:
    > Der VNB muß Dir nichts beweisen denn Du willst ja etwas von Ihm - nämlich Dein Gerät ans Netz bringen!


    Darauf verzichte ich gerne. Der Netzanschluss ist selbstverständlich bereits vorhanden.
    Mit dem Netzbetreiber möchte ich so weit kooperieren, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Nicht mehr und nicht weniger. Diese persönliche Abneigung beruht aber, wie bereits geschrieben, auf Gegenseitigkeit ;)



    Aber egal, ob der Netzanschluss direkt oder indirekt erfolgt - die Umlage auf Strom zum Eigenverbrauch ist laut EEG ja in beiden Situationen fällig.



    Ich kann mein Energiemanagementsystem auch so einstellen, dass der Leistungsfluss aus dem Hausanschluss nicht auf eine Führungsgröße von Null Watt (mit der Gefahr, dass er wegen dem Toleranzbereich der Messeinrichtung auch minimal negativ werden kann), sondern z.B. +10 Watt (d.h. stets in Bezugsrichtung) gehalten wird. Da würde ich schon auf die Idee kommen, das gar nicht mehr als Eigenerzeugungsanlage zu bezeichnen - je nach dem, wo die Systemgrenze gesetzt wird - beim Dachs oder beim Hausanschluss.



    ==> Genau das ist die spannende Frage. Wo liegt die Systemgrenze.
    ==> Was ist Kraftwerkseigenverbrauch im Sinne des EEG 2014?



    VIele Grüße,
    Uli

    Hallo AliKante,



    Das ist zwar nicht die ursprüngliche Fragestellung (was ist Kraftwerkseigenverbrauch bei einer KWK-Anlage/BHKW), aber nochmal zu Deinem Punkt:


    alikante schrieb:
    > Du mußt die technischen Eigenschaften nachweisen.


    Interessiert mich, wenn es wahr ist.


    ==> Welches Gesetz schreibt das vor, dass ich etwas nachweisen muss, und wem gegenüber?


    Ich bin der Überzeugung, der VNB trägt die Beweislast, wenn er etwas von mir will.


    Vielleicht bin ich ja kulant und tue so als ob der Gebietsmonopolist eine Kooperation meinerseits verdient hätte.


    Ist aus meiner persönlichen Sicht aber etwas abwegig, denn von meinem VNB habe ich in der Vergangenheit überwiegend unplausible und wenig hilfreiche Antworten auf Nachfragen bekommen. Ich vermute, die Werbesprüche vom "Miteinander" "VoRWEggehen" u.dgl. sind nicht wirklich ernstgemeint. Daher auch meine Spitzfindingkeit in diesen Punkten und das Zitat vom EnWG, denn dabei geht es darum, wie sich der VNB mir gegenüber verhalten muss, nicht umgekehrt.



    > Du gibst diese Erklärung ab und bist dafür haftbar, ganz einfach.


    Haftbar bin ich sowieso. Zivilrechtlich immer (dagegen gibt es Versicherungen) und strafrechtlich dann, wenn ich grob fahrlässig oder vorsätzlich anderen Personen schade und dies in einem Gesetz mit einer Strafe belegt ist.


    Die Gesetze, die ich kenne, fordern mit Bezug auf meine mit dem Stromnetz verbundene Anlage, dass diese den, Zitat NAV und sämtliche gleichartige Legislatur, "Anerkannten Regeln der Technik" entspricht, d.h. speziell, dass diese keine Störungen fremder Anlagen verursacht und natürlich auch keine Gefahr für Leib und Leben darstellt.


    Das weiß ich, darüber mache ich mir im Gegensatz zu gänzlich unbesorgten Konsumenten Gedanken, und das macht keinen Unterschied, ob es um elektrischen Strom geht, um den Straßenverkehr oder Stolperfallen auf meinem Grundstück.



    ==> Nochmal die Nachfrage: Welche gesetzliche Vorschrift habe ich übersehen?



    Gruß,
    Uli

    Hi,


    alikante schrieb:
    > Nun bist Du der Hersteller und mußt für ein aus gebrauchten Teilen hergestelltes Gerät dem VNB gegenüber eine Erklärung abgeben.


    Was mir klar ist, ich muss die anerkannten Regeln der Technik beachten. Das tue ich gern.


    Dass ich eine Erklärung ggü. dem VNB abgeben muss, wusste ich aber bislang nicht.


    Auf die Schnelle konnte ich in EnWG, NAV und EEG nichts finden.
    Allenfalls §13, Abs. (2) NAV, aber das dürfte hier auch keine Rolle spielen.


    Eher schon §20 Abs (1) EnWG:
    "Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben jedermann nach sachlich
    gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfrei Netzzugang zu gewähren"


    Wobei ich hier das "sachlich gerechtfertigt" als Maßstab sehe.


    Welches Gesetz schreibt die Abgabe einer Erklärung vor?

    alikante schrieb:
    > Eine Blackbox lässt der VNB nicht ans Netz, er will die Mindestanforderungen für Netzparallelbetrieb nachgewiesen haben


    Hihi, der war gut ;)



    Nee, bei den Hausnormen der Wirtschaftsverbände oder der VNBs ist die Marktabschottung offensichtlich. Das muss ich schon aus politischen Gründen ablehnen.


    Die Gesetzeslage spricht aus sehr gutem Grund nur von einer "Vermutungswirkung" hinsichtlich der Einhaltung des Stands der Technik, wenn z.B. exemplarisch die technischen Regeln des VDE genannt werden.


    Für mich ist die gesetzliche Grundlage bindend. Und da möchte ich nichts falsch machen. Deshalb die Frage hier im Forum.



    ***
    Die Sache mit der "Black Box" ist für mich absolut plausibel. Ich konstruiere (bzw. kaufe, falls es /kein/ Selbstbau ist) eine technische Einrichtung zur gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme.


    Die Anlage ist hocheffizient, weil die Enthalpie des Erdgases gleich ein Vielfaches an Entropie (Anergie der Umgebung) nutzbar macht. Also weit mehr als z.B. 70% oder 110% "Nutzungsgrad", auch wenn ich z.B. die erste Zahl nur im Zusammenhang mit der Energiesteuerrückerstattung kenne. Ist aber absolut im Sinne der erklärten politischen Absicht, in jeder Hinsicht, die ich dem öffentlichen Diskurs entnehmen kann (d.h. "Energieeffizienz", "CO2-Vermeidung" und ähnliche Floskeln).


    Also wieso soll es einen Unterschied machen, mit welchen technischen Details ich das erreiche, d.h. elektrisch oder mechanisch, und wie der Energiefluss intern aufgeteilt wird.



    ***
    Und zur Frage, warum ich nicht gleich eine Gaswärmepumpe gekauft habe:


    1. Weil ich erklärtermaßen eben auch Strom zum Eigenverbrauch nutzen möchte (aber weit weniger als ich Energie zum Heizen nutze)


    2. Weil die Anlage eine Eigenkonstruktion ist, die zu meinen vorhandenen Möglichkeiten passt. Eine Gaswärmepumpe ist zwar technisch interessant, aber nicht für den Preis eines gebrauchten Dachs zu haben. (Damit habe ich mich vermutlich des Konsumverzichts strafbar gemacht; ja, ich weiß..)


    3. Weil die üblichen gasbetriebenen Absorptions- oder Adsorptionswärmepumpen eine miserable Leistungszahl ("COP") im Vergleich mit einer Kompressorwärmepumpe haben. Letztere schneidet beim Primärenergiebedarf nur dann etwas schlechter als die typsichen Gas-Wärmepumpen ab, wenn der Strom dafür aus einem Energiemix ohne Kraft-Wärmekopplung angesetzt wird.


    4. Außerdem ist eine Gebrauchtanlage ja wohl auch noch Recycling und damit hier nicht nur energieeffizient, sondern auch noch allgemein Ressourcenschonend. Finde ich übrigens schade, dass gerade für derartige Eigeninitiative staatliche Anreize wie KWK-Bonus etc. /nicht/ in Frage kommen. Man könnte fast den bösen Menschen glauben, die das nur als Förderung von Wirtschaftszweigen auffassen.



    ***
    Vielleicht kann ich meine ursprüngliche Frage aus diesem Thread anders formulieren:


    Ist Kraftwerkseigenverbrauch im Sinne des EEG 2014 nur bei Anlagen anzuwenden, die als /alleinigen/ Zweck die Stromerzeugung haben?


    Bzw. kann eine KWK-Anlage keinen Kraftwerkseigenverbrauch geltend machen?



    Vielen Dank schon einmal für die vielen Antworten.