Beiträge von NetterVermieter

    In meinem MFH erzeugt mein Dachs ca. 35000 kWh p.a., wovon ca. 7000 eingespeist werden und der Rest im Haus verbraucht wird, schon mal ein brauchbares Verhältnis oder?


    Kann ich mir den überschüssigen Strom für mein Privathaus eigentlich verkaufen? Beide Häuser in HB? Ich brauch vielleicht 1500.

    Ich überlege gerade zu wechseln und hatte gelesen, dass die meisten Billiganbieter die 2-Wegezähler nicht unterstützen. Ich hab diese Frage an den Vermittler Top-Tarif gestellt und die sagten mir nur die Grundversorger seien verpflichtet, mit diesen Zählern zu arbeiten. Ich habe jetzt mal mit Extra Engeri, EVD Energieversorgung Deutschland GmbH telefoniert und die sagten mir, dass sie Häuser mit diesen Zählern nicht beliefern.


    Die Gründe konnte mir keiner erklären, habt Ihr eine Idee?

    Das ist ja alles sehr doof. Der Rückbau kostet mich wahrscheinlich einige 100€. Gibt es keine Vertragsfreiheit?


    Ich will und kann den ja gar nicht kündigen, aber ich habe keine Lust die Umbaukosten zu tragen oder auf 40€ monatlich zu verzichten. Ich such eine gute Lösung für uns beide.


    Die Stromrechnung für das Haus liegt bei 1100€ pro Monat, das kann ich doch nicht den Mieter abschließen lassen oder? Dann könnte ich ihm natürlich 40€ vergüten. :)

    Nach langer Zeit mal wieder eine neue Herausforderung:
    Ich betreibe seit 2009 einen Dachs. Fast alle Mieter haben damals mein Angebot angenommen, über mich Strom zu beziehen. Sie zahlen keine Zählermiete und erhalten einen Rabatt von einem Cent/kWh bezogen auf den lokalen Basistarif. Soweit sind alle zufrieden.


    Bei Neuvermietungen habe ich als Zusatz in den Mietvertrag die Formulierung aufgenommen: Der Mieter bezieht während der Dauer des Mietvertrages vergünstigt Stromn über den Vermieter. Er zahlt keine Zählergrundgebühr und erhält einen Rabatt von 1 Cent / kWh bezogen auf den Basistarif der lokalen Stromerzeugers auf den vom Blockheizkraftwerk des Vermieters erzeugten und anteilig im Haus verbrauchten Strom. Zugekaufter Strom wird zum Einkaufspreis weiter berechnet.


    Damit waren alle in der Vergangenheit zufrieden, weil sie damit immer billiger Strom hatten als bei anderen seriösen Anbietern. Jetzt habe ich an eine Mitarbeiter des lokalen Stromerzeugers vermietet und der sagt mir, er bekomme von dem monatlich Strom im Wert von 40€ gratis und er wolle entweder den auch gratis von mir haben oder zu seinem Arbeitgeber wechseln, was mir in beiden Fällen hohe Kosten verursacht. Hätte er mir das gleich beim Abschluss des Mietvertrages gesagt, hätte ich mir nen anderen Mieter genommen.


    Aber was tu ich denn jetzt? Kann ich auf die unterschriebene Klausel pochen? Wobei ich ihn natürlich auch verstehen kann, aber mir das zu sagen, nachdem er einige Monate drin ist, finde ich auch nicht gut.


    Habt Ihr Ideen für eine brauchbare Lösung für ihn und mich?

    Mal angenommen, ich bau als Kleinunternehmer, der nicht USt-pflichtig sein möchte, in ein komplett vermietetes MFH ein BHKW ein für 50000€ und schreibe das über 10 Jahre ab, dann wären das 5000 pro jahr an Abschreibung. Nehmen wir ferner an, ich eine BAFA-Förderung von 8000€ dafür bekomme. Muß ich diese Förderung versteuern in dem Sinne, daß sich die Anschaffungskosten auf 42000 reduzieren und somit meine Abschreinung nur noch 4200 p.a. beträgt, oder ist diese Subvention steuerfrei?


    Laßt uns weiterhin so tun als ob, daß das gute Ding 10000 kWh Strom produziert und ich hierfür 511€ an KWK-Zuschlag erhalte, was ja auch eine Subvention wäre. Müßte ich diese 511€ zu meinen steuerpflichtigen Einnahmen hinzurechnen oder bliebe das steuerfrei?


    Und zu guter Letzt nehmen wir an, mir die wird Energiesteuer erstattet, wäre die auch eine steuerfreie Subvention?

    Also darf auch ein junger Dachs mehr Öl verbrauchen, als die Liter, die in der Wartung als Reserve aufgefüllt wurden? Grummel.


    Also sollte ich nach 2000-3000 mal Öl messen und nachfüllen, auch wenn das beim Dach sehr umständlich zu sein scheint, danke für die Links, Frank und den Ölkauf-Tipp Bruno. Mein Pfleger hat mir schon einen Kanister da gelassen.

    Mein Dach läuft jetzt seit etwas mehr als 2 Jahren und ist jetzt wegen Ölmangel stehen geblieben. Der Dachspfleger sagte, das könen schon mal passieren nach 13500 Bh. Bis zur nächsten Wartung waren es noch knapp 400h.


    Jetzt soll ich nochmal Anreise und Öl bezahlen und der Dachs stand über 30h. Kann es sein, daß der Pfleger zu wenig Öl in der letzten Wartung eingefüllt hatte? Leider weiß ich nicht, wie die Ölstände bei der Wartung waren. Reicht der Ölvorrat keine 3500 bei einem Gasdachs?

    Ich habe diese Mail an Senertec geschickt und warte auf Antwort:


    "ich möchte gerne die Statistiken aus dem Dachsportal für die Stromkostenabrechnung für meine Mieter und die Steuerbefreiung durch das Zollamt verwenden. Jetzt ist mir aber wieder ein Fehler aufgefallen, bei der Jahresdarstellung für 2011 wurde für Februar eine Laufzeit von 690 Stunden angegeben, was aber nicht sein kann, da 28 Tage zu je 24 Stunden nur 672 Stunden ergeben.


    Mit solchen Werten wird doch die ganze Statistik unglaubwürdig. Was mache ich, wenn Mieter und Zollamt solche Daten nicht anerkennen wollen?"


    Im November 2010 standen da auch 797 Betriebsstunden.


    Auf meine Anfrage kam diese Antwort:
    "vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe meinen Kollegen gebeten Ihre Daten zu überprüfen.Die falsche Anzahl Ihrer Stunden kommt durch das Fehlen der Daten vom 01.12. zustande. Korrigieren können wir das leider nicht, weil wir die Daten vom 01.12. nicht vorliegen haben. Es entsteht aber keine falsche Gesamtauswertung, da die Stunden nicht doppelt gezählt werden. In Summe stimmen sie dann wieder. Die Stunden verschieben sich nur leicht in den anderen Monat."


    Diese Aussage mit dem 1.12. kann ja so auch nicht stimmen, selbst wenn die falsch in den November 2010 verbucht wurden, so können dort doch nur 30 Tag zu 24 Stunden = 720 + 24 = 744 Stunden zusammen gekommen sein. Tatsächlich wurden aber im Dachsportal 797 Stunden aufgeführt, wie kann das angehen?


    Habt Ihr in Euren Statistiken auch ähnlichen Mumpitz? ?(

    Moin!


    Nach langer Zeit melde ich mich wieder. Von 13 Mietern nehmen 11 den Strom ab von mir.


    Ein gewisses Problem stellt alleine die Gaststätte im Hause da. Ich habe mich aus Vereinfachungsgründen un d weil ich ja Gewinn machen will gegen eine Umsatzsteuerpflicht entschieden. Dem Gaststättenpächter verkaufe ich auch Strom mit der Aussage, anteiligen BHKW-Strom gibt 1 Cent billiger als beim lokalen Anbieter, er zahlt keine Zählergebühr und den anteiligen Strom des lokalen Versorgers reiche ich ihm mit Ust weiter.


    Meinen eigenen Strom kann ich aber wohl nur zum Nettopreis anbieten, weil ich doch von ihm keine Ust verlangen kann oder? Schade, daß mindert natürlich meine Einnahmen, aber 18Cent sind immer noch besser als für für die Einspeisung für 5.


    Oder gibt es Ideen, wie ich meine Einnahmen steigern kann, ohne teuerer zu werden für ihn?


    Bis jetzt ist mein Dachs 3610 h gelaufen bis Juli und auch im Somer lief er fast immer mehr als 6 h / Tag. Jetzt liegt er so zwischen 6 und 9. Sollte also nwohl rentabel sein.