Tach Zusammen,
hat von euch mal jemand versucht bei der BAFA eine Anlage fördern zu lassen, die noch keine 10 Jahre alt ist?
Man erzählte mir, das dies geht. Finde ab nichts in deren Formulare dazu.
VG
Tach Zusammen,
hat von euch mal jemand versucht bei der BAFA eine Anlage fördern zu lassen, die noch keine 10 Jahre alt ist?
Man erzählte mir, das dies geht. Finde ab nichts in deren Formulare dazu.
VG
Das sollte funktionieren, wie einfach das wird, steht wohl auf einem anderen Blatt. Ich denke, ein Telefonat mit der Bafa sollte hier Klarheit bringen, ich vermute, online wird man für diesen seltenen Einzelfall keine Formulare finden.
Geht es hier um ein BHKW? Soweit ich weiß können dafür seit 01.01.2021 keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden, auch nicht für neue Anlagen.
Jedenfalls nicht den Mini-KWK-Zuschuss bis 20 kWel vom BAfA.
Die KWK-Zulagen für den eingespeisten bzw. selbst verbrauchten Strom nach KWKG gibt's natürlich weiter. Ob es aus irgendwelchen anderen Töpfen noch Förderungen gibt weiß ich nicht, aber hier wurde ja nach BAfA gefragt.
Tach Zusammen,
hat von euch mal jemand versucht bei der BAFA eine Anlage fördern zu lassen, die noch keine 10 Jahre alt ist?
Ich verstehe ebenfalls die Frage nicht.
Eine "Förderung" im Sinne eines nicht rückzahlbaren Zuschuss git es nicht mehr, kann man also auch nicht beantragen, selbst für eine neue Anlage nicht.
Man kann eine gebrauchte Anlage auch nicht zum Zuschuss anmelden, entweder ist sie bereits angemeldet, dann kann man den ( Rest ) Zuschuss auf sich umschreiben lassen oder es geht nicht.
Verbindliche Auskunft gibt wie immer die BAFA selbst.
Hier geht es um eine gebrauchte Schulungsanlage aus 2019 mit wenig Bh. die in privat übergeht.
Der VNB will ja für die Auszahlung der Vergütung die Freigabe vom BAFA haben.
Das es keinen einmaligen Zuschuss mehr gibt ist schon klar. Es geht um die Förderung 8/16 ct/kwh
Also wenn das noch niemand hatte, werde ich da anrufen. Trotzdem Danke 😬
Alles anzeigenTach Zusammen,
hat von euch mal jemand versucht bei der BAFA eine Anlage fördern zu lassen, die noch keine 10 Jahre alt ist?
Ich verstehe ebenfalls die Frage nicht.
Eine "Förderung" im Sinne eines nicht rückzahlbaren Zuschuss git es nicht mehr, kann man also auch nicht beantragen, selbst für eine neue Anlage nicht.
Man kann eine gebrauchte Anlage auch nicht zum Zuschuss anmelden, entweder ist sie bereits angemeldet, dann kann man den ( Rest ) Zuschuss auf sich umschreiben lassen oder es geht nicht.
Verbindliche Auskunft gibt wie immer die BAFA selbst.
Wie Dachsfan schon schreibt kann der neue Eigentümer den Rest des Zuschusses beantragen, dazu ist es von Vorteil wenn der alte Eigentümer den Nachweis der Bafa bzw. die Nummer mit übergibt.
War die Anlage noch nie angemeldet wird aber als Gebraucht verkauft wirds schwierig, hier könnte der Verkäufer den Erstinbetriebsetzungszeitpunkt sowie die gelaufenen VBh im Kaufvertrag nennen sowie per Abrechnung des NB nachweisen. Ob das dann von der Bafa akzeptiert wird ?
Wurde gerade telefonisch abgelehnt. Nur Fabrikneu
dann gibts nur den "üblichen Preis" + VNN. Allerdings steht noch die Frage nach der ARN 4105 + Einheitenzertifikat für die Anlage, denn ohne diese Nachweise wird sich auch der Neue NB gegen eine Inbetriebsetzung am neuen Standort wehren.
Frage nach der ARN 4105 + Einheitenzertifikat
Schulungsanlage aus 2019
sollte doch für alles nach 2018 produzierte vorhanden sein?
Das Teil läuft schon und alles vorhanden.
Im Prinzip ist es ja auch nur fair wenn der Bafa Zuschuss nur neuen (wesentlich teueren Anlagen) bewilligt wird.
Hallo zusammen,
dies ist mein erster Beitrag hier, falls ich hier nicht im richtigen Subforum bin, bitte verschieben.
Folgende Situation: Ein einem 2018 fertiggestellten MFH mit 8 Ferienwohnungen wurde seitens des Bauträgers eine Hybrid-Heizung bestehend aus einem NEUEN erdgasbetriebenen BHKW (Vaillant, genauen Typ habe ich nicht vorliegen) und einer Gastherme errichtet. Bedingt durch Untätigkeit bzw. Lustlosigkeit von Bauträger, einbauendem Elektrofachbetrieb, Netzbetreiber und Verwalter sowie angeblich zwischenzeitlicher Änderungen bzw. Verschärfungen der Gesetzeslage erfolgte die offizielle Inbetriebnahme, u.a. mit Einbau eines separaten Einspeisezählers, erst im Oktober 2021. Gelaufen ist die Anlage bereits vorher und hat dabei auch fleißig eingespeist, ersichtlich am Zweirichtungszähler für den Allgemeinstrom des Hauses.
Der Verwalter wurde zum Jahreswechsel 2021/22 ausgetauscht und der neue hat nach vielen bürokratischen Hürden, mit denen er auch noch keinerlei Erfahrungen hatte, Anfang Dezember 2022 gerade noch fristgerecht bei der BAFA einen Antrag auf Zulassung gemäß KWKG eingereicht. Offenbar hat er dabei (vielleicht aus Unkenntnis) angegeben, dass die Anlage keine Betriebsstunden (außer Probelauf) aufweise. Die BAFA hat umgehend geantwortet, dass sie den Antrag kostenpflichtig abzulehnen gedenke, da die Anlage nicht mehr fabrikneu und damit nicht mehr förderfähig sei.
Der Netzbetreiber hat auf Anfrage des Verwalters mitgeteilt, dass ohne BAFA-Zulassung keine Vergütung des eingespeisten Stroms möglich sei.
Wir Eigentümer, die immer davon ausgegangen waren, dass es mit dem BHKW alles seine Ordnung habe, fallen jetzt aus allen Wolken und hoffen, dass vielleicht noch irgendwas zu retten sein könnte. Deshalb meine Fragen an Euch:
Falls wir absolut chancenlos sind, müssten wir ernsthaft überlegen, das BHKW stillzulegen und nur noch mit der Gastherme zu heizen. Schöne neue Energiewende
Einen guten Rutsch wünscht
Richard
dann gibts nur den "üblichen Preis" + VNN. Allerdings steht noch die Frage nach der ARN 4105 + Einheitenzertifikat für die Anlage, denn ohne diese Nachweise wird sich auch der Neue NB gegen eine Inbetriebsetzung am neuen Standort wehren.
Dazu eine Frage, was denn der "übliche Preis" für eingespeisten Strom ist. Wir haben ein ähnliches Problem, bei dem die BAFA die Zulassung eines im Oktober 2021 mit 3-jähriger Verzögerung nach Errichtung 2018 offiziell in Betrieb genommenen BHKW ablehnt, weil nicht mehr "fabrikneu". Verbindungsnetzbetreiber lehnt jegliche Vergütung des eingespeisten Stroms ab, weil keine BAFA-Zulassung vorliegt.