Beiträge von jzwayer

    Hallo tomy220,

    die Ersatzteilnummer bei Honda lautet 14781-MA6-000. Kosten 5,71 € pro Stück = 1 einzelner Keil. Ein Satz pro Ventil = 2 Stück kosten dann 11,42 €. Im Ersatzteilkatalog von Vaillant sind die Keile nicht einzeln aufgeführt. Sind dann wohl nur als kompletter Zylinderkopf zu bekommen.

    Im Anhang einige Ersatzteillisten.

    MfGr.

    jzwayer

    Hallo tomy220,

    die Ventilschaftdichtungen solltest Du direkt bei Honda bestellen: Teile-Nr. 12209-MA6-005. Wenn Du 4 Stück benötigst, mußt Du 4 Stück bestellen. Sie werden nicht paarweise oder im Vierer-Set verkauft. Das Öl habe ich auch verwendet und bei einem Ölhändler, der auch Heizöl verkauft, bestellt. Gebindegröße jedoch nur ab 5 Liter.

    Schau vielleicht auch mal in diesen Thread: "Erfahrungsbericht zu meinem Ecopower 1.0" hier in diesem Forum. An anderer Stelle im Forum gibt es auch die direkte Internetadresse für die Bestellungen bei Honda. Ich hatte meine Ersatzteile über einen Honda-Händler aus Berlin im Internet bestellt. Jeder andere Honda-Händler der Rasenmäher verkauft kann die Ersatzteile auch liefern.

    MfG

    jzwayer

    hi carbon,

    ich hatte mit meinem 1.0 das gleiche Problem am Schalldämpfer; auch die Naht gerissen. Zum Ausbau hab ich die Rückwand und die linke Seitenwand gelöst, bzw. ausgebaut. Die Naht hab ich dann mit einem Sekundenkleber POWERGLUE geklebt. Das ist ein Set, das aus Sekundenkleber, Granulat und Reiniger besteht. Erst Reiniger auftragen, verdunsten lassen, Sekundenkleber auftragen, in den noch feuchten Kleber das Granulat eingestreut, trockenes Granulat mit Kleber wieder angefeuchtet und wieder Granulat drauf. So kann eine breite und sehr harte Naht erstellt werden, die auch sehr fest auf dem Kunststoff haftet. Hat bei meinem 1.0 sehr lange gehalten.

    Info unter http://www.hgpowerglue.com. Hat auch nur wenig gekostet. Hatte über Internet gekauft.

    Bin durch die "Autodoktoren" auf diesen Kleber aufmerksam geworden. Die haben einen Belastungstest durchgeführt und kleben seit dem Kunststoffteile an Autos. Hab selbst mal an meinem Fahrtzeug einen Schalter für geklebt. Hält bombenfest. Aber Vorsicht! wenn der Kleber zwischen die Finger kommt, hält er auch dort extrem. Sekundenkleber = Cyanacrylat.

    Gruß jzwayer

    Mike64 ,

    Hallo Mike64,

    ich habe Ende 2019 vor den gleichen Fragen gestanden. Ich wollte meine vorhandene Kesselanlage mit einer PA2 ergänzen. Hab mir dazu ein Komplettpaket von einem HB vor Ort (Oldenburg/NDS.) mit PA2 anbieten lassen. Bereits in der Planungsphase haben sich einige Probleme aufgetan, die mich dann veranlasst haben, das ganze Projekt nicht ausführen zu lassen. Insbesondere das das Problem der Abgasführung, mit dem der Schornsteinfeger nicht einverstanden war, hat maßgeblich zum Abbruch geführt (sihe auch mein Beitrag mit Thread "Abgasanlage für Vitovalor PA2). Meine gesamte Konstellation mit 300 l WW-Speicher und 2x 500 l Pufferspeicher hat recht gute Voraussetzungen für einen Dauerbetrieb der PA2 gehabt. Auch die Solarthermie passte in das System. Allerdings ergaben sich sehr lange Aufheizzeiten für den halben WW-Speicherinhalt (150 l).

    Wie ist denn die Abgasführung für die PA2 bei Dir geplant? Separater Abgasschornstein oder Reserveschacht vorhanden? Der jetzige Schornstein ist ja durch den Kessel belegt und eine Kaskade ist nicht zugelassen.

    MfG

    jzwayer

    Bernigo,

    ich verstehe das so, dass der Spitzenlastkessel und das BHKW mit Gas betrieben werden und in einem gemeinsamen Raum stehen. Für diesen Heizraum gilt die Feuerungsverordnung, hier: in NRW, und hier im wesentlichen die §§ 3-6. Für die Anforderungen an den Raum sind die Gesamtleistungen maßgebend. Weniger als 50 kW, gibt es keine Anforderungen an den Brandschutz. Über 100 kW müssen die Türen dichtschließend, also mit dreiseitiger Dichtung in der Zarge, und selbstschließend, also mit Obentürschließer, sein. Keine Öffnungen in benachbarte Räume. Brandschutzanforderung an die Türen und Wände nur dann, wenn Feuerstätten mit festen Brennstoffen betrieben werden.

    Für die Verbrennungsluftversorgung ist bei einer Gesamtleistung der Anlagen bis 50 kW eine Zuluftöffnung ins Freie von mind. 150 cm2 erforderlich. Diese Öffnung wird in der Regel oben unter der Kellerdecke angeordnet und mit einem Schacht gleichen Querschnittes auf Kellerbodenhöhe geführt. Bei einer Gesamtleistung von mehr als 50 kW ist für jedes kW über 50 kW 2 cm2 zusätzlicher Querschnitt erforderlich. Bei einer Gesamtleistung von 100 kW müssen sowohl oben als auch unten Zuluftöffnungen 150 cm2 + 2 cm2/zus. kW vorhanden sein. Eine Öffnung oben ins Freie und eine zweite Öffnung oben mit einem Schacht nach unten geführt.

    Bei einer Dämmung in dem Heizraum ist darauf zu achten, dass die Dämmung mindestens schwerentflammbar und nichtbrennend abtropfend ist.

    LG und einen guten Rutsch

    @KM,

    noch ein Nachtrag: meines Wissens hat doch die PT2 einen Mischer im Vorlauf der BSZ, der die Wärme im Vorlauf entweder in den WW-Speicher oder in die Heizkreise verteilt. Dieser Mischer wird doch durch die Temp.-Sensoren am Speicher und im Vorlauf der BSZ gesteuert. Damit soll eben auch verhindert werden, dass die Vorlauftemp. der BSZ über 50°C ansteigt. Gibt es bei diesem Mischer evtl. falsche Einstellungen. Auch mal die Sensoren prüfen.

    Gruß jzwayer

    Eine BSZ verträgt keine höheren Temperaten als 50°C im Vorlauf. Wenn der WW-Speicher 50-55°C erreicht hat , ist die Vorlauftemp. sicher auch bei mind. 50°C. Dann schaltet die BSZ ab. Jetzt würde eigentlich der Spitzenlastkessel die weitere Aufheizung des WW.Speicher übernehmen. Kann er aber nicht, weil die Temp.-Vorgabe bei 10°C eingestellt ist. Wenn die Vorlauftemp. der BSZ wieder deutlich unter 50°C gesunken ist, springt die BSZ wieder an. Dieses Verhalten ist ab schädlich für die BSZ, denn sie soll ja durchlaufen und auf keinen Fall viele Abschaltungen und Neustarts hinlegen.

    Abhilfe:

    1. Entweder WW-Speicher auf etwa 45°C Solltemp. oben einstellen. Wir haben zwar keine PT2, aber bei unserem WW-Speicher (300 Liter) ist die Soll-Temp. auf 46°C eingestellt. Dies reicht sowohl in der Küche als auch beim Duschen mit 3 Personen. Dann sollte aber durch eine entsprechende Schaltung die weitere Wärmeproduktion von der BSZ in den Heizkreis gehen. Setzt aber voraus, dass dort auch die Wärme angefordert wird. Dies wird aber nur bei Außentemperaturen geringer +5°C der Fall sein.

    2. Speichervolumen vergrößern. Die Aufheizzeit des WW-Speicher durch die BSZ wird verlängert und es wird länger Strom produziert. Wird allerdings auf Kosten des Komforts gehen, oder der Spitzenlastkessel erhält die Soll-Temp. des Speichers 50°C und Schaltet sich zu, wenn die BSZ nicht schnell genug aufheizen kann. Das wird allerdings sehr häufig der Fall sein.

    3.Möglichkeit: Einen separaten Pufferspeicher aufstellen, mind. 300-500 Liter. Über ein Dreiwegeventil im Vorlauf der BSZ wird die Wärme von der BSZ bei Erreichen der WW-Solltemp. in den Pufferspeicher geleitet. Von dort wird die Wärme in den Rücklauf zum Spitzenlastkessel in die Heizkreise abgegeben, d.h. der Spitzenlastkessel erhält dann eine angehobene Rücklauftemperatur und muß nur wenig nachheizen um auf die Soll-Temp. der Heizkreise zu kommen. Wenn die Temp. im Pufferspeicher unter die Rücklauftemp. aus den Heizkreisen absinkt, heizt entweder die BSZ nach, wenn sie nicht gerade den WW-Speicher aufheizt (Vorrangschaltung), oder der Spitzenlastkessel heizt die Heizkreise nach.

    Letztere Möglichkeit würde die Laufzeit der BSZ deutlich verlängern und somit auch die Stromproduktion erhöhen.

    Noch eine Anmerkung zu der Soll-Vorgabe 10°C am Speicher: Wenn die BSZ nicht mehr als 50-55°C im Speicher schafft, wird eine Solltemperatur für die Vermeidung von Legionellen im Speicher nicht erreicht. Der Spitzenlastkessel kann nicht auf 60°C bei der Legionellenschaltung nachheizen, weil der ja nur auf 10°C Solltemp. des WW-Speichers eingestellt ist.


    Wünsche viel Erfolg und einen besseren Wirkungsgrad der BSZ.

    jzwayer

    Außenwanddurchlaß geht nicht. weil ich dann unter Erdgleiche aus dem Gebäude komme. Müßte dann einen Schacht für das untere Stück bauen. Ist zuviel Aufwand. Abgaskaskade gejt nicht, weil im Bestand ein Vitocrossal300 vorhanden ist. Wie Du schon sagtest, Kaskade geht ja nur mit einem Vitodens 200.

    Wenn mir ein Autohersteller bzw. der Händler sagt, dass ich die Gewährleistung nur dann bekomme, wenn die werkseitig montierten Räder draufbleiben. dann Ende des Gespräches. Macht aber kein Händler. Solange die anderen Felgen eine ABS haben, ist doch alles ok. Und dieses Verfahren erwarte ich auch von den Heizgeräteherstellern.

    Gruß

    jzwayer

    zu den beiden anderen Alternativen gibt es nichts zu sagen. Es gibt sie und damit gut. Wer sie einbauen kann o.k.

    Dein 2-zügiger Kamin, nur um eine PA2 aufzustellen, ist auch nicht für 0.- € zu haben.


    Da in Deutschland so gut wie alles über DIN oder sonstige Vorschriften geregelt ist, kann davon ausgegangen werden, dass nichts auf dem Markt, was nicht den gültigen Normen entspricht. Wer sich daran hält, kann unter normalen Umständen nichts falsch machen. So ist es auch bei dem AZ-System. Alle Hersteller verwenden das gleiche Material PP. Außer Viessmann/Skoberne, die verwenden neuerdings PPs.

    Mein Ansatz geht aber in eine ganz andere Richtung: Vaillant schreibt Vaillant/Atec vor, Viessmann Skoberne/Viessmann, Sunfire xyz, Buderus/abc, usw. Ich hatte bei meinem Gas-BHKW von Vaillant ATEC eingebaut. Nach 6 Jahren ist das BHKW Schrott und will auf Viessmann PA2 umsteigen. Jetzt ist das AZ-System von ATEC vorhanden. Viessmann sagt, es muss für die Viessmann-Geräte Skoberne sein. Bedeutet altes System komplett raus und neues System rein. Welch eine Resoucenverschwendung, zusätzlicher Müll (Kunststoff). Warscheinlich nicht recyclebar. Landet in Asien oder im Meer. Wenn vielleicht nach ein paar Jahren die PA2 die Beine durchstreckt und ein neues Gerät, vielleicht Senertec oder ein Sunfire angeschaft werden soll, muß wieder ein neues AZ-System her. Ich stelle mir gerade vor, ich hätte ein Außen-AZ und müßte es alle paar Jahre nach einem Kesselwechsel abbauen und ein neues aufbauen. Meine Nachbarn würden mich sehr ungläubig ankucken.

    Es wäre doch mal eine Maßnahme, wenn ein Heizgerätehersteller sagt, bei uns können sie jedes zugelassene AZ-System verwenden. Das wäre doch ein gutes Alleinstellungsmerkmal. Es soll mir keiner erzählen, dass ein Gerät von Viessmann mit einem AZ-System von z.B. ATEC keine Zertifizierung bekommen würde. Die Zertifizierungsstelle prüft sowieso nur das Gasgerät als solches. Das AZ-System mag dabei herkommen wo es will. Hauptsache es hat eine Zulassung und ist für die Abgastemperaturklasse, Druckklasse usw. nach DIN 14471 geprüft und zugelassen. Es kann mir auch keiner erzählen, dass ein Viessmann-Gerät mit einem Skoberne-AZ-System besser , respektive störungsfreier läuft, als mit einem ATEC-AZ-System. Immer die Gleichwertigkeit vorausgesetzt.

    Übrigens: ich habe mit ATEC nichts am Hut. Hab es halt nur kennengelernt im Zusammenhang mit meinem Gas-BHKW.

    Bei der Gelegenheit stelle ich mir Frage, ohne die internas Deines 5-Fam.-Hauses zu kennen, wass wird mit der PA2 denn beheizt bzw. mit Strom versorgt. Für die WW-Bereitung in einem 5 WE ist die, nach meiner Einschätzung , doch viel zu klein. Ich hatte für unser EFH mit 3 Pers. bei 300 ltr. WW-Speicher eine Aufheizzeit von 30 Minuten, ohne zwischenzeitliche Entnahme, ermittelt. Bei einem WW-Bedarf in einem 5 WE müßte die Therme ja ständig nachheizen.


    Gruß jzwayer

    Hallo uebermac,

    zu Deinem Beitrag über die PA2 sind einige Anmerkungen, bzw. Richtigstellungen erforderlich:

    - die PA2 ist mit dem Skoberne Abgassystem systemzertifiziert. Soweit richtig. In Deinem Fall in Kaskade mit einem VITODENS 200 sowieso. Mit der Systemzertifizierung argumentieren auch alle anderen Hersteller. Es wäre aber jedes andere System eines anderen Herstellers zugelassen, sofern es eine Bauartzulassung des DIfBt ( Deutesches Institut für Bautechnik) hat, und das haben alle Hersteller. Die Heizgerätehersteller verpflichten Ihre Kunden, die AZ-Systeme zu verwenden, auf denen auch der der jeweilige Heizgerätehersteller seinen Namen draufgepappt hat. d.h. zum Beispiel bei Vaillant, wenn man das AZ-Rohr mit dem Namen Vaillant verwendet ist es o.k., wenn man aber frei am Markt das AZ-Rohr von ATEC einkauft und einbaut, verliert man die Gewährleistung bzw. Garantie, obwohl das Rohr mit dem aufgedruckten Namen Vaillant das Rohr von ATEC ist mit den identischen Qualitätsanforderungen.

    - wer die PA2 als Beistellgerät neben einem vorhandenen Gasheizgerät einbaut ist frei vom BZM. Siehe mein Beitrag Nr. 12 und 13.

    - für die PA2 kann kein rechnerischer Nachweis nach DIN 13384 geführt werden ( Aussage Fa. Viessmann). Er ist auch nicht erforderlich, weil die PA2 keine Abgasanlage hat, weil sie eben keine Feuerstätte ist.

    - Sichtprüfung und Abnahme durch den BZM entfällt, weil es keine Feuerstätte ist.

    - jedes AZ-System mit der Temperaturklasse T120 und den jeweiligen Angaben für Druckverhältnisse usw., das eine Bauartzulassung hat, könnte für die PA2 bei einer Beistelllösung verwendet werden. Wer aber nicht das Viessmann-AZ-System verwendet verliert die Gewährleistung des Heizungsbauers und bekommt auch nicht die Garantie mit dem Vollwartungsvertrag von Viessmann. Der aber wiederum ist erforderlich für die Förderung. Hat Viessmann geschickt eingefädelt. Aber nicht gerade kundenorientiertes Geschäftsgebaren.

    Hab das Gefühl, Du stehts in enger Verbindung mit Viessmann, weil Du diese "Vorteile" aus der Planungsanleitung von Viessmann so herausstellst, obwohl es keine Vorteile sind sondern reine Knebelungen des Kunden.


    Gruß

    jzwayer

    Hallo Kellerbrummer,

    hier noch ein Nachtrag zu meinem Beitrag Nr. 12:

    Auch nach der KÜO (Verordnung über die Kehrung und Überprüfung von Anlagen (Kehr-und Überprüfungsordnung-KÜO)*)Vom 16. Juni 2009 (BGBl. I S. 1292), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 2. Juli 2020(BGBl. I S. 1544)) gibt es für den Schornsteinfeger bei einer PA2 nichts zu tun.

    § 1 Kehr-oder überprüfungspflichtige Anlagen

    (1) Kehr-oder überprüfungspflichtig sind folgende Anlagen:

    1.Abgasanlagen,

    2.Heizgaswege der Feuerstätten,

    3.Räucheranlagen,

    4.notwendige Verbrennungsluft-und Abluftanlagen.

    Gruß

    jzwayer

    Hallo Kellerbrummer,

    endlich mal ein PA2-Besitzer. Vielen Dank für Deinen Beitrag.

    Nach der Feuerungsverordnung fallen Brennstoffzellengeräte nicht in den Geltungsbereich der FeuVO (Zitat: FeuVo, §1, Nr. 1 letzter Satz: „Die Verordnung gilt nicht für Brennstoffzellen und deren Anlagen zur Abführung der Prozessgase“. Wenn es dann keine Feuerstätte ist, hat es auch keine Abgasanlage nach DIN 18160, weil es ja keine "Verbrennung" zur Erzeugung von Wärme gibt. Es ginbt zwar eine "kalte Verbrennung" aber keine heiße Verbrennung im Sinne der FeuVO und der DIN 18160. Der Schornsteinfeger hat mir nach Rücksprache mit dem Landesinnungsverband der Schornsteinfeger bestätigt, dass er für diese Anlagen nicht zuständig ist. Weder Abnahme noch Prüfpflicht.

    Auch wenn ich mich im Moment gegen eine PA2 entschieden habe, kannst Du evtl. ein bischen über Deine Erfahrungen berichten? Bist Du mit der Anlage zufrieden?

    MfG

    jzwayer



    Es ist nicht nur die Umsatzsteuer. Die würde ich schon zurückbekommen. Hat bei meinem VAILLANT-BHKW ja auch funktioniert. Aber dieses zähe Handeln der Beteiligten. Angefangen bei den Fachfirmen nach meiner Angebotsanfrage. 3 Firmen, alle von Viessmann für BSZ qualifiziert, im Februar 2020 angefragt. 1 Firma bietet an. Bei den beiden anderen 3x nachgefragt, "ja wir sind dabei", letztlich aber kein Angebot und keine Absage. Heizungsbauer, der die Fragen unwillig an Viessmann weitergibt. Dann das zögerliche Handeln bei Viessmann. Dann die Frage, ob ich das alte LAS von meinem BHKW weiterverwenden kann. Vertrieb Viessmann: "das kriegen wir schon hin". Wenn ja, bekomme ich von Viessmann dann einen Vollwartungsvertrag und die 10 Jahre Garantie. Die Aufklärungsarbeit beim BZM. Die teilweise dummen Antworten von "Fachleuten", z.B. vom Obmann der örtlichen Schornsteinfegerinnung ( "Schauen Sie in die Niedersächsische Bauordnung". auf meine Frage: "BSZ eine Feuerstätte ja oder nein"). Hab dann tagelang die maßgebenden DIN und die TRGI gelesen und war dann teilweise schlauer als die Fachleute.

    Nicht zuletzt die fehlende Resonanz hier im Forum in diesem Thread und nach in einem weiteren. War zwar nicht ausschlaggebend, aber hat die Frage aufgeworfen, ob ich mit der PA2 wirklich richtig liege. Denn 27.000.- € zahlt ich nicht so aus der Portokasse. Hab dann mal eine Simulation durchgespielt, in welchen Zeiten die PA2 WW-Speicher und Pufferspeicher, ohne Entnahme, aufheizen. Auch das gab mir zu denken.

    Das einzige was richtig schnell ging war der Förderantrag und die Förderzusage der KfW.

    Übrigens lese und schreibe ich seit langem hier im Forum. In vielen Threads tauchen immer wieder die gleichen Namen auf mit sehr fundierten und hilfreichen Beiträgen. Dazu gehörst auch Du sailer773. Dafür meine Anerkennung.