Alles anzeigenMoin,
mal ne Grundsatzfrage :
Wenn ich mich zu 100% aus einem Topf finanziere, macht es doch keinen Sinn das ich in diesen Topf auch einzahlen muß!!
Ist es rechtlich überhaupt zulässig das ein EEG-Einspeiser die EEG-Umlage zahlen muß??? Das ist doch wirklich absurd oder. Muß ein Wasserzweckverband selbst Trinkwassergebühren zahlen ? ( Beispiel hinkt stark )
Grüße Marcus
Wie kommst du denn auf den Gedanken, dass du für die eingespeiste menge Strom die EEG-Umlage entrichten müsstest? Es geht hier doch nur um den Anteil, der auf den Eigenverbrauch entfällt. Wenn du sagst, das du dich zu 100% aus dem Topf finanzierst, dann heißt das, dass du keinen Eigenverbrauch hast (also 100% einspeist). Da wird selbstverständlich keine EEG-Umlage fällig, das wäre schon auf Schildbürgerniveau.
Du bist vielleicht ein Anlagenbetreiber i.S.d. §3 Nr. 2 EEG, aber auch ein Letztverbraucher i.S.d. §3 Nr. 25 EnWG. D.h. du bist verpflichtet die EEG-Umlage auf verbrauchten Strom abzuführen (quasi, eigentlich der Netzbetreiber laut §37 II EEG aber der reicht das natürlich weiter). Dies gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob du nebenbei noch als Anlagenbetreiber auftrittst.
Bezüglich der Frage, ob es Sinn macht, sich selbst aus einem Topf zu finanzieren in den man einzahlt, kannst du mal alle fragen die Lotto spielen. Ich finde auch, dass es keinen Sinn macht