Beiträge von 0815

    @ Hallo AxelF,


    ich muss mich korrigieren - und habe den Gesetzentwurf nochmals studiert. Die degressive Afa soll abgeschafft werden. Dein Steuerberater ist also spitze!


    Danke - habe ich wieder etwas gelernt!


    Gruß 0815


    @ Techdachs


    Hallo,


    Schriftverkehr? Alles lief telefonisch - bis auf die förmliche Anmeldung zur Betriebsprüfung und der Steuerbescheid.


    Da bitte ich um Verständnis - das gebe ich nicht raus. Aber zu Abrechnungsmodalitäten etc. gebe ich gern Auskunft.


    Gruß 0815

    Hallo Axel,


    die degressive Afa wird nicht abgeschafft, sondern -wieder- auf höchstens 20% bzw. höchstens 2-fachen linearen Abschreibungssatzes reduziert.


    2006 und 2007: 30% bzw. 3-fach linear
    2008 u. folgende: 20% bzw. 2-fach linear


    Gruß


    0815

    Hallo miteinander,
    ich will nur mal kurz berichten, wie es mir als Betreiber eines Dachses im Einfamilienhaus steuerlich ergangen ist.
    Ich war sehr korrekt und habe monatlich Excel-Tabellen ausgefüllt, um meinen Eigenverbrauch zu ermitteln. Abgeschrieben habe ich alle Anschaffungskosten des Dachses abzüglich einer Pauschale für eine alternative Heizungsanlage auf 10 Jahre. Darüber hinaus machte ich im ersten Jahr die Sonder-Afa in Höhe von 20% geltend wählte schlug die Kleinunternehmerregelung aus, um die Umsatzsteuer ziehen zu können. Darüber hinaus erstellte ich eine Totalüberschussprognose.
    Das Finanzamt akzeptierte zunächst alles und setzte dann eine Betriebsprüfung an. Ich war ganz gespannt – als „Privatperson“ hatte ich so etwas noch nicht.
    Die Prüfer (zwei an der Zahl) schauten sich den Dachs an und nahmen die Unterlagen mit.
    Ergebnis:
    Erstmal ein Lob, dass korrekt alle Werte erfasst wurden und ein Weg gesucht wurde, alles vernünftig zu versteuern.
    Zum anderen wurde dann festgelegt, wie künftig zu verfahren ist – und das dürfte nun einige interessieren:
    • Als Eigenverbrauch sind immer 75% der Selbstkosten anzusetzen.
    • Abschreibung einmalig zu 100% (ohne Abzug einer alternativen Heizung).
    • Die Umsatzsteuer der Anschaffungsausgabe ist auf 5 Jahre zu verteilen.
    So einfach ist das.
    Gruß
    0815