Beiträge von Energiepionier

    Also ich hab auch eine Anfrage an mein EVU gestellt. Hab folgende Antwort erhalten:


    herzlichen Dank für Ihre e -Mail-Anfrage bezüglich sadierender Zähler.


    Die von Ihnen zitierte VDEW-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" 4. Ausgabe 2001 ist uns bekannt. Die seit 2005 bestehende Neufassung dieser Richtlinie können Sie sogar über unsere Hompage herunterladen.


    Der Wortlaut zwischen der alten und seit 2005 novellierten Richtlinie hat sich in der von Ihnen erwähnten Passage nicht geändert, hat also Bestand.



    Den vollständigen Text dieser Richtlinie habe ich dieser E-Mail beigefügt, da Sie den Text rudimentär zitieren und dadurch möglicherweise Zusammenhänge verschwimmen.


    Insofern benenne ich einige Passagen etwas ausführlicher, um näher auf sie eingehen zu können.



    Wichtig ist zunächst der Text auf Seite 65, der wie folgt lautet:


    "Der neben dem normalen Stromzähler erforderliche zusätzliche Zähler für die Eigenerzeugungsanlage erfaßt die an den VNB gelieferte Strommenge. Der Bedarf der Kundenalage wird durch den normalen Bezugszähler gemessen. Um eine getrennte Erfassung zu ermöglichen, sind daher Zähler mit Rücklaufsperre oder ein Zähler, der eine getrennte Erfassung für beide Energierichtungen ermöglicht, vorzusehen."


    Weiterhin heißt es:


    "In Fällen, bei denen praktisch kein Eigenbedarf der Eigenerzeugungsanlage anfällt (z.B. bei kleinen PV-Anlagen), kann auf den gesonderten Zähler für den Eigenbedarf verzichtet und ein saldierender Zähler ...eingesetzt werden (unter Berücksichtigung verschiederer Bedenken, die in den vorangeganenen Abschnitten benannt wurden)."


    Hier möchte ich einhaken.


    Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der gesamte Bezug eines Anwesen zu messen ist, entweder in Form eines Bezugszählers mit Rücklaufsperre oder kombiniert mit der Liefermessung in Form eines 2-Richtungszählers. Würde ein Bezugszähler mit Rücklaufsperre für die Messung des Bezugs gewünscht werden, würde für die Einspeisung von Energie in das Netz des VNB diesem Zähler ein zweiter Zähler mit Rücklaufsperre nachgeschaltet werden müssen. Insbesondere bei Platzmangel in der Zählerverteilung nimmt man von dieser Lösung Abstand und baut einen 2-Richtungszähler ein, wie es ja ursprünglich auch in Ihrer Anlage gegeben war. Hierzu werden entsprechende Zeichnungen in der Richtlinie angeboten, die ich an dieser Stele schlecht in die e-Mail einfügen kann, die wir aber gerne erläutern können.



    Ein saldierender Zähler kommt nach dem Wortlaut dieser Richtlinie ausschließlich dann in Betracht, wenn praktisch kein Eigenbedarf der Eigenerzeugungsanlage anfällt. Hier wird bezeichnenderweise eine PV-Anlage genannt und nicht ein BHKW , weil der Eigenbedarf bei einem BHKW nicht vernachlässigbar ist wie bei einer PV-Anlage bis 10 kW.


    In Ihrem Falle wird aber über den Haupt (Bezugs-)zähler nicht nur der Eigenbedarf Ihres BHKW's gemessen sondern der gesamte Bezug des Hotels und der Gaststätte. Es ist von daher die Vorraussetztung, dass praktisch kein Bedarf vorläge, weshalb ein Saldierender Zähler in Erwägung gezogen werden könnte, überhaupt nicht gegeben.


    Insoweit sei Ihnen versichert, dass wir uns vollumfänglich an diese Richhtlinie hielten und halten.


    Ehrlich gesagt, ich hab mit keiner anderen Antwort gerechnet. Eine "Kann-Bestimmung" wir immer nachteilig ausgelegt.


    Fritz Trapper

    Es ist plötzlich sehr ruhig geworden, zu diesem Thema.
    Das wichtigste Thema überhaupt, was den BHKWs zum Durchbruch verhelfen müsste, nein WÜRDE!!!


    Schon in früheren Beiträgen habe ich den saldierenden Zähler gefordert.
    Und dies ist auch nicht unmoralisch, denn die Niederspannungsnetze, an die sich alle Stromanschlussnehmer in den Kommunen angeschlossen haben, mussten vom Stromanschlussnehmer über den Baukostenzuschuss bezahlt werden.
    Folgedessen sind die Stromanschlussnehmer auch Eigentümer dieser Stromendnetze. Wenn Eigentümer Ihr
    Eigentum nutzen, sollten Sie eigentlich keine Miete/Pacht/Konzessionsabgabe oder NetzNutzungsgebühren bezahlen
    müssen. Dass BHKW-Betreiber deshalb dieses Endnetz als Puffer nutzen dürfen, müsste selbstverständlich sein.
    Schließlich verlangen die EVUs (Stadtwerke) :diablo: von den Abnehmern unseres BHKW-Stroms, vom Nachbarn nochmals die NetzNutzungsgebühren, obwohl auch dieser Nachbar den Baukostenzuschuss bezahlt hat.


    Das ist eine bodenlose Ungerechtigkeit. :keeporder::tommy:


    Euer Energiepionier aus Erlangen


    Fritz Trapper :tommy::diablo:

    Das Zurückdrücken des Zählers „salidierender Zähler“.
    Habe ich mir von den Stadtwerken bestätigen lassen und mit dieser Regelung hat es noch keine Schwierigkeiten gegeben.
    Stromlieferung und Bezug ist immer der gleiche Preis.
    Über das Jahr gesehen wird im Haus kein Strom verbraucht, man bezahlt nur die Grundgebühr und einige kWh’s.


    Hallo HXYZ,


    bei welchem EVU bist Du denn, Du müsstest doch ebenfalls bei den Erlanger Stadtwerken sein.
    Darüber streit ich mit denen seit 16 Jahren.
    Oder machen die Ausnahmen bei früheren städtischen Mitarbeitern.
    Sprichst Du von Deiner Wasserkraftanlage oder hast Du auch ein BHKW?


    Gruß Fritz Trapper

    Hallo Freunde,


    weiß jemand, wie hoch der KWK-Zuschlag bei Selbstverbrauch ausfällt, für neue Bestandsanlagen.


    Nach dem novellierten Gesetz 2009 wird nicht mehr unterschieden nach Inbetriebnahmedatum, sondern nur noch
    nach Größe der Anlage. Also wenn die Anlage kleiner 50 kW hat, so müssten die 5,11 Ct bezahlt werden.


    Ich lese zumindest das Gesetz so. Mein EVU ist natürlich wieder anderer Meinung, die wollen 0,5 Ct
    bezahlen.


    Grüße von Fritz

    [öhm,
    glaub das wird so nicht gehn... ich kenn zwar nicht genau die Kennzahlen, aber im industriellen Berecih brauch Absorber schon so ca. 170°C...also wohl nciht ganz etwas fürs BHKW ]




    Dann müsste man direkt die Abgastemperatur am Absorber nutzen, und anschließend die Restwärme in den Heizungskreislauf einleiten.
    Ist das nicht möglich?


    Gruß Fritz

    hallo firestarter,


    also ich finde Deinen Ansatzpunkt sehr interessant.
    Eine Absorbtionswärmepumpe müsste doch genauso mit der Abwärme eines BHKWs und nicht nur mit Gas, betrieben
    werden können.
    Ich habe mal die Fa. Rubor angeschrieben, und mich für Ihr Produkt interessiert.
    Zum Verständnis?
    Kann man bei einer AbsorbtionsWP auch Grundwasser zum Entzug von Wärme, verwenden?
    Welche Temperaturen braucht man für die Primärenergie? mehr als 70-80 Grad?
    wenn darunter, dann reicht auch die Abwärme vom BHKW!


    Gruß Fritz

    Hallo Dachstreiber,


    für die gesamte Lastgangkurve eines EVUs, örtlicher Netzbetreiber, ist es unwesentlich, ob der einzelne
    BHKW-Betreiber möglichst seinen Strom selbst verbraucht.
    Wesentlich ist, ob zu den gängigen Lastspitzen früh 6:30, dann wieder mittags, usw. die BHKWs oder PV oder
    Sonstiges, die Kurve entlasten.
    Ein BHKW läuft dann am Besten, wenn es zu dem Zeitpunkt läuft, wann der Wärmebadarf ist.
    Dann könnten wir auch mit einem kleineren Pufferspeicher auskommen
    Früh um 6:30 Uhr brauchen wir Warmwasser folgedessen laufen unsere BHKWs zu diesen Zeiten sowieso.
    Mittags ist es ähnlich. Unsere BHKWs laufen eigentlich immer zu den Zeiten, wo auch die Stromlastspitzen hoch sind.
    Für PV-Betreiber trifft das Gleiche zu. Die Sonne steht mittags am Höchsten, nachts scheint sie gar nicht.


    Also mit anderen Worten ein Saldierender Zähler wäre nicht kontraproduktiv, die Lastspitzen zu senken.


    Aber wir kommen hier vom Thema ab. Wir wollten hier über den Sinn eines zentralen Netzbetreibers diskutieren.


    Lest doch, wie Herr O. der Netzbetreiber unseren Bernd, schikaniert. Mir geht es seit 1973 so.
    Und wenn man nicht so will wie der Netzbetreiber, dann hält man auch schon mal die Zahlung Einspeisevergütung
    zurück, um Druck auszuüben.
    Dieser Willkür sind wir alle ausgesetzt, das sollten wir uns nicht mehr gefallen lassen.


    Grüße von Fritz

    Hallo BHKW-Freunde,


    hier im Forum liest man fasst in jedem Beitrag von den Problemen, die wir mit unseren örtlichen Netzbetreibern haben. :sos:
    Vorrangig in den Themen KWK-Novellierung und VNNE -vermiedene NetzNutzungsEntgelte- ein Unwort übrigens, kriegen wir Probleme.
    Jedes EVU , bzw. Netzbetreiber legt die Gesetze immer anders aus. Natürlich zum Nachteil der Anlagen-Betreiber.
    Fragen, wie und wo welcher Zähler anzuschließen ist, werden einheitlich geklärt, und der örtliche Netzbetreiber hat dies zu akzeptieren.
    Durch überhöhte Forderungen und Anschlussbedingungen versucht man die Wirtschaftlichkeit eines BHKWs zu reduzieren. Die EVUs sehen uns als Konkurrenten, und das liegt auch in der Natur der Sache.
    Aber warum müssen wir denen in völliger Willkür ausgeliefert sein.
    Eine neutrale, objektive, übergeordnete Stelle müsste für alle zuständig sein. Dies könnte die BAFA , das Umweltministerium, die Bundesnetzagentur, vielleicht auch der B.KWK oder wie beim EEG-Recht seit 1 Jahr eingeführt, eine Clearingstelle sein. Eine Clearingstelle im KWK-Recht hätten wir sowieso dringend nötig.
    Diese zentrale Einrichtung müsste auch die Einspeisevergütungen abrechnen und auszahlen.
    Die Einspeisevergütungen und KWK-Zuschläge werden sowieso im Umlageverfahren auf alle EVUs nach Größe und Umsatz, umverteilt.


    Wenn diese zentrale übergeordnete Einrichtung Kosten sparen wollte, bräuchte sie nur den saldierenden,
    rückwärtslaufenden Zähler am Netzübergang einführen. Wird in den Niederlanden anscheinend erlaubt.
    Da könnte sehr viel Verwaltungsarbeit eingespart werden.


    Wir sollten dieses Thema hier einmal diskutieren. Wer hat Kontakte zu den Organisationen wie B.KWK oder Umweltministerium? Wo könnten wir diese Anfrage stellen?


    Grüße vom Energiepionier

    hallo musicboy,


    die EVUs handhaben das immer so, wie es zu ihrem Vorteil ist.
    Du sprichst von PV-Anlagen, da setzen die EVUs bewusst Zähler ohne Rücklaufsperre, da hier der
    Vergütungstarif höher als der Bezugstarif ist. Setzt Du eine Steckdose vor den Zähler, bzw. verbraucht Dein Wechselrichter Eigenstrom, so läuft der Zähler halt rückwärts und ist Dein Nachteil.


    Bei BHKW-Anlagen ist das umgekehrt, hier ist der Bezugstarif höher als der Vergütungstarif, folgedessen
    will man eine Rücklaufsperre.


    Der Zähler zur Messung des selbst erzeugten KWK Stromes ist wieder eine ganz andere Sache, der sitzt ja nicht am Netzübergang, sondern mitten in der Hausinstallation. Hier wollen die EVUs nur jede Möglichkeit der Messung erschweren, indem sie Extrazählerkasten, Rücklaufsperre, EVU eigenen Zähler,
    möglichst einen Zählerplatz an einem Ort, wo es sündhaft teuer wird, erreichen.
    Es wird nur versucht, dass man aufgibt und auf diese zusätzliche Messung, die einen Gewinn bringen könnte, verzichtet.
    Die EVUs blockieren, wo sie nur können. Ich kann Dir ein Lied davon singen, seit 1993.


    Es grüßt Dich


    Der Energiepionier der 1ten Stunde


    Fritz Trapper

    Hallo Michaela,


    also langsam übermannt uns dieser Bürokratismus alle.


    Ich habe 1993 so ziemlich als Erster ein BHKW eingebaut in meinem Hotel.


    Dies wurde durch die Presse im voraus angekündigt. Prombt hatte ich 2 Wochen nach Einbau
    das Hauptzollamt im Haus.


    Damals wollten die noch darauf bestehen, dass ich eine verplombte Schraube in den Kellerboden
    schraube, damit ich nicht vielleicht den Motor nachts, bei Mondschein, heimlich aus dem Keller herauftrage, und vielleicht auf der Straße ohne Mineralölsteuer herum fahre.


    Vorsteuerrechtlich habe ich allerdings nie Probleme bekommen. Das Ding wurde im Hotel angeschafft,
    und auch abgeschrieben, und auch da kam sofort ein Prüfer vom Finanzamt, und hat alles nachkontrolliert. War aber ergebnislos.


    Unser Staat ist mittlerweile nicht mehr ganz richtig im Kopf.


    Aber diese jüngste Wirtschaftskrise wird einiges läutern.


    Gruß Fritz , Dem Energiepionier


    PS. Wenn ich das gewusst hätte, was mir alles bevorstand, vor Einbau des BHKWs,
    überzogene technische Auflagen, Klagen wegen Verweigerung der Zahlung der Einspeisevergütung ,
    Gerichtsstreite, Klärung vor Clearingstelle in Berlin, usw. usw. und das alles immer unter dem Deckmantel, man wolle alles eigentlich nur fördern, dann würde ich im nachhinein diesen Schritt nicht mehr wagen.

    Hallo h-man,


    also mich beschäftigt die gleiche Frage.
    Habe 2 BHKWs schon 1993 ans Netzt geschlossen. Damals gab es kein KWK .
    Den Antrag bei BAFA habe ich in 2006 gestellt, aber erst 2008 die Genehmigungsgebühr 75 € bezahlt, und
    dann auch prombt die Zulassung erhalten.
    Zulassung für eine Neue Bestandsanlage, da ich mittlerweile einen neuen Motor und Generator habe.


    Ab 1.1.2009 lese ich jedoch das Gesetz so, dass der Zeitpunk der Inbetriebnahme überhaupt nicht mehr relevant ist, sonders dass nur noch die Anlagengröße , also unter 50 kW entscheidend ist.
    Mein EVU ist natürlich mal wieder anderer Meinung, aber sicher scheinen die sich auch nicht zu sein.
    Also müssten uns zumindest ab 2009 die 5,11 Ct/kWh zustehen.


    Gruß Fritz

    Hallo zusammen,


    also grundsätzlich glaube ich auch, dass die EVUs diesen Zähler deshalb anbieten, weil sie diesen selbst zu ihrem Vorteil ausnutzen wollen.
    Da stimme ich Dachsgärtner zu.
    Aber dieser Zähler hat nun einmal eine Schnittstelle, die auch der Kunde , Stromabnehmer nutzen kann.


    Entscheidend für einen wirtschaftlichen Betrieb eines BHKWs ist nun einmal der Verlauf am Netzübergang.
    Möglichst wenig einspeisen, soviel Strom, den man selbst braucht, selbst erzeugen.


    Und diese Chance sollten wir nutzen.
    Diese neuen Zähler fallen unter den Begriff "smart metering", das habe ich jetzt bei der Clearingstelle
    für EEG Recht in Berlin, erfahren.
    Diese Zähler sollen Pflicht werden.
    An dieser Schnittstelle können wir die Stromkurve für das EFH oder noch interessanter MFH,
    oder in meinem Fall Hotel, ablesen. Entsprechend fahren wir unser BHKW rauf und runter.


    Ich habe keinen Dachs, der nur stur eine Leistung fahren kann.
    Mein BHKW könnte mit einem Stellmotor diese Stromkurve abfahren.


    An dieser Stelle ist unser Tom gefragt!


    Und die Dachse müssen natürlich für stromgeführte Leistung umgerüstet werden.
    Da müsst Ihr Eueren Hersteller dazu verdonnern.


    Stromgeführt heißt hier nicht, dass im Endeffekt das BHKW wärmegeführt laufen muss.
    Erfolgt keine Wärmeabnahme mehr, schaltet natürlich das BHKW ab.


    Diesen intelligenten Zählern sollten wir uns nicht verschließen. Für uns BHKW ler haben die diesen Zähler nicht entwickelt, aber es könnte für uns einen großen Vorteil haben.


    Grüße von Fritz

    Hi Kazumba,


    wusstest Du das nicht, dass der Staat dreist ist!
    Schon der Kohlepfenning, zur Förderung der Verstromung der Kohle wurde vom Stromabnehmer bezahlt.
    Auch die Atomstromerzeugung wurde Jahrzehnte gefördert, allerdings hier zum Teil aus reinen Steuermitteln.
    Auch die Zinssteuereintreibung hat der Staat privaten Unternehmen (Banken) aufgebrummt.
    Auch die Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge Eintreibung hat der Staat privaten Unternehmen aufgebrummt, und das alles ohne dafür eine Entschädigung zu zahlen.
    Die einzigen , die dafür eine Entschädigung bekommen, sind die Kirchen.
    Der Staat treibt für die Kirchen die Steuer ein, dafür werden den Kirchen ein paar Prozent abgezogen.


    Alle anderen machen diese Arbeiten umsonst, und müssen auch noch für Differenzbeträge gradstehen, falls der Buchhalter einen Fehler begangen hat.


    Hier im EEG und KWK Bereich wird endlich mal was Vernüftiges gefördert, jedoch könnte man dies alles viel einfacher und kostensparender machen, sprich Saldierender Zähler am Netzübergang.
    Mit den EVUs habe ich, wie Du auch, überhaupt kein Mitleid. Schließlich haben diese mit Ihrer jahrzehntelangen Blockadehaltung , diese komplizierten Gesetze herbei geführt.
    Ich habe mein 1tes BHKW ans Netz 1993 bei den Erlanger Stadtwerken angeschlossen.
    Da gab es noch kein KWK und auch kein EEG-Gesetz
    Ich habe einfache Lösungsvorschläge unterbreitet, es kam immer nur ein NEIN, und immer wieder
    NEIN-NEIN-NEIN!


    Grüße von Fritz


    PS. Dein Logozeichen unter Deinem Namen ist schön anzuschauen, bist Du das selbst?
    Da steckt sehr viel schwungvolle, kinetische Energie dahinter. Die sollte man nutzen.

    Der KWK-Zuschlag ist kein Staatszuschuss.
    Dieser wird erst einmal vom örtlichen Netzbertreiber vergütet, dieser gibt ihn an seinen übergeordneten
    Netzbetreiber weiter, im sogenannten Umlageverfahren.
    Der übergeordnete Netzbetreiber, das sind im Endeffekt die großen 4 - EON, Vattenfal, der Badische Versorger und noch einer, Name fällt mir jetzt nicht ein.
    Die großen 4 ermitteln dann einen durchschnittlichen KWK-Zuschlag/kWh, dieser wird dann von allen
    EVUs auf den Strompreis aufgeschlagen.
    Bürokratismus über Bürokratismus, nichts als Verwaltungskosten.
    Da wäre es wesentlich billiger, wenn man einfach den saldierenden Zähler am Netzübergang erlauben würde. Wir bräuchten keine BAFA , keine Bundesnetzagentur, kein Hauptzollamt und keine
    Sachbearbeiter beim örtlichen EVU (Netzbetreiber).


    Und außerdem hat jeder, der das örtliche Niederspannungsnetz nutzen will, ursprünglich mal das Niederspannungsnetz mit seinem Baukostenzuschuss bezahlt.
    Dieses Netz gehört den Stromanschlussnehmern, mindestens moralisch.
    Aber unsere EVUs "herrschen" über diese Netze.


    Gruß Fritz