Danke erstmal für die vielen meinungen
Aber wenn mir jemand sagen könnte welche genehmigungen erforderlich sind sollte das noch keine rechtsberatung darstellen.
http://www.das-grundeigentum.de/ge-01.05-f.php3?id=2473
Wenn Ihr euch den artikel mal durch lest ist, denke ich, klar dass solche konzepte einfach notwendig sind. Die geforderten maßnahmen sind doch für niemanden mehr bezahlbar. Ziel meines Konzepts ist ja nicht wie ein Contractor gigantische gewinnmargen zu erzielen sondern die Heizkosten vür die Mieter unverändert zu lassen und über TEURE einsparmaßnahmen die kosten der anlage zu refinanzieren.
Wo steht denn dass der Wärmelieferant nicht auch der Hauseigentümer oder ein Unternehmen des Hauseigentümers sein darf, ich konnte in der HeizKostV nichts finden????
Was wäre denn wenn der Haupteigentümer des örtlichen Fernwärme unternehmens ein MFH besitzt was durch Fernwärme beheizt würde??
also wo finde ich was über die notwendigen genehmigungen?
Mietverträge sind kein problem lassen alle Wärelieferung durch dritte zu.
Was haltet Ihr von dem Konzept?
Bitte viele antworten
MfG
BHKW-contract