Beiträge von Energiepionier

    Hallo Bruno,


    um Deine Frage zu beantworten, ich habe den nicht rücklaufgesperrten Zähler ohne Zählerschrank
    an die Wand geschraubt. Der Zähler kann doch auch ohne Zählerschrank verplombt werden.
    Alos die TAB habe ich nicht erfüllt. So wie schon Bernd beschreibt, brauchen wir als Zählersetzer die
    TAB nicht einhalten.


    Aber ich bin mir sicher, dass ich noch Probleme bekomme.


    Den Zähler habe ich gleich nach dem Generatorschütz (ich habe keinen Dachs) eingebunden, und bei Stillstand dreht der Zähler überhaupt nicht, ist sogar stromlos.
    Also für mich kein wirtschaftlicher Nachteil. Nur beim Start macht der Zähler eine Viertelumdrehung rückwärts. Das nehme ich in Kauf.


    Was für mich sicher gestellt ist, dass man nicht mehr auf einen Einbau in einen zentralen Zählerschrank besteht. Ursprünglich wollte mein EVU das fordern.
    Das ist doch schon Einiges.


    Gruß Fritz

    Hallo zusammen,


    meine Stadtwerke verlangt für den selbstgenutzten Strom einen Zähler ohne Rücklaufsperre, ist das OK? Der Zähler würde dan bei Stilltand des BHKW rückwerts laufen (Strom für Regelung, Pumpe, Starter).

    Hallo Albers1,


    wer sind Deine Stadtwerke?
    Meine Stadtwerke verlangen Zähler mit Rücklaufsperre.


    Es ist wohl eindeutig, dass die EVUs die Rücklaufsperre nur deshalb verlangen, um die Sache zu verkomplizieren. Dieser Zähler ist teuerer, fast nirgendwo kaufbar, aber eigentlich hat die Rücklaufsperre nur einen Vorteil für die EVUs, und ohne Rücklaufsperre wäre es eine Nachteil für den Anlagenbetreiber. Dieser Nachteil ist so gering für den Anlagenbetreiber, unter 3 €/Jahr.
    Damit will man nur wieder alles blockieren.


    Ich war mit meinem EVU jetzt 2 Tage bei der Clearingstelle in Berlin.
    Ich darf Euch leider nicht vom Inhalt der Verhandlungen erzählen, alles streng geheim.


    Aber so viel darf ich vielleicht erzählen, mein EVU wollte allgemein auf einen KWK-Zuschlag-Zähler bestehen, der zentral im verplombten Zählerschrank, eingebaut werden muss, nach TAB natürlich.
    In meinem Fall wurde jetzt eine Ausnahme gemacht, der Zähler darf jetzt dezentral sein. (Sonderfall Trapper).
    Aber auf Rücklaufsperre wollen sie weiter bestehen. Ich glaube aber, das ist auch nicht haltbar, weil es eigentlich eigentlich zum Nachteil des Anlagenbetreibers ist.


    Ich rate Euch Allen, strebt eine Clearingstelle auch für KWK-Gestz an.
    ich war in der Angelegenheit im EEG-Gestz (Photovoltaik) mit meinem EVU vor Ort in Berlin.
    Da müssen die Herren von den EVUs kuschen.


    Leider darf ich nicht mehr erzählen, da jede Partei unterschreiben musste, dass alles vertraulich
    behandelt werden muss.


    Grüße von Fritz


    dem Energiepionier

    ich habe heute vom Netzbetreiber RWE folgende Aussage erhalten:



    Einen geeigneten, geeichten Zähler am Dachs in ein plombierbares Gehäuse installieren lassen, dann den korrekten Einbau vom zugelassenen Elektromeister bestätigen lassen und am Jahresende den errechneten Eigenstromverbrauch beim Netzbetreiber melden.

    Die Netzbetreiber suchen ja immer die schwierigste Lösung.
    Wo steht eigentlich in der neuen EEG 2009, dass der Zähler von einem konzessionierten Elektromeister durch geführt werden muss.
    Jeden Ferrari-Zähler kann man auch ohne zusätzlichen Zählerschrank plombieren.
    Geeicht muss der Zähler natürlich sein, aber einen Eichschein nachreichen?
    Hat eigentlich jemand schon einmal umgekehrt vom Netzbetreiber einen Eichschein ausgestellt bekommen?


    Es müsste doch ausreichen, Zähler setzen, wer immer das auch macht, und der Netzbetreiber kann vorbei schauen und überprüfen, ob es richtig ausgeführt wurde. Wenn er will kann der Netzbetreiber auch noch den Zähler plombieren.


    Grüße aus Erlangen


    Fritz



    Einen geeigneten, geeichten Zähler am Dachs in ein plombierbares Gehäuse installieren lassen, dann den korrekten Einbau vom zugelassenen Elektromeister bestätigen lassen und am Jahresende den errechneten Eigenstromverbrauch beim Netzbetreiber melden.


    Einen geeigneten, geeichten Zähler am Dachs in ein plombierbares Gehäuse installieren lassen, dann den korrekten Einbau vom zugelassenen Elektromeister bestätigen lassen und am Jahresende den errechneten Eigenstromverbrauch beim Netzbetreiber melden.

    Ja ich bin registrierter User an der Leibziger Strombörse. Aber da gibt es noch mehr Möglichkeiten.


    Hallo Klaus,


    ich habe mich auch letztens bei EEX registriert und auch mal angefragt, ob eigentlich jeder grundsätzlich an der EEX mit Strom handeln darf.
    Die Antwort: Grundsätzlich ist das möglich, wenn man einen guten Leumund hat und kreditwürdig ist. Jedoch ist eine aktive Handelserlaubnis nicht ganz billig, 25.000 € Jahresgebühr und jede Transaktion kostet extra.
    Wenn man genügend Abnehmer hat scheint sich das zu lohnen, die Großen machen es auch.


    Wäre es denkbar, eine Gesellschaft aus dem BHKW-Forum zu gründen, jeder sucht nach Stromabnehmern und wir kaufen diesen dann an der Börse ein, bzw. wir alle liefern unseren überschüssigen BHKW-Strom an diese Gesellschaft.
    Die Durchleitungsgebühren sind ja stark gefallen.
    Einen Abnehmer hätte ich schon, eine Kunststofffabrik mit 1.000.000 kWh/Jahr bei max.
    Leistung 250 kW.
    NUON aus Holland wird diesen Kunden demnächst übernehmen. NUON kauft diesen Strom auch nur bei EEX . Was die können, sollten wir doch auch können.


    Hat da jemand Erfahrung?
    Könnten wir unseren BHKW-Strom direkt an EEX verkaufen, ohne Zwischenschaltung der Netzbetreiber?


    Grüße aus Erlangen


    Fritz

    Hi Tom,


    ich habe jetzt auf der BAFA Seite gestöbert.
    Darin steht, dass nicht unterschieden wird zwischen Anlagen vor oder nach dem 1.1.2009.
    Der KWK-Zuschlag wird leistungsabhängig bezahlt, also unabhängig von Anmeldung.
    Entscheidend wäre nur noch größer oder kleiner 50 kW.
    siehe: http://www.bafa.de/bafa/de/ene…ng/kwk_anlagen/index.html

    • Erstmals erhält der Anlagenbetreiber den KWK-Zuschlag nicht nur für den ausgespeisten KWK-Strom, sondern ab 2009 auch für den ‚selbstgenutzten’ Strom. Da der Text der der KWKG-Novelle (§ 4 Abs. 3a) keine zeitliche Einschränkungen enthält, wird keine Unterscheidung zwischen KWK-Anlagen getroffen, die nach Inkrafttreten der Novelle in Betrieb genommen werden und denen, die davor in Betrieb genommen wurden.
    • Die Zuschlagssätze für Strom aus nach dem 01.01.2009 in Betrieb genommene KWK-Anlagen sind nach Leistungsanteilen gestaffelt (Leistungsanteil: bis 50 kWel 5,11 Cent/kWh, über 50 kWel bis 2 MWel 2,1 Cent/kWh und über 2 MWel 1,5 Cent/kWh. Beispiel: bei einem 500 kWel-BHKW wird 10 % des Stroms mit 5,11 Cent/kWh vergütet und 90 % mit 2,1 Cent/kWh.

    Steht eigentlich ziemlich eindeutig drin.
    Dann müsste ich ab 1.1.2009 auch 5,11 Ct bekommen :P für selbst verbraucht und eingespeisten Strom.
    künftig wird man nur noch von selbst erzeugtem Strom reden.
    oder sieht das jemand anders?


    Grüße von Fritz

    das ist ja sehr erfreulich, damit habe ich nicht mehr gerechnet.
    Aber welchen KWK-Zuschlag bekommt man dann für selbst verbrauchten Strom? bei Bestandsanlagen?
    Den damaligen für Bestandsanlagen, 1-2 Cent, oder 5,11 Cent?
    Wenn jetzt mittels Zähler gleich hinter Generator gemessen wird, dann wird hier nicht nur der selbstverbrauchte Strom, sondern auch der eingespeiste Strom gemessen, also der selbst erzeugte Strom gemessen.
    Dann fällt der KWK-Zuschlag beim Zähler Einspeisung weg und an diesem Zähler wird dann nur der EEX Tarif und VNNE abgerechnet.
    Sehe ich das richtig?


    Gruß Fritz

    Zitat

    aber falls, was sollte Eurer Sicht angesprochen werden
    - evt. die nicht nachvollziehbare (unzureichende?) Vergütung der VNNE ist die Abkürzung für vermiedene Netznutzungsentgelte.
    - evt. Einspeisemöglichkeiten mit salidierenden Zählern (ja, ja...geht nicht...öhm, bilanzierende Abrechnung mein ich)
    - ???

    Da das KWK-Gesetz so äußerst kompliziert geworden ist, die Politiker selbst nicht mehr durchsteigen, und BHKW-Einsteiger durch dieses Gesetzt eher verunsichert werden und sich von diesem Markt fernhalten werden, solltest Du auch die unbürokratische und leicht zu handhabende Möglichkeit eines saldierenden Zählers oder wenigstens bilanzierte Einspeisung, ansprechen.


    Wenigstens für Kleinst-BHKWs unter 15 (20) kW sollte diese Variante diskutiert und verabschiedet werden. Für diese Fälle könnte man dann auch ganz auf den KWK-Bonus verzichten.


    Grüße von Fritz

    Mit welchem Argument verwerfen dann die EVU´s und Finanzbehörden den "saldierenden Zähler??"
    Wo es keine Rechnung gibt, fließt kein Geld, gibt es keine Steuer.
    Alles könnte neutral abgerechnet werden, es gäbe keinen bürokratischen Aufwand, und wir bräuchten keine BAFA , kein Zollamt, kein Finazamt und die EVU´s könnten etliche Mitarbeiter einsparen.
    Wir wenden 100 € auf, um 1 € abzurechnen. Das ist unsere Volkswirtschaft.


    Eine verlogene Politik!


    Es grüßt Euch Fritz

    Der Vorteil für den selbst genutzten Strom ist damit abgegolten, indem er keine Zahlung mehr an das EVU leistet. Daher ist es vollkommen unsinnig den Gegenwert des eigen genutzten Stroms nochmals als Einnahme anzusehen. Ein einfacher Nachweis, dass keine Einnahme vorliegt, zeigt das Fehlen von jeglichen Geldeingängen in Kasse oder Konto. Merke: Wenn ich etwas nicht kaufe, erhalte ich keine Gutschrift.

    also so eine schwachsinnige Aussage habe ich noch nicht gehört.
    Der Fuchs hat sich damit so was von disqualifiziert, den sollte man wirklich aus dem Forum
    verbannen.
    Das zeigt eigentlich nur noch, dass die EVU´s sich langsam in die Enge getrieben fühlen.
    Und das ist auch gut so.
    Tod den Monopolisten, es lebe die dezentrale Stromerzeugung!


    Fritz

    Hallo Reinhard,


    über nNNE wurde doch bei dem BHKW Treffen gesprochen, Du hattest bei mir angefragt.


    Gunnar Kästle hat es in seinem interessanten Referat angesprochen.


    Dabei wurde in der Diskussion festgestellt, dass man nicht per Lastgangzähler messen müsste, wieviel
    Strom das BHKW zum Zeitpunkt höchster Bedarf des Netzbetreibers, eingespeist wird.


    Es müsste ausreichen, den Nachweis zu erbringen, dass das BHKW zu diesem Zeitpunkt gelaufen ist.
    Wenn Dein Dachs gelaufen ist, hat er 5,5 kW erzeugt, und die Lastspitze um 5,5 kW gemindert.
    Ob Du dies z.T. selbst verbraucht hast ist unwichtig. Dein Dachs hat dann das Netz um 5,5 kW entlastet.


    Wenn alle BHKW-Betreiber in Erlangen dies gesammelt nachweisen könnten, hätten wir alle das Netz um
    Zahl der BHKW * Leistung/BHKW, das Netz entlastet. Dann stünde uns in der Gemeinschaft das entsprechende
    vNNE zu.


    Das wäre doch ein einfacherer Weg, den wir gehen könnten.
    Dann bräuchte man nicht diesen teueren Lastgangzähler. Man bräuchte so etwas wie einen Betriebsstundenzähler
    mit Zeitaufzeichnung. Vielleicht kann Thomas uns da weiter helfen.


    Grüße von Fritz

    Hi Thomas,


    es wundert mich, dass Du so ehrlich Deine Meinung sagst. Es spricht der Frust aus Dir, aber Du hast recht.
    Ohne saldierenden Zähler hat nichts mehr eine Chance.
    Die einzigen die noch Kraft-Wärme.Kopplung verteidigen und Versammlungen einberufen sind die Stadt Erlangen mit Hintergrund
    Erlanger Stadtwerke. Die wollen Ihre Bürger immer noch belügen, wie sinnvoll Kraft-Wärme-Kopplung ist.
    Ich hatte eine Einladung zu einer Versammlung am 2. Juli 2008 bekommen, dazu habe ich mich dann angemeldet.
    Vor ein paar Tagen habe ich meine Ausladung bekommen von Dr. Seeberger, Umweltamt Erlangen.
    Sicher wollte man keinen unangenehmen Diskussionsteilnehmer haben, der mit den Erlanger Stadtwerken im Clinch liegt.
    Auch Dr. Reinhard Lehnen kommuniziert mittlerweile nicht mehr mit mir.
    Man wollte sicherlich nicht hören, dass die Erlanger Stadtwerke mir schon seit 5 Jahre keine Einspeisevergütungen mehr bezahlen.
    Am Dienstag kommende Woche ist meine Hauptverhandlung gegen die Erlanger Stadtwerke, es geht mittlerweile um über
    25.000 € nur wegen PV Anlage, dann stehen immer noch die KWK-Einspeisungen aus.
    Ich hoffe, ich kann ein gutes Urteil erfahren. Drückt mir die Daumen, dann ist auch der Weg frei für die Hauseinspeisung für
    PV und KWK . Das würde einem saldierenden Zähler entsprechen.


    Es grüßt Euch Alle


    Fritz

    Mir erscheint Deine Schilderung schon interessant für ein BHKW .
    Du bräuchtest ein BHKW in der Größenordnung 5 kWelektr. und 9 kWtherm. Das entspricht in etwa der Dachsmaschine.
    Du müsstest natürlich unbedingt die WW-Versorgung umstellen auf einen zentralen Pufferspeicher, den Du auch im
    Sommer mit dem BHKW aufladen kannst. Sonst läuft Dein BHKW im Sommer überhaupt nicht.
    Dein Stromverbrauch würde dann erheblich absinken, und der Wärmebedarf steigen.
    Mit 3000 Betriebsstunden im Jahr könntest Du dann 15.000 kWh Strom und 27.000 kWh Wärme erzeugen. Das könnte Dein
    künftiger Bedarf sein.
    Ich rate Dir noch zusätzlich, melde das BHKW beim EVU erst gar nicht an, und benutz den schon vorhandenen Zähler, der sicher
    saldierend vor- und rückwärts läuft.
    Wenn Dir die Nichtanmeldung zu riskant erscheint, solltest Du unbedingt ein modulierendes BHKW Dir zulegen.
    Dachs ist nicht modulierend. Das große Problem bei einem BHKW Betrieb sind die zu niedrigen Einspeisevergütungen.


    Das wird auch so bleiben, da Du weiter mit steigenden Gas- und Ölpreisen rechnen musst.


    Gruß Fritz

    Kosten: WP ~ 900,-

    Hallo Joaho,


    wo gibts diese WP für ca. 900 €.
    Eine WP mit 1,8 kW Stromaufnahme hat ungefähr eine Heizleistung von 8-10 kW.
    Ich suche eine solche als GrundwasserWP, also Wasser/Wasser.


    Ein führender Hersteller, die Fa. Bartl, verlangt für so ein Gerät über 7000 €.
    Die anderen Hersteller, wie Viessmann und Ochsner oder Waterkote verlangen das Gleiche.


    Fritz