Beiträge von Benutzername

    Meine persönliche Einkommenssituation liegt als Praktikant relativ weit unten ;) Weshalb ich das mit dem Steuerberater ersteinmal vermeiden möchte, da es bei mir nur um die Theorie geht... Das hier (leider) keine Steuerberatung gemacht werden darf ist mir bewusst. Aber ich dachte vielleicht zählt ein gewisser Erfahrungsaustausch nicht zur Beratung (bspw. ob jetzt nun der Einkaufs oder Selbstkostenpreis genommen wird). Online ist darüber leider recht wenig zu finden und wenn ich mir die offiziellen Urteile und Gesetze durchlese fang ich mit einer Frage an und hör am Ende des Tages mit 8 weiteren Fragen auf... D.h. bei den ca. 2 Wochen wo ich mich mit dem steuerlichen Thema beschäftige... :wacko:


    Das Einkommen hat auch einen Einfluss auf die Umsatzsteuer? Ich dachte das kommt dann erst bei der Ertragsteuer ins Spiel?

    Hallo,


    ich hätte zu dem Thema mal ein(e) Kommentar/Frage ob ich das nun richtig verstanden habe:


    Wenn ich mir in einem EFH eine 1kWel KWK-Anlage einbaue und ein Teil ins Stromnetz einspeise bin ich vorerst automatisch Unternehmer (siehe BFH Urteil vom 18. Dezember 2012). Ok…


    D.h. ich bin zum Vorsteuerabzug berechtigt und kann somit die komplette Umsatzsteuer der Anschaffungskosten zurückerstatten lassen?


    Kehrseite hierzu, ich muss meine kompletten Strom- und Wärmeerzeugnisse (die Wärme, die ich tatsächlich nutzen kann) versteuern, unabhängig davon, ob ich sie selbst nutze oder (im Falle von Strom) einspeise. (siehe BFH Urteil 12.12.2012).


    Um diese nun wertmäßig zuzuordnen gibt es theoretisch zwei Möglichkeiten: Selbstkosten oder Einkaufspreis.


    Laut dem BFH Urteil vom 12.12.2012 richtet sich die Bemessungsgrundlage nur nach den Selbstkosten, wenn kein Einkaufspreis ermittelt werden kann.


    Und wie geht es dann weiter?


    Bei Strom kann ich quasi den derzeitigen Strompreis als Einkaufspreis nehmen?


    Bei Wärme gilt dies ja nur (soweit ich das richtig gelesen habe) wenn man auch tatsächlich an ein Fernwärmenetz angeschlossen ist.


    Letzten Endes würde es mich interessieren, wie sich die Unternehmereigenschaft auswirkt... Ob es sich bspw. für ein EFH mit KWK (ohne PV etc.) überhaupt lohnt den Vorsteuerabzug geltend zu machen.