Diese Ringspaltmaße, die in den Planungsanleitungen aufgeführt sind, werden aus der DIN V 18160-1 abgeleitet. Aber 1. gilt die DIN nicht für Brennstoffzellen der Art Vitovalor PA2 und zweitens sind die dort in Abschnitt 6.9.3.1, angegebenen Maße, 3 cm und 2 cm Ringspalt, aus denen sich dann die Mindest-Schachtgrößen ergeben, auf die Abstände zu brennbaren Bauteilen bezogen.
Alles Weitere im nachfolgenden:
Man liest hier im Forum auffallend wenig über das Brennstoffzellengerät Vitovalor PA2 von Viessmann. Über die PT2 ja; aber PA2: Fehlanzeige. Dabei sollte doch die PA2 als Ergänzung vorhandener Kesselanlagen, vorzugsweise noch junger Brennwertanlagen, eine preiswerte Alternative zu den Anlagen mit hoher elektr. Leistung, wie z.B. die BG15 von Solidpower oder ähnlichen Geräten sein.
Im Rahmen der Planung für die Nachrüstung einer BSZ zu meinem Vitocrossal 300 habe ich mich etwas intensiver mit der Problematik beschäftigt und bin dabei auf viele Problemstellen gestoßen:
Feuerstätte/Abgasanlage/Niederspannungshauptverteilung
Nach der Feuerungsverordnung fallen Brennstoffzellengeräte nicht in den Geltungsbereich der FeuVo (Zitat: §1, Nr. 1 letzter Satz: „Die Verordnung gilt nicht für Brennstoffzellen und deren Anlagen zur Abführung der Prozessgase“.
Nach DIN V 18160-1 ist das Brennstoffzellengerät keine Feuerstätte, weil keine Verbrennung von flüssigen, gasförmigen oder festen Brennstoffen zur Erzeugung von Wärme stattfindet. Dementsprechend hat ein Brennstoffzellengerät auch keine Abgasanlage, sondern eine Anlage zur Ableitung von Prozessgasen.
Sowohl die FeuVO als auch die DIN V 18160-1 sind also für Brennstoffzellengeräte nicht maßgebend. In den Planungshinweisen des Herstellers, hier Viessmann, wird keine Unterscheidung vorgenommen. In der Planungsanleitung der Vitovalor PA2 steht das Gleiche wie in der Anleitung für die PT2, obwohl die PT2 eine Feuerstätte mit Abgasanlage ist, die PA2 jedoch nicht. Auch in den Planungsanleitungen anderer Brennwertgeräte, wie Vitodens, Vitosolar, usw. steht auch annähernd das gleiche wie bei der PT2. Es wird bei der PA2 immer wieder Bezug genommen zur DIN V 18160-1. Dies ist m.E. nicht korrekt. Ebenso ist die zwingende Vorgabe für die Verwendung der AZ-Rohre eines bestimmten Herstellers äußerst fragwürdig. Dies wurde hier im Forum bereits eingehend thematisiert. Man kommt aus dieser Zwickmühle aber nicht raus, weil sowohl der Fachhandwerker als auch Viessmann die Gewährleistung bzw. Garantie mit einem VoWa-Vertrag ablehnen, wenn nicht das vorgegebene Fabrikat verwendet wurde. Und der VoWa-Vertrag ist nun mal Voraussetzung für die KfW-Förderung. Obendrein wird eine Inbetriebnahme verweigert. Mit diesen Knebeln hat sich die Anschaffung einer BSZ dann häufig erledigt, es sei denn, man hat mal eben 33.000.- € in der Portokasse, um ohne Förderung auszukommen.
Bei der Förderung habe ich zur Zeit eine Anfrage bei der KfW laufen, ob denn die Kosten für den Umbau der alten Niederspannungshauptverteilungen, die vor 2018 errichtet wurden, überhaupt als förderfähige Kosten anerkannt werden. Unser Netzbetreiber lässt den Anschluss der BSZ nicht zu, wenn die Verteilung nicht den neuen VDE-AR-N 4105 und 4100 entspricht. Bis November hatte ich an der Verteilung noch mein Vaillant-BHKW hängen.
Um nun die maßgebenden Herren für die Inbetriebnahme zu überzeugen, könnte folgendes Konzept ausführbar sein:
Das Abgasrohr aus Kunststoff DN60 des vorhandenen Brennwertgerätes wurde bei der Neuinstallation in 2009 im Schornsteinrohr DN130 verlegt. Der Schornstein selbst erfüllt die Anforderung L90; das Kunststoffrohr die T-Klasse T120. Rußbrandgefährdung ist nicht vorhanden, da das vorherige Heizgerät ebenfalls mit Gas betrieben wurde. Das Brennwertgerät wird raumluftabhängig betrieben; der Ringspalt im Schornstein nicht belüftet, da keine Feuchteansammlung zu befürchten ist. In diesen Ringspalt wird ein zweites Kunststoffrohr DN 60 eingezogen. Die beiden flexiblen KS-Rohre haben jeweils einen Außendurchmesser von 62 mm. Muffen sind nicht vorhanden. Der Ringspalt wird jetzt belüftet für die Zuluft zur BSZ, die raumluftunabhängig betrieben wird. Die Zuluft wird am Schornsteinkopf zugeführt. Als Verbindungsstück zwischen dem Rohr im Schornstein und der Brennstoffzelle wird das vom Hersteller der BSZ geforderte AZ-System Fabrikat SKOBERNE DN60/100 verwendet und mit dem erforderlichen Gefälle eingebaut.
Der Viessmann-Vertreter hat Zustimmung signalisiert, ebenso der Fachhandwerker. Nur der Bezirksschornsteinfeger lies sich bisher nicht umstimmen, trotz der Argumente aus Punkt 1. Hier muss wohl noch Aufklärungsarbeit geleistet werden.
Mich würde mal interessieren, wie es anderen PA2-Nutzern ergangen ist. Gibt es Sie überhaupt und gibt es sie auch hier im Forum? Wäre dankbar für entsprechende Rückmeldungen. Natürlich würden mich auch die Meinungen der Fachleute im Forum interessieren, besonders dann, wenn mir jemand nachweist, dass mein Konzept einen Denkfehler hat oder gegen irgendwelche Vorschriften verstoßen sollte.
Gruß aus Oldenburg/Nds.
JZwayer