Ich komme gerade aus einem Termin beim Haus- und Grundbesitzer-Verien.
Bei der von Euch geplanten Konstellation gibt des große Bedenken. Sobald der Vermieter zugleich auch Lieferant des eigen erzeugten Stroms ist,
hat er wenig Rechte, bei nicht Zahlung durch Mieter, das Inkasso wirksam zu betreiben. Als Vermieter hat er nicht das Recht den Strom oder Wärme
abzustellen. Macht er dies, hat der Mieter das Recht auszuziehen, ins Hotel z. B., Die Zeche zahlt dann der Vermieter.
Energielieferant und Vermieter sollten immer verschiedene juristische Personen sein.
Also unbedingt mein Rat, eine GbR für die Energieerzeugung gründen. Dieses Thema wurde hier im Forum schon öfters diskutiert.
Selbst wenn eine GbR gegründet wird, sehe ich noch erhebliche Bedenken, da die "juristische Person" dann oft identisch mit dem Vermieter
sein wird.
Hier müsste endlich der Gesetzgeber einmal Klarheit schaffen. Das will er aber nicht, da er nicht wirklich eine dezentrale Energieversorgung wünscht.
Zu viele profitieren von der zentralen Versorgung. Kommunale Versorgung ist für mich immer noch "zentrale Versorgung".
Solange ein Vermieter, nicht die gleichen Rechte hat wie ein Energieversorger, wird sich die dezentrale Energie nie durchsetzen.
Solche Klimmzüge -Winkeladvokaterie- wie separate GbR gründen, schrecken jeden ab, und sind nicht des Rätsels Lösung.
Es tut mir Leid, Dich/Euch keine positivere Lösung zu liefern. Nach 20-jährigem Kampf gegen die Behörden, bin ich dermaßen frustriert,
dass ich jegliche Gemeinschaftsversorgung mit Energie an Mieter , nicht mehr verfolge. Das ist schade, da dies die Zukunft für eine
sinnvolle Energieverteilung wäre.