Beiträge von Energiepionier

    Warum nicht gleich mit dem Treffen im März verknüpfen?


    Hallo Neuendorfer,
    gern bist Du als BHKW-Fan aus dem Norden auch beim Bayernstammtisch eingeladen. Das gilt natürlich für Alle aus dem Forum, und auch für
    Sympathisanten von überall, auch außerhalb des Forums.
    Wir wollen aber keine Konkurrenzveranstaltung sein, zum bundesweiten Treffen des BHKW-Forums, und können dies auch gar nicht.
    Wir treffen uns einfach als Leidgeprüfte, und fachsimpeln ein wenig, bei einer Brotzeit und Kaffee und Bier.
    Gern dürft Ihr Alle kommen, mein Garten ist groß genug.
    Lieber "Neuendorfer" wir vom Bayernstammtisch ca. 4-8 Personen, sind sowieso in Sonneberg bei Kay vertreten, und gern darfst Du Dich zu uns
    an den Tisch setzen.
    Es grüßt Dich herzlich Der Energiepionier Fritz :)

    Als erstes solltest Du eine kleine GbR gründen, mit einem wohlklingenden Namen, wie "Strom hausgemacht".
    Für diese GbR beantragst Du dann eine Umsatzsteuer ID beim Finanzamt. Ein Handelsregistereintrag ist dazu nicht nötig.
    Das hat auch den Vorteil, dass bei einem säumigen Stromzahler Du nicht zugleich der Vermieter in einer Person ist.
    Als reiner Strom- und Wärmelieferant hast Du mehr Rechte, eventuell den Strom abzustellen.


    zu 1: die MwSt von der Handwerkerrechnung bekommst Du vom Finanzamt als Vorsteuer wieder, bzw. wird mit künftigen MwSt.-Einnahmen verrechnet.
    zu 2+3+4: Deine Rechnungen für Strom und Wärme an Mieter und Netzbetreiber müssen jetzt ebenfalls die MwSt. ausweisen, diese musst Du dem Finanzamt abtreten, bzw. mit der MwSt. aus künftigen Handwerkerrechnungen oder Gas- Heizöleinkäufen, verrechnen.


    Hört sich kompliziert an, ist es aber gar nicht so sehr.

    Hallo XRGI-Fan,


    habt Ihr einen Dritten als Hausverwalter eingesetzt, oder verwalten die Eigentümer selbst?
    Der Hausverwalter, wenn Dritter, ist ja kein Stromproduzent und kann auch nicht Strom verkaufen. Er kann nur die Abrechnung für die Eigentümer vornehmen.
    Wenn die Eigentürmer der WEG die Hausverwaltung selbst machen, dann seit Ihr natürlich auch der Stromproduzent und -verkäufer.
    Dann habt Ihr m.E. wieder das Inkassoproblem, und könnt keinen Strom abstellen.
    Ich bin kein Jurist! Und Juristen sind in dieser Thematik meist auch erst einmal völlig überfragt. Es gibt zu wenig Präsidenzfälle.
    Mein Rat:
    Eine GbR gründen -das benötigt keinen Handelsregistereintrag-. Alle die in Euer BHKW investiert haben, werden Gesellschafter, anteilsmäßig nach
    Einlage. Die GbR "BHKW" verschickt die Rechnung an die Stromabnehmer und die Zahlungen müssen unbedingt auf ein Konto der GbR BHKW eingehen. Die GbR BHKW kann dann auch sauber mit dem Finanzamt die Umsatzsteuer abrechnen. Sicher kann auch die GbR die Rechnungen
    an eine fremde Hausverwaltung weiter geben, die diese dann weiter verteilt an die Stromabnehmer.
    Seid lieber übervorsichtig, denn Ärger ist vorprogrammiert, und irgendwann gibt es einen säumigen Zahler. Das ist sicher.
    Unser Recht schützt immer den "Schwachen" , nicht den, der ehrlich handelt.


    Gruß Fritz

    Ich komme gerade aus einem Termin beim Haus- und Grundbesitzer-Verien.
    Bei der von Euch geplanten Konstellation gibt des große Bedenken. Sobald der Vermieter zugleich auch Lieferant des eigen erzeugten Stroms ist,
    hat er wenig Rechte, bei nicht Zahlung durch Mieter, das Inkasso wirksam zu betreiben. Als Vermieter hat er nicht das Recht den Strom oder Wärme
    abzustellen. Macht er dies, hat der Mieter das Recht auszuziehen, ins Hotel z. B., Die Zeche zahlt dann der Vermieter.
    Energielieferant und Vermieter sollten immer verschiedene juristische Personen sein.
    Also unbedingt mein Rat, eine GbR für die Energieerzeugung gründen. Dieses Thema wurde hier im Forum schon öfters diskutiert.
    Selbst wenn eine GbR gegründet wird, sehe ich noch erhebliche Bedenken, da die "juristische Person" dann oft identisch mit dem Vermieter
    sein wird.
    Hier müsste endlich der Gesetzgeber einmal Klarheit schaffen. Das will er aber nicht, da er nicht wirklich eine dezentrale Energieversorgung wünscht.
    Zu viele profitieren von der zentralen Versorgung. Kommunale Versorgung ist für mich immer noch "zentrale Versorgung".


    Solange ein Vermieter, nicht die gleichen Rechte hat wie ein Energieversorger, wird sich die dezentrale Energie nie durchsetzen.
    Solche Klimmzüge -Winkeladvokaterie- wie separate GbR gründen, schrecken jeden ab, und sind nicht des Rätsels Lösung.


    Es tut mir Leid, Dich/Euch keine positivere Lösung zu liefern. Nach 20-jährigem Kampf gegen die Behörden, bin ich dermaßen frustriert,
    dass ich jegliche Gemeinschaftsversorgung mit Energie an Mieter , nicht mehr verfolge. Das ist schade, da dies die Zukunft für eine
    sinnvolle Energieverteilung wäre.

    Mein Thema, was ich ansprechen möchte passt vielleicht ganz hier her -Batteriespeicher- , aber es hat den gleichen Zweck, nämlich
    die Vermeidung von Bezugs- und Einspeisestrom.
    Es gibt ein Gerichtsurteil von Landgericht Nürnberg/Fürth, AZ könnte ich nachscheuen, wo Einspeisestrom gegen Bezugstrom einfach gegenseitig
    verrechnet wurden. D. h. der Eine wollte seinen Einspeisestrom vom EVU bezahlt haben, das EVU wollte entnommenen Bezugsstrom bezahlt bekommen.
    Da alles über einen saldierenden Ferraris-Zähler lief, entschied der Richter, beide bekommen nichts vergütet.


    Bei einem BHKW-Betrieb ist so ein Ergebnis wünschenswert, da wir im Ergebnis unseren Überschussstrom in den nächsten Stunden wieder dem Netz entnehmen wollen. Wir puffern nicht eine Batterie, sondern puffern das Netz.


    Bei vielen PV-Anlagen sind noch Ferrariszähler ohne Rücklaufsperre vorhanden. Wer auf die PV Einspeisung verzichtet, und alles "gemischt"
    PV und KWK über einen solchen Zähler laufen lässt, ist völlig autark.


    Ich halte von den komplizierten Fördergesetzen, wie KWK und EEG nicht mehr sehr viel. Diese schrecken mehr ab, als dass sie fördern.


    Vielleicht könnte man dieses Gerichtsurteil noch besser ausschlachten. :)

    Neue Anlage wie Heizöl


    also bei Anlage nach 10 Jahren, der "übliche Preis" EEX Leipzig, nämlich 5-6 Cent + die vernachlässigbare vNNE


    Kann es sein, wenn Du in den Spiegel schaust, das Du Dollarzeichen in den Augen hast?


    Lieber Frank, lass mal die Emotionen aus der Diskussion
    Bei meiner Situation -alte Anlage- ich bekomm 5.6 Ct/kWh, muss ich mir Gedanken machen. Das hat mit Profitdenken gar nichts zu tun.
    Du aus der Automobilbranche solltest nicht andere verurteilen. Auch Autos brauchen Treibstoff. Dieser wird immer mit Schiffen transportiert.
    Verschaff Du doch den Bauern eine bessere Arbeit. In Afghanistan bewacht die Bundeswehr sogar den Anbau von Drogen.

    Da das Pflanzenöl neuerdings nicht mehr durch das EEG (NaWaRo-Bonus) gefördert wird, ist es nicht zu verurteilen, wenn es auf einem langen
    Schiffsweg antransportiert werden muss. Auch Heizöl wird auf dem Schiffsweg (CO2-verlustig) transportiert.
    Vom Anbau der Pflanze können die einheimische Bevölkerung auf Madagskar z.B., leben.
    Was ist daran verwerflich!?
    Für mich ist wichtig, was kostet das Öl? und es darf meinem Motor nicht schaden. Energieinhalt ist auch noch wichtig?
    Wie hoch ist denn nun die Einspeisevergütung nach dem KWK-Gesetz? Kann mir das einer sagen?

    Servus Manfred,


    die "Fa. Langsam" meldet sich zurück.
    Dass Pflanzenöl ab 1.1.2012 überhaupt nicht mehr gefördert wird, wusste ich nicht. Ich hab die Entwicklungen nicht mehr so verfolgt, da
    ich des Ganzen ein wenig überdrüssig geworden bin. Ich bin etwas phlegmatisch geworden, sonst könnte man den Krieg mit den EVUs und der Gesetzgebung nicht ertragen.
    Natürlich weiß ich, nach fast 20 Jahren, dass man auf dem Gebiet KWK keinen großen Gewinn machen kann. Die aufgeführten Webseiten
    sind mehr als "schwindelerregend".


    Die Hoffnung stirbt halt zu letzt! :rolleyes:


    Gruß aus Erlangen, die bayrischen Preißn ins tiefe Oberbayern.
    Fritz

    Hallo Robinhood,
    handelt es sich bei dem Jatrpha ÖL um ein verestertes Öl, ähnlich wie RME?
    Fällt die Einspeise-Vergütung unter das EEG oder KWK Gesetz?
    Wie hoch ist derzeit der Vergütungssatz?
    70 Ct./l , ist das inkl. MwSt. und Transport?
    Ich habe ein BHKW seit 1993, welches ursprünglich als Pflanzenöl-BHKW betrieben wurde. Hab irgendwann umgestellt auf Heizölbetrieb.
    Ich hätte noch einen Tank mit 9000 l frei.
    Kann ein normaler Dieselmotor (Vorkammersystem) dies Öl verarbeiten?
    Mein Motor ist ein Perkins 4-Zylinder.


    Grüße vom Energiepionier
    Fritz