Beiträge von ehemaliger Kirschuser

    Hallo zusamen.

    Mal ne blöde (oder auch nicht) Frage.

    Wenn ich zur Pauschalierung optiere und auf den Erzeugungszähler verzichte (ggf.stattdessen einen privaten einbaue nur für den eigen Spass/Kontrolle) habe ich, so denn das BHKW/Brennstoffzelle keinen geeichten EZ besitzt, aber auch keine Möglichkeit die vermiedenen (wenn auch mickrigen) Netznutzungsentgelte einzufordern...., oder?

    So nur zur Info.
    Bin zum äussersten gegangen und hab mit Amprion telefoniert.
    Die würden das so akzeptieren: EEG Umlage auf kompletten Mieterstrom, meinen Eigenstrom rauslassen.
    Die akzeptieren sogar eine Aufteilung im prozentualen Verhältnis (Netzbezug/Eigenverbrauch und das dann Übertrag auf Mieterstrom....)
    Muss halt alles nur plausibel sein...
    O-Ton:Sie glauben doch nicht, dass wir zu Ihnen nach Hause kommen und die Zähler überprüfen und ablesen wenn Sie uns plausible Daten vorlegen...

    Wollte es eigentlich dann so wie zum Schluss beschrieben betreiben, da ich/wir den Speicher auf jeden Fall nutzen wollten....
    Gehe davon aus , dass wir uns in Kombination fast autark versorgen können.
    Würde dann halt 100% des Mieterstroms mittels EEG Umlage bedienen (auch wenn ich dann ein paar kW Netzbezug zusätzlich bezahlen müsste)...
    Mehr als den mit geeichten Zählern erfassten Mieterstrom könnte man dann doch nicht an EEG Umlage von mir verlangen, oder gibts da wieder einmal rechltiche Fallstricke??

    Guten Morgen liebes Forum,


    hätte mal wieder eine EEG Umlage Frage da sich bei uns nun einiges ändert...


    Haben neben dem BHKW (max 4kw), nun zusätzlich eine kleine PV Anlage mit Batteriespeicher installiert (5,5kWp).


    Da ich in der Gesamtmenge ja unter 10 kW bleibe wäre ich ja zunächst EEG Umlage befreit...


    Nun würde ich jedoch gerne den grünen Strom auch unsere Mieter liefern. Damit werde ich ja zumindest für den gelieferten Strom EEG-Umlage pflichtig, schon klar...


    Da aber das Hausnetz über den Speicher gespeist wird (dieser wiederum über BHKW und PV..) kan ich wenn alle 3 Parteien dran hängen nicht merh so einfach differenziern wer was verbraucht hat Netzbezug vs. Eigenvebrauch Mieter und Eigenverbrauch Mieter vs mich. (ausser ich lasse mir RLM einbauen was finanzeill keinen Sinn macht)


    Jetzt sagt der VNB mit dem ich telefoniert habe, in diesem Fall würde auf den kompletten Eigenverbrauch EEg Umlage fällig, also auch auf den von mir verbrauchten Anteil, da ich es ja nicht trennen kann.


    Ich müsste aber doch theoretisch wenn ich den vom Mieter verbrauchten Strom mit geeicheten Zählern erfasse nur bis zur max. Obergrenze der Mieter EEG- Umlage (und ggf. damit natürlich EEG Umlage bei Netzbezug Mieter dopplet..) <bezahlen.


    Besipiel
    Mein Verbrauch 5000 kW
    Mieter 1 2000 kW
    Mieter 2 2000 kW


    Eigenverabrauch 7000 kW


    Da Mieter nur Gesamtverbrauch 4000 kW dementsprechend auch nur darauf maximal EEG Umlage.


    Wie seht Ihr das? Hat da jemnad schon Erfahrung? Und kann ich das Betriebsmodell zwischendruch wechseln (Stromlieferung an Mieter bzw. keine wenn ich sehe das rentiert sich nicht..)??


    Vielen Dank im Voraus für Euren intellektuellen Input :)

    Hallo zusammen,
    eins vorweg bin kein BHKW-Power-User sondern technischer "Laie" (würde sagen Grundverständnis vorhanden ;-)).
    Habe gerade mal wieder auf den Zwei-Richutngszähler geschaut als unser Kirsch mit 3kW lief und gleichzeitig unsere Waschmaschine. 1,7 kW wurden laut Zähler eingespeist, gleichzeitig wurden aber auch 1,9 kW bezogen (ähnliche Werte mit gewisser Schwankung konnte ich über einen längeren Zeitraum beobachten).


    Da muss doch irgendetwas falsch angeschlossen sein (denke der Zähler ist End-/Übergabepunkt), oder kommt das schon mal vor (macht doch keinen Sinn..)??????


    Vielen Dank für eure Mühe..

    Mir wurde auf Nachfrage z.B. von Yello Strom mitgeteilt, dass angeblich seitens des Grundversorgers mitgeteilt wird, dass es sich um einen BHKW Anschluss handelt.
    Das kann ich mir so aber nicht recht vorstellen, dass es für die privaten Mikro-BHKWS da Probleme geben sollte.
    Deshalb wollte ich mal fragen w ie da so die ERfahrungen sind. Im Zweifel würde ich einfach mal so wechseln....
    Wenn dann keine Rückmeldung kommt....

    Hallo zusammen,



    nachdem unser Kirsch jetzt läuft kommen die nächsten Fragen auf die ich nicht so einfach im Archiv gefunden habe


    1. Theoretisch kann ich doch wenn ich mich für Vorsteuerabzug entschieden habe ("verkaufe" den Strom ja an meine Mieter) für die günstigeren Gas und Stromtarife für Gewerbeebtriebe entscheiden. Hat da jemand ERfahrung??


    2. Gasanbieterwechsel scheint kein Problem zu sein. Strom scheint kompliziertre zu sein, da viele Anbieter anscheinend BHKW in der AGB ausschliessen (z.B. Stromio bzw. Grünwelt Energie, Yello Strom usw....). Hat da jemand ERfahrung??



    Vielen Dank für Eure Mühen im Voraus...

    Hallo pamiru,


    danke fuer die schnelle Antwort.
    Kleinunternehmer mit Umsatzsteueroptierung war mir soweit klar.
    Aufteilung prozentual ok, mag fuer private Zwecke villeicht genuegen. Wenn es aber um die EEG Umlage geht befuerchte ich das da behoerdlich doch wahrscheinlich so eine prozentuale Aufteilung nicht akzeptiert wird oder???
    Das muss man doch bestimmt (wenn überhaupt möglich) auf irgendeinem Wege mit geeichten Zählern nachweisen etc....

    Hallo zusammen,
    wir sind mehr oder minder stolze Neubesitzer eines Kirsch micro in einem MFH mit noch 2 Mietparteien
    1. Nun würde ich gern den Strom über eine Zusatzvereinbarung als Betriebskosten an die Mieter "verkaufen" (so sie denn mitmachen, das kriegen wir aber hin)
    2. So weit ich es hoffentlich richtig verstanden habe geht das und da es eine Kleinkundenanlage ist zähle ich nicht als "gewerblicher" Energieerzeuger mit dem ganzen Formularkrempel etc..
    3. Da ich aber nun Strom an den "Endkunden" also meine Mieter liefere ist dieser EEG Umlagepflichtig, oder???
    4. Wenn Punkt 3 zutrifft: wie kann ich meinen Eigenverbracuh (der ja nicht EEG pflichtig ist) davon trennen. Mir wurde gesagt es gibt den BHKW Zähler, der aber nur anzeigt wieviel Strom das BHKW produziert hat. dann gibt es den 2-Richtungszähler für den eingespeisten und den bezogenen Strom. Und jede WE kriegt einen Stromzähler (nicht vom Netzbetreiber sonder quasi von mir) wie kann ich dann aber trennen zwischen den aus dem Netz und vom BHKW bezogenen Strom?? Anders ausgedrückt, wie schaffe ich es nur den EEG Umlage pflichtigen BHKW Strom der Mieter zu erfassen?? Geht das nicht??


    Und bevor jetzt alle mit GbR etc. anfangen. Ich weiss, das es diese Konstrukte gibt, halte sie aber für mich für unpraktikabel bzw. scheue den Aufwand und nehme die Renditeminderung in Kauf.


    Vielen lieben Dank im Voraus