Also ich hab auch eine Anfrage an mein EVU gestellt. Hab folgende Antwort erhalten:
herzlichen Dank für Ihre e -Mail-Anfrage bezüglich sadierender Zähler.
Die von Ihnen zitierte VDEW-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" 4. Ausgabe 2001 ist uns bekannt. Die seit 2005 bestehende Neufassung dieser Richtlinie können Sie sogar über unsere Hompage herunterladen.
Der Wortlaut zwischen der alten und seit 2005 novellierten Richtlinie hat sich in der von Ihnen erwähnten Passage nicht geändert, hat also Bestand.
Den vollständigen Text dieser Richtlinie habe ich dieser E-Mail beigefügt, da Sie den Text rudimentär zitieren und dadurch möglicherweise Zusammenhänge verschwimmen.
Insofern benenne ich einige Passagen etwas ausführlicher, um näher auf sie eingehen zu können.
Wichtig ist zunächst der Text auf Seite 65, der wie folgt lautet:
"Der neben dem normalen Stromzähler erforderliche zusätzliche Zähler für die Eigenerzeugungsanlage erfaßt die an den VNB gelieferte Strommenge. Der Bedarf der Kundenalage wird durch den normalen Bezugszähler gemessen. Um eine getrennte Erfassung zu ermöglichen, sind daher Zähler mit Rücklaufsperre oder ein Zähler, der eine getrennte Erfassung für beide Energierichtungen ermöglicht, vorzusehen."
Weiterhin heißt es:
"In Fällen, bei denen praktisch kein Eigenbedarf der Eigenerzeugungsanlage anfällt (z.B. bei kleinen PV-Anlagen), kann auf den gesonderten Zähler für den Eigenbedarf verzichtet und ein saldierender Zähler ...eingesetzt werden (unter Berücksichtigung verschiederer Bedenken, die in den vorangeganenen Abschnitten benannt wurden)."
Hier möchte ich einhaken.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der gesamte Bezug eines Anwesen zu messen ist, entweder in Form eines Bezugszählers mit Rücklaufsperre oder kombiniert mit der Liefermessung in Form eines 2-Richtungszählers. Würde ein Bezugszähler mit Rücklaufsperre für die Messung des Bezugs gewünscht werden, würde für die Einspeisung von Energie in das Netz des VNB diesem Zähler ein zweiter Zähler mit Rücklaufsperre nachgeschaltet werden müssen. Insbesondere bei Platzmangel in der Zählerverteilung nimmt man von dieser Lösung Abstand und baut einen 2-Richtungszähler ein, wie es ja ursprünglich auch in Ihrer Anlage gegeben war. Hierzu werden entsprechende Zeichnungen in der Richtlinie angeboten, die ich an dieser Stele schlecht in die e-Mail einfügen kann, die wir aber gerne erläutern können.
Ein saldierender Zähler kommt nach dem Wortlaut dieser Richtlinie ausschließlich dann in Betracht, wenn praktisch kein Eigenbedarf der Eigenerzeugungsanlage anfällt. Hier wird bezeichnenderweise eine PV-Anlage genannt und nicht ein BHKW , weil der Eigenbedarf bei einem BHKW nicht vernachlässigbar ist wie bei einer PV-Anlage bis 10 kW.
In Ihrem Falle wird aber über den Haupt (Bezugs-)zähler nicht nur der Eigenbedarf Ihres BHKW's gemessen sondern der gesamte Bezug des Hotels und der Gaststätte. Es ist von daher die Vorraussetztung, dass praktisch kein Bedarf vorläge, weshalb ein Saldierender Zähler in Erwägung gezogen werden könnte, überhaupt nicht gegeben.
Insoweit sei Ihnen versichert, dass wir uns vollumfänglich an diese Richhtlinie hielten und halten.
Ehrlich gesagt, ich hab mit keiner anderen Antwort gerechnet. Eine "Kann-Bestimmung" wir immer nachteilig ausgelegt.
Fritz Trapper