Beiträge von Eich

    Wie kommst du denn auf den Gedanken, dass du für die eingespeiste menge Strom die EEG-Umlage entrichten müsstest? Es geht hier doch nur um den Anteil, der auf den Eigenverbrauch entfällt. Wenn du sagst, das du dich zu 100% aus dem Topf finanzierst, dann heißt das, dass du keinen Eigenverbrauch hast (also 100% einspeist). Da wird selbstverständlich keine EEG-Umlage fällig, das wäre schon auf Schildbürgerniveau.


    Du bist vielleicht ein Anlagenbetreiber i.S.d. §3 Nr. 2 EEG, aber auch ein Letztverbraucher i.S.d. §3 Nr. 25 EnWG. D.h. du bist verpflichtet die EEG-Umlage auf verbrauchten Strom abzuführen (quasi, eigentlich der Netzbetreiber laut §37 II EEG aber der reicht das natürlich weiter). Dies gilt selbstverständlich unabhängig davon, ob du nebenbei noch als Anlagenbetreiber auftrittst.


    Bezüglich der Frage, ob es Sinn macht, sich selbst aus einem Topf zu finanzieren in den man einzahlt, kannst du mal alle fragen die Lotto spielen. Ich finde auch, dass es keinen Sinn macht ;)

    Leider ist dieser Entwurf wirklich exakt so gestaltet, das alle Investitionen für die Zukunft abgewürgt werden. Würden nämlich alle Anlagen mit Eigenverbrauch sofort an der EEG-Umlage beteiligt, und endlich die leidigen Industrieprivilegien abgeschafft, dann könnte die EEG-Umlage auf einen Schlag um gut 1/3 sinken. Das würde alle Menschen in Deutschland entlasten, und den Energiewendekritikern etwas den Wind aus den Segeln nehmen. Aber so kann locker weiter gegen die Eigenverbraucher und bösen Solaranlagenbetreiber gehetzt werden, und weitere Einschnitte gerechtfertigt werden.

    Auslegung BHKW:


    Gasverbrauchs-Daten in Exceltabelle übertragen, mit der RGP Funktion eine LN-Funktion oder Potenzfunktion erzeugen, ein Quadrat mit maximalen Flächeninhalt reinlegen, sehen ob das Sinn macht (3000-5000 Volllaststunden sollten es evtl. schon sein).


    PS: Die Regression die du bei Excel-Tabellen anzeigen kannst ist manchmal extrem falsch. Deswegen mit der RGP-Funktion arbeiten.
    http://office.microsoft.com/de…funktion-HP010342653.aspx


    Invest-Kosten und laufende Kosten:


    Kannst du hier entnehmen:


    http://asue.de/cms/upload/bros…e-bhkw-kenndaten-0311.pdf

    Grüße,


    also nun mal ein kleines Update. Ich habe mir mal diverse technische Spezifikationen von BHKW angesehen:


    Brennstoffleistung / Verbrauch = Energiegehalt des Gases



    BHKW 1: 588 kW / 57 m³/h = 10,31 kWh/m³
    BHKW 2: 2058 kW / 217 m³/h = 9,48 kWh/m³
    BHKW 3: 4580 kW / 449 m³/h = 10,2 kWh/m³



    Auf den ersten Blick sieht es so aus, als wäre hier der Heizwert verwendet wurden. Wenn ich nun also beispielsweise sage, dass BHKW 1 ein ganzes Jahr durchgelaufen ist: 57 m³ / h * 8760h = 499.320 m³ = 5.147.989,2kWh th (Hi), dann wären das tatsächlich 5.714.268 kWh th (Hs). Das wäre schon ein ganzschöner Batzen Geld, die 600.000 kWh th. mehr.



    Irgendwelche Gegenmeinungen oder Hinweise?


    Mfg Eich

    Erstmal vielen Dank für die Antworten. Allerdings hilft mir das noch nicht wirklich weiter. Vielleicht sollte ich meine Frage umformulieren. Also:


    Was geschieht, wenn ich ein BHKW in Stunde 1 mit Erdgas beschicke, dass einen Energiegehalt von 10 kWh th./m³ aufweist, und in Stunde 2 mit Erdgas, dass einen Energiegehalt von 11 kWh th./m³ aufweist?


    Meines Erachtens nach, sollten zumindest die produzierten kWh th. in Stunde 2, die produzierten kWh th. in Stunde 1 übertreffen. Zudem könnte es sein, dass in Stunde 2 mehr kWh el. erzeugt werden. Hier bin ich mir allerdings nicht sicher.


    Denn was würde geschehen, wenn ein energiereicheres Gas verwendet werden würde? Würde sich die Drehzahl des Motors erhöhen? Würde dies dazu führen, das durch den Generator mehr Strom erzeugt wird? Ich habe leider 0 Ahnung von Technik, und deswegen die Verständnisfrage.


    Falls mir jemand ein gutes Buch zu dieser Thematik empfehlen könnte, wäre mir auch schon geholfen. ;)


    Mfg Eich

    Also mit 360kW th. aus der Verbrennung könnte man unter Umständen auch eine ORC-Anlage betreiben. Hängt natürlich von der Temperatur ab. Ich denke mit 30 kW el. könnte man da (bei Niedrigtemperatur) rechnen, d.h. über den ganzen Winter (4 Monate?) ca. 78.000 kWh. Investitionskosten lägen bei ca. 200k €. Amortisierungszeitpunkt läge dann irgendwann in 15 Jahren.

    Grüße,


    ich hätte eine Verständnisfrage, und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Es geht um folgendes: wie wird die installierte elektrische Leistung eines BHKW bestimmt?


    Meine Annahme (und bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege): der Motor des BHKW hat einen bestimmten Maximalverbrauch unter Volllast. z.B. 200 m³/h. Dieser Maximalverbrauch ergibt sich aus Gasdruck und Leitungsdurchmesser. Nun wird ein Durchschnittswert für den Energiegehalt des Erdgases angenommen. z.B. 9 kWh th./m³. D.h. in einer Stunde werden 1800 kWh erzeugt, d.h. 1.800 kW Brennstoffleistung. Am Generator wird nun gemessen, wieviel Strom erzeugt wurde. z.B. 720 kWh el. D.h. die installierte Leistung beträgt 720 kW el (was einem Wirkungsgrad von 40% entsprechen würde).


    Mein Problem ist nun, dass bei dieser Herangehensweise die installierte Leistung und der Wirkungsgrad des BHKW abhängig vom Energiegehalt des eingesetzten Gases ist. Entspricht dies der Realität?


    PS: Oder kann der Energiegehalt des eingesetzten Erdgases durch einen (standardmäßig(?)) verbauten Verdichter frei bestimmt werden?


    Ich danke für jede Hilfe ;)


    Mfg Eich

    Grüße,


    ich versuche derzeit die Wirtschaftlichkeit eines BHKW zu untersuchen. Da ich eher aus dem juristischen Gebiet stamme, fehlt es mir an Grundlagenwissen bezüglich der technischen Seite.


    Folgendes Problem:


    Ich habe ein BHKW mit 250 kW (el.), mit einem Wirkungsgrad von 40%.


    250 kW (el.) / 40% = 625 kW
    625 kW * 8760 = 5.475.000 kWh (ch.)


    Soweit so gut. Meine Frage ist nun, worum handelt es sich bei den 5.475.000 kWh (ch.). Kann ich diese 1:1 verwenden und behaupten, dass ich 5.475.000 kWh (th.) Erdgas benötige? Oder wird hier durch die Brennwert/Heizwert-Geschichte an meinen Zahlen gedreht?


    Ich danke für jede Hilfe.


    Mfg,


    Eich

    Grüße,


    ich führe nur eine wirtschaftliche Betrachtung durch, ich gebe quasi nur die installierte Leistung an, rein fiktiv, und will wissen welche Scheinleistung sich ergeben würde. D.h. ich habe kein Datenblatt/Typenschild. Das Datenblatt war nur ein Beispiel.


    Da ich leider kein Physiker/Elektrotechniker bin, weiß ich nicht ob Cos Phi immer auf 1 gehalten werden kann. Das würde aber die Angaben auf der Seite hier erklären:


    http://www.sommer-energy.de/de/bhkw/erdgas-bhkw.html



    Da wird der Wirkungsgrad für Cos Phi = 1 angegeben. Bisher dachte ich, dass das eine sinnlose Schönrechnung ist, aber wenn es natürlich möglich ist immer bei Cos Phi = 1 zu arbeiten, würde das mehr Sinn machen.

    Da ich die kVA flexibel berechnen will, kann ich leider nicht auf ein Typenschild zurückgreifen. Ich bräuchte quasi einen Faktor, mit dem ich die installierte Leistung eines BHKW multiplizieren kann, und auf ein annähernd richtiges Ergebnis komme. Diverse Rechner im Internet verwenden ja z.B. den Faktor 1,25. Das hieße das ich normalerweise von einer Scheinleistung von 657,5 kVA bei einem BHKW mit installierter Leistung von 526 kW ausgehen kann. Die Frage ist nun, ob dieser Faktor repräsentativ für ein Standard BHKW ist.

    Grüße,


    ich hätte eine Frage bezüglich der Berechnung der Scheinleistung eines Generators. Ich bräuchte die Angabe der Leistung für ein BHKW in kVA, da Netzbetreiber bei der Berechnung des Baukostenzuschusses regelmäßig auf die kVA abstellen, und nicht etwa auf die Leistung in kW.


    ____


    Nachfolgend ein Beispiel:


    http://www.cogeneration.com.ua/img/zstored/J312V221_en.pdf


    Code
    kW = 526
    kVA = 910
    
    
    526/910 = 0,578
    arccos (0,578) = 54°.



    Ist das normal für ein BHKW oder eher ein schlechter Wert? Mit welchem Verhältnis bzw. Winkel sollte man rechnen?

    Grüße,


    mich würde interessieren wie sich in der Praxis die Vergütung des Stroms aus einer ORC-Anlage im BHKW abspielt. Gesetzlich ist dazu ja quasi rein gar nichts geregelt. Speziell interessiert mich wie die Grundvergütung nach §27 EEG für die ORC-Anlage zustande kommt. Zumindest hat sich mir das Bild vermittelt, dass eine ORC-Anlage eben diese Grundvergütung (evtl. + TechBonus) erhält wenn ein BHKW Biogas nutzt. Fußt das auf §4 I Nr. 1 BiomasseV oder geht das erst auf die Empfehlung der Clearingstelle 2008/17 vom 25.11.2010 zurück?


    Ich freue mich über jede Hilfe ;)


    Mfg Eich