Ach schau an, der Herr Oliver L. ist noch dabei? Der war doch im deutschen Technik-Team.
Beiträge von NetterVermieter
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Oh, danke für den Hinweis. Dann lass ich es drin!
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Ich überlege nicht nur zu verschrotten, dass Ding ist schon tot. Wenn die Metallpreise hoch genug sind, um die Entsorgung zu finanzieren, darf das Scheißding Platz machen.
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Das mag ich meinem Installateur nicht antun, der hat es bei mir nur eingebaut.
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Moin an die Gemeinde,
seit einiger Zeit bekomme ich immer wieder diese Fehlermeldung, aber nach dem Klicken auf "Servicecode zurücksetzen" im Dachsportal läuft er wieder. Nur doof, wenn das auftritt und ich keinen Netzzugang habe.
Was verbirgt sich dahinter? Das Handbuch sagt nur "Signal an X21/8", aber damit kann ich nichts anfangen.
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Angeblich gibt es irgendwelche Defekte würde mir in einem Telefonat gesagt, als ich vor einem Monat mal nachfragte, aber weitere Details gab es nicht.
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Was soll ich mit einem Monitoring, wenn meine Anlage im Juli von dem Laden abgeschaltet wurde, ohne mich zu informieren und es weder Wartungsmaterialien noch Stacks gibt?
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Tjä, ich habe den Stecker gezogen. Und wenn nix mehr passiert, kommt eine Sonderabschreibung in die Steuererklärung.
Ich bin da nicht mehr optimistisch, habe zu viele Insolvenzen erleben müssen.
Und ich habe auch keine Idee, welche Forderungen ich anmelden könnte.
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Gemäß dem Schreiben des Insolvenzverwalters werde ich meine Ansprüche nächste Woche geltend machen.
Und was soll geltend gemacht werden? Ich habe keine Ahnung, was ich da rein schreiben soll. Den Restwert der Anlage, weil ich das Ding jetzt verschrotten muss?
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Da der Link zumindest bei mir nicht funktioniert, hier der ganze Text:
Code
Alles anzeigenAmtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 95/23 93 IN 95/23 AMTSGERICHT AACHEN BESCHLUSS Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 21290 eingetragenen SolydEra GmbH, Borsigstr. 80, 52525 Heinsberg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Harald Ulf Janert, Geschäftszweig: Vertrieb von Brennstoffzellen-Aggregaten u.a. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2023, um 11:03 Uhr das Insolvenzverfahren als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.07.2023 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Adalbertsteinweg 34, 52070 Aachen, Telefon: 0241 88747830, Fax: 0049241887478320. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 21.11.2023 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Ein vorläufiger Gläubigerausschuss nach Insolvenzeröffnung gemäß § 67 Abs. 1 InsO ist nicht einzusetzen. Zwar sind die Schwellenwerte des § 22a Abs. 1 InsO erfüllt, allerdings war schon im Eröffnungsverfahren nach § 22a Abs. 3 InsO kein vorläufiger Gläubigerausschuss einzusetzen, da der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin eingestellt war. Die Schuldnerin war im Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr werbend am Markt tätig. Die Produktion wurde am 20.02.2023 eingestellt. Nach Insolvenzeröffnung ist der Betrieb nur abzuwickeln. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 12.12.2023, 10:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 28.11.2023 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht der Schuldnerin/dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Aachen, 01.10.2023 Amtsgericht Dr. Förl-Wachtsmuth Richterin am Amtsgericht 93 IN 95/23 Amtsgericht Aachen, 01.10.2023
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Das war auch meine Motivation.
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Tjä, wieviel Verträge braucht es, damit es für Buderus interessant wird?
Mal schauen, wie die reagieren.
Uns die Daumen drückend!
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Ich scheibe auch eine Mail an ttdb.brennstoffzelle@buderus.de
Das habe ich eben an diese Mailadresse geschrieben:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
in einem BHKW-Forum habe ich gelesen, dass Buderus überlegt, Wartungen für die Bluegen-Brennstoffzelle anzubieten. Falls das zustande kommen sollte, so hätte ich Interesse daran.
Meine Anlagennummer ist 758 und das Gerät steht in 28197 Bremen-Woltmershausen und bedarf einer bald möglichsten Wartung." -
Bei welchem Stundensatz lohnt es sich, die Forderung anzumelden? Ausdruck, Porto, Zeit...
Ob da mehr zurück kommt?
Bei den Privatinsolvenzen meiner Mieter war die Quote immer 0%.