Beiträge von nanomaus

    ... Würde sich sonst jemand mit den entsprechenden Sachkenntnissen finden der einen neutralen Bewertungsformular entwerfen, bzw. umsetzen könnte - eventuell mit durchschnittlicher Wirtschaftlichkeitsberechnung (Strom Erzeugungspreis kWh, Wärmepreis ...) - die machen wir Betreiber schließlich sowieso und könnten die Werte dann einfach ablesen und eintragen und ggf. aktualisieren ...


    Dabei müsste es im Formular in Bereich für besondere Erfahrungen und Erkenntnisse geben.
    Das könnte dann jeder, der will ausfüllen und in diesem Übersichts-Beitrag posten.


    wie gesagt ... nur so eine Idee!
    nano

    Es ist jetzt bereits Pflicht - seit dem 1.1.2014


    Ausnahme gibt es nur, wenn es unzumutbare Kosten verursachen würde, bzw. technisch nicht machbar ist. Laut unserem Heizungsbauer ist es bei unserer Anlage technisch nicht machbar! Das bekommen wir auch schriftlich. Wir haben einen 800l Pufferspeicher (3 Schichten) für das Hzgswasser, welches das Brauchwasser im Durchlauferhitzungsprinzip wärmt und 2 Zirkulationsleitungen speist. Dies hat auch Vorteile bezüglich Legionellen Entstehung - dementsprechend entfällt bei uns die Prüfungspflicht - Rohrlänge etc. mit berücksichtigt!!!!


    Wo soll man da ein Wärmemengenzähler einbauen, der nur die Ernergiemenge erfasst, welches zur Wassererwärmung benötigt wird? Das geht bei unserem System einfach nicht - daher die Formel, die im Gesetz für diesen Fall vorgesehen ist. (2.5 * V * (t-10)) / Hu - Das Volumen ist hierbei die abgenommene Warmwassermenge laut Warmwasserzähler. Der Wasserverbrauch für die Zirkukationsleitung ist laut Heizungsbauer hier irrelevant.


    Schönen Abend noch
    nano

    Also nur mal zum Vergleich - Wir haben ein MFH mit 6 Objekten - 3 Etagen a 140 m² = 420m²


    Wir haben letztes Jahr ein EcoPower 3.0 einbauen lassen - mit Spitzlast Therme von vaillant (35kw)


    Das reicht für uns vollkommen - die Spitzlasttherme springt bei uns erst an, wenn wir minusgrade draussen haben. wir haben eine ähnliche situation wie bei dir- 2,5 Wohnungen sind ständig bewohnt, die anderen stehen leer, bzw. haben Bewohner, die kaum da sind. Grade was die Stromerzuegung angeht wirst Du bei der Größe der Anlage Schwierigkeiten haben nicht zuviel einspeisen zu müssen - im Haus verkaufen/verbrauchen ist definitiv lohnenswerter als ins Netz Einspeisen.


    Verlaß Dich nicht auf den Heizungsmensch - such Dir ein guten Ernergieberater - informier Dich im Netz ob es in Deiner Nähe dafür (Kosten des Energieberaters) Investitions oder Zuschussprogramme gibt - der kann Dir mehr dazusagen, welche Größe Deine Anlage haben muss bezogen auf Dein Objekt und dessen momentanen Zustand.


    Zum Preis .... Wir haben auch ca. 54.000€ insgesamt bezahlt, aber das war der Komplettpreis mit Pufferspeicher, BHKW, Spitzlastgerät, Wasseraufbereiter für Hzgwasser, 2 komplett neue Steigestränge (Hzg/warmwasser/kaltwasser mit Uhren in jeder wohnung), WW-Zirkulationsleitung und inklusive Strom-Zählerschrank, Strom-Zähler etc. - Material- und Arbeitskosten samt Anfahrten etc. sind da auch schon drin.


    Laß Dich nicht übern Tisch ziehen und lese vorher welche Fallstricke auf dich zukommen - sonst gehen Dir wertvolle tips und Zuschüsse verloren bzw. Fristen können nicht eingehalten werden um bestimmte Abrechnungsmodelle wählen zu können!


    Ansonst viel Erfolg
    nanomaus

    also ... erste ein mal - Vollwartungsvertrag haben wir ja grade erst abgeschlossen (PowerPlus) - gibt es also noch (1350,- / Jahr bzw. 6000h)
    wenn wir den nicht hätten hätte ich ja nicht gefragt ... inwiefern das sinnvoll oder überteuert ist stellt sich hier die frage nicht, da mein Vermieter/Freund der Techniker ist, aber absehbar für längere Zeiten am Stück nicht da sein wird (Seefahrer)


    Es steht nix davon im Mietvertrag, allerdings haben wir ja umgestellt von Gasdurchlauferhitzer ( eine pro Wohnung) zu Zentralheizung. Im rahmen dieser Umstellung wurden die Mieter schriftlich darüber informiert, dass dieses Jahr erstmalig die Heizkosten zu den umzulegenden Nebenkosten hinzukommen und in der ersten Abrechnung entsprechend detailliert aufgeschlüsselt und erklärt werden würden - Kein Widerspruch - heißt für mich erstmal Zustimmung und soweit ich weiß befinden wir uns hier rechtlich auf der sicheren Seite, sofern wir uns an bindende Gesetze und Regelungen halten. Da sehe ich nicht so sehr ein Problem, sofern wir die Kosten fair umlegen (was ja als Mieterin auch in meinem Interesse ist!)


    Bezüglich der Aufteilung Strom/Wärme verlasse ich mich da nicht auf statistische theoretische Werte. Beim Einbau habe ich auf das Setzen der entsprechenden Uhren für die messtechnische Methode gemäß VDI 2077 Blatt 3.1 bestanden. Somit kann ich die entsprechenden gemessenen Werte nehmen und brauche keine komplizierte Formel erklären. Nur bei der Trennung Warmwasser/Heizung muss ich auf die Formel im Gesetz zurückgreifen (2,5 * T-10 * V)/Hu (gemäß Abrechnung Versorger) da es technisch nicht möglich ist einen Wärmemengenzähler für das Warmwasser zu setzen.


    Klar werden wir die nicht umgelegten Wartungskosten für das BHKW zumindest für die wirtschaftlichkeitsberechnung in die Erzeugerkosten für strom hinzuziehen.


    Werde also unseren Wartungsmenschen fragen was die normale 4000h wartung sonst kostet, diesen Betrag * 1,5 nehmen - entsprechend zwischen strom/hzg aufteilen und zu den umlagefähigen Kosten hinzunehmen. Die Mieter sparen trotzdem noch Geld durch den Wegfall überteuerte Zählermieten, Thermenwartungs- und Schornikosten - von den eingesparten Gaskosten durch effizienterer Technik ganz zu schweigen.


    Danke für die Denkanstösse - Habt mir wieder mal sehr geholfen!!!!
    nano
    p.s. Ist dieses Jahr wieder ein Treffen in Osterholz vorgesehen???

    Halli Hallo! Erst ein Mal ein Frohes Neues jahr Euch allen!



    Nachdem ich nun alles zusammen habe - Zählerdaten, Wärmemenge, Brennstoffkosten etc stellt sich mir eine Frage:
    Wie sind die Kosten für den Vollwartungsvertrag anzusetzen?


    Wir bezahlen pro Jahr summe X - in dem die Kosten für die Wartungskits, Reperaturen etc. enthalten sind. Erste Wartung war vor ein paar Tagen - ohne Beanstandung - Verschleißteile getauscht (Lamdasonde, Luftfilter, Zündkerze) und fertig.


    Im Sommer haben wir irgendwann eine neue Platine eingebaut bekommen - kostenlos von Vaillant auf Garantie - das Problem, das wir hatten war bekannt. Da brauch nix umgelegt werden.

    Aufteilungsverhältnis Strom/Hzg/WW wurde bereits berechnet - die Problematik ist bereits bekannt und braucht hier nicht erläutert werden



    Da es sich ja bei dem Vollwartungsvertrag um so was wie eine Reperaturversicherung für die Anlage handelt denke ich, das nicht der gesamte Betrag absetzbar ist - aber was genau können wir ansetzen und umlegen - Strom/Hzg verhältnis berechnen und ansetzen? Was ist wenn wirklich was repariert werden muss - Reperaturen sind ja nicht absetzbar - nur Verschleißteile.


    Kann mir da jemand Vergleichswerte geben, bzw. mal aufschlüsseln wir ihr das macht?
    Was kostet sonst so die Wartung vom Vaillant EcoPower 3.0 pro Jahr inklusive Kits?


    Wir würden die Umlage gern gerecht gestalten und uns nicht angreifbar machen bezüglich etwaige fragwürdige Kosten.


    Es grüßt Euch
    nanomaus
    und würde sich über Antworten freuen.

    Nach etlichen Stolperfallen, "Missverständnissen" (<-- na klar, Schikane würden die Netzbetreiber ja nie zugeben) und endlosen Telefonaten kann ich die erste Erfolgsmeldung verkünden:


    :thumbup: Der im EcoPower integrierte Erzeugerzähler ist von unserem Netzbetreiber anerkannt worden. :thumbup:


    Nach langem Verweilen der Angelegenheit in der Rechtsabteilung (mit mehreren erfolglosen Nachfragen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen sei) kam plötzlich eine Email mit folgendem Inhalt:

    Zitat

    Sehr geehrter xxx
    nach Prüfung durch unsere Juristen entsprechen wir Ihrem Wunsch, den eigenen Erzeugungszähler zu verwenden. Wir werden die Losnahme unseres Erzeugungszählers veranlassen. Hierzu werden sich Kollegen wegen eines Termins mit Ihnen in Verbindung setzen.
    Mit freundlichen Grüßen
    xxx


    Naja ... bei der Umsetzung waren sie dann sehr schnell - gleich am folgenden Tag stand ein Mitarbeiter der SWB unangekündigt vor der Tür, welche ein anwesender Mieter aufmachte und verlangte Zutritt zum Keller, wo er dann den Erzeugerzähler abbaute, den 2RZ umbaute und ohne Benachrichtung von dannen zog. Sämtliche entstandenen Kosten wurden unter Vorbehalt bezahlt und wurden inzwischen auch zurück überwiesen: :D Geht Doch!!!!




    Folgender Nebenschauplatz hat sich währenddessen auch noch ergeben:
    Da ja der "richtige" Zählerplatz bereits durch den Erzeugerzähler belegt war, wurde der Zweirichtungs-Zähler auf einem "falschen" Zählerplatz installiert - nämlich auf meinem Zählerplatz für Wohnung 1, welches ich als Mieterin bewohne. (bin zwar mit dem Vermieter zusammen, aber er wohnt nicht hier) . Wohnung 2 (miete ich für meine Tochter) wurde einigermaßen richtig abgerechnet, wenn auch mit einem zeitlichen Verzug von 3 Wochen, für die ich weiterhin Vertragskosten zahlen sollte. Auf Nachfrage diesbezüglich und bezüglich der Endabrechnung von Wohnung 2 erfuhr ich, daß es für Wohnung zwei keine Endabrechnung gab, da ich ja noch Kunde bin ?( . Der Zweirichtungszähler lief plötzlich auf meinem bisherigen Vertrag für Wohnung 1 - sprich ich sollte für den Gesamtbezug des Vermieters plötzlich aufkommen. Auf den Versuch dies richtig zu stellen, bekam ich den Hinweis, dass der Vermieter dass ummelden muss und zwar mit dem tagesaktuellen Zählerstand. Ich sollte den bis dahin verbrauchten Strom bezahlen und dann von meinem Vermieter einfordern - :cursing: - Eine rückwirkende Änderung des Vertrages wäre angeblich nur für bis zu 6 Wochen möglich und die Inbetriebnahme des BHKW lag ja schon länger zurück. Eine andere Möglichkeit würde es angeblich nicht geben.


    Hin & her, durch alle Abteilungen (Vertrieb, Messung, Netze etc) zeigte dann aber wohl, dass es anders möglich war, da sie zu keinem Zeitpunkt eine Unterschrift erhalten haben zur Änderung des Vertrages oder für die Beauftragung des Zählerwechsel- somit war ich auf jeden fall nicht in der zahlungspflicht und sie hätten keinen Cent für den bis dahin verbrauchten Strom gesehen (weder von mir noch vom Vermieter)
    Nebenschauplatz abgeschlossen -


    Nun die zweite Hürde - weiß nicht, ob ich dafür einen neuen Thread benötige, oder ob wir das hier dann einfach weiterführen können:
    Thema: Billanzielle Durchleitung


    Was sind dafür die rechtlichen Grundlagen? Unser Netzbetreiber hat uns da auf Nachfrage ein Merkblatt zugeschickt, nachdem wir nun alle selbst eingebauten Unter-Zähler nun doch wieder ausbauen müssten, damit gegebenenfalls ein Lieferantenwechsel stattfinden kann.


    Wie siehts da aus? Ich dachte unsere Unter-Zähler alle in unserem Netz angeschlossen und wir melden nur die Zählerstände der Letzverbraucher weiter an Drittlieferanten sofern vorhanden ...


    Kann mich da nun jemand aufklären? 8|


    nanomaus

    Danke - hatte ihn dann doch gefunden - ist ausgefüllt - morgen wird der eingescannt und per email verschickt.


    Namen haben wir jetzt auch kurzfristig gefunden - Vikki - bleibt nur noch Elk auf die Füße treten ... wo waren denn jetzt meine Holzklogs ... ?


    nano

    ... an alle, die wir nun gestern kennengelernt haben. Es war ein toller Tag - Die Führung fand ich super (auch wenn ich zu Hause immer noch den Geruch wahrnehmen konnte :D


    Tolle Truppe! Super informative Gespräche - wir haben ne Menge mitgenommen und super lecker Essen gabs auch (nochmal Lob an die Küche!)


    Jetzt gibts nur noch 3 Sachen:
    Schleunigst einen namen finden ... ;)
    Unserm Elek auf die Füße treten :pinch:
    Den Mitgliederantrag ausfüllen 8) .... wo war der doch gleich noch ....


    Nochmal Großen Dank für die freundliche Aufnahme


    nano & Lutz

    Also ... Ich bin zwar kein Profi/Servicetechniker oder ähnliches aber ...


    Mein Freund ist Schornsteinfeger Meister - arbeitet jedoch nicht mehr als solcher - und BHKW-Betreiber.


    Sein Tip um optimale Betriebsbedingungen für die Messung zu schaffen:


    Anlage soll sich vorher auf jeden Fall warm gelaufen haben - Optional vorher den Luftfilter reinigen bzw. tauschen.


    Sollten die Werte dann wirklich noch zu hoch sein stimmt tatsächlich etwas nicht - Einstellungen am 0-Druckregler, Luftfilter




    Lieben Gruß
    nanomaus

    Hallo Nordseefarm!Wir mussten den Erzeugerzähler setzen lassen, da wir sonst nicht ans Netz hätten gehen dürfen - War von denen eine Auflage.


    Das ganze liegt jetzt eh bei der Rechtsabteilung der SWB - wir erwarten Mitte bis Ende Juni Antwort. 4 - 6 Wochen "Bearbeitungszeit" ist da wohl die Regel. Das warten wir jetzt ab und wenn die sich immer noch sträuben bekommt die BnetzA von uns ne Mail.


    Danke auf jeden Fall für Deinen Einsatz und Durchhaltevermögen, von dem nun auch andere profitieren können.


    Sollten wir Erfolg haben könnte es sein, dass ein kleiner Beitrag in unsere Zeitung kommt - so als Wegbegleitung für andere - Mal sehen - erst Mal das Ergebnis abwarten


    nanomaus

    Mein freund und ich würden euch gerne kennen lernen - und Zeit haben wir beide auch. Konnte nicht früher bescheid sagen wegen I-net und Zeitproblemen.


    Da mir schon gesagt wurde, dass das Treffen für alle Interessiert offen ist sage ich dann mal: Bis morgen!


    nanomaus

    Hallo ecopowerprofi
    Wir haben denen ja bereits gesagt, dass wir ansonsten selbst Messtellenbetreiber werden - wie gesagt daraufhin die Aufforderung den Messtellenbetreiberwechsel schriftlich mitzuteilen samt den unterschriebenen Verträgen und in dem Beschluss steht nirgendswo, dass man als Anlagenbetreiber die Verträge umgehen kann. Der verweist lediglich auf den §21b - h EnWG - und da steht nunmal, dass diese Verträge abzuschliessen sind. Das wollen wir gerade nicht.


    nano