Schöne neue Energiewende
Darüber kann man sowieso nur weinen, wenn man die Aussagen der Politiker hört, dass es ja nur daran liegt, dass die Gaskraftwerke 21 GW liefern müssen, dass in Frankreich die AKW`s Probleme hätten. Tatsächlich werden lediglich 6GW an Frankreich geliefert, was beweist das unsere Energiewende völlig aus dem Ruder gelaufen wurde, d.h. vermurkst ist.
2018 fertiggestellten MFH mit 8 Ferienwohnungen wurde seitens des Bauträgers eine Hybrid-Heizung bestehend aus einem NEUEN erdgasbetriebenen BHKW (Vaillant, genauen Typ habe ich nicht vorliegen) und einer Gastherme errichtet.
Ich würde zu einem guten Rechtsanwalt Deiner Wahl gehen, der muss sich nicht mit Kleinkraftwerken auskennen. Es ist ein Mangel wenn das Kleinkraftwerk nicht korrekt angemeldet wurde, d.h. im Marktstammdatenregister, Hauptzollamt, Energieversorger, BAFA und Hersteller ( zur Werksgarantie )
Zusätzlich würde ich Dir raten noch jemand zu suchen, der Deinem Anwalt "zur Hand geht" d.h. sich fachlich auskennt.
- Ist die Verweigerung der Zulassung durch die BAFA aufgrund des "fabrikneu"-Argumentes willkürlich und damit angreifbar, oder haben wir da keine Chance, obwohl die neue Anlage nur auf Grund der oben beschriebenen Umstände verzögert in Betrieb genommen wurde?
Nein die Entscheidung scheint mir nicht willkürlich zu sein.
Wir zum Beispiel melden neue Anlagen, Modernisierungen usw. per DE-Mail ( als De-Mail Einschreiben ) bei der BAFA an. Das geht viel schneller und sicherer als per Post usw.
Zeitgleich würde ich versuchen, der BAFA den kompletten Sachverhalt schriftlich vorzutragen, mit Beweisen zu untermauern und um Unterstützung durch die BAFA bitten. Ob dies möglich ist weiß ich nicht, wie große der Ermessensspielraum der BAFA ist. In den letzten Jahren ist dieser wesentlich kleiner geworden, die Vorschriften und Vorgaben wurde stark verschärft angeblich um Missbrauch zu verhindern, jedoch fallen damit auch falsch gelaufene Anmeldungen wie bei Euch "hintenrüber".
Ich würde also unverzüglich reagieren und die BAFA höflich um eine Schriftsatzfrist zur ergänzenden Vortrag des Sachverhalt bitten ( 4 Wochen ) und in dieser Zeit der BAFA alles sachlich vortragen. Letztlich habt Ihr ja keine Gebrauchte Anlage bzw. nicht mehr neue Anlage ans öffentliche Stromnetz angeschlossen sondern eine Neue was Ihr aber beweisen müsst nicht die BAFA
Ist ein Versuch wert, es gibt jedoch eine Frist wo die neue Anlage bei der BAFA angemeldet sein muss ( müsste nachsehen ) ich denke da seit ihr drüber ( schätze mal 6 Monate )
Gibt es ohne diese BAFA-Zulassung wirklich keinerlei Einspeisevergütung?
Ich würde auch dies mit der BAFA versuchen zu klären, der Netzbetreiber hält sich an die Entscheidung der BAFA bzw. der Clearingstelle die Du notfalls anrufen solltest.
Einem "Hausverwalter" ohne entsprechende Kenntnisse das ganze "zu zu schieben" finde ich jetzt übrigens auch nicht fair.
Ein BAFA Antrag hätte aus meiner Sicht von jemanden gemacht werden müssen, der sich damit auskennt, insbesondere wenn bereits großer Ärger bekannt ist.
Kaum jemand geht zum Gericht und klagt selbst ohne Anwalt, weil die Change das die Klage aus "formalen Gründen" kostenpflichtig abgewiesen wird ist sehr gross. Auch die BAFA hat meines Erachtens sehr fair und keinesfalls willkürlich gehandelt, in dem sie mitteilt, dass sie beabsichtigt den Antrag kostenpflichtig zurück zu weisen.
Bietet also die Möglichkeit den Antrag zurück zu nehmen, so das keine Kosten entstehen, zum anderen ergänzend vorzutragen.
Im übrigen verwundert es mich sehr das seit 2018 also mindestens 4 Jahre lang niemandem aufgefallen ist und das weder Netzbetreiber noch Fachhandwerker entsprechende Hinweise gegeben haben, dass die Anmeldung im Marktstammdatenverzeichnis, HZA, BAFA, Netzbetreiber usw. nicht oder nicht korrekt erfolgt ist.