KWK-Zuschlag: Ist eine nicht „fabrikneue Anlage“ BAFA förderungsfähig?

  • Tach Zusammen,


    hat von euch mal jemand versucht bei der BAFA eine Anlage fördern zu lassen, die noch keine 10 Jahre alt ist?


    Man erzählte mir, das dies geht. Finde ab nichts in deren Formulare dazu.


    VG :)

  • Das sollte funktionieren, wie einfach das wird, steht wohl auf einem anderen Blatt. Ich denke, ein Telefonat mit der Bafa sollte hier Klarheit bringen, ich vermute, online wird man für diesen seltenen Einzelfall keine Formulare finden.

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • Geht es hier um ein BHKW? Soweit ich weiß können dafür seit 01.01.2021 keine neuen Förderanträge mehr gestellt werden, auch nicht für neue Anlagen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • sailor773 heißt das, dass es grundsätzlich für alle KWK Anlagen keine Förderung mehr gibt? 8|

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • Jedenfalls nicht den Mini-KWK-Zuschuss bis 20 kWel vom BAfA.


    Die KWK-Zulagen für den eingespeisten bzw. selbst verbrauchten Strom nach KWKG gibt's natürlich weiter. Ob es aus irgendwelchen anderen Töpfen noch Förderungen gibt weiß ich nicht, aber hier wurde ja nach BAfA gefragt.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Tach Zusammen,


    hat von euch mal jemand versucht bei der BAFA eine Anlage fördern zu lassen, die noch keine 10 Jahre alt ist?

    Ich verstehe ebenfalls die Frage nicht.


    Eine "Förderung" im Sinne eines nicht rückzahlbaren Zuschuss git es nicht mehr, kann man also auch nicht beantragen, selbst für eine neue Anlage nicht.


    Man kann eine gebrauchte Anlage auch nicht zum Zuschuss anmelden, entweder ist sie bereits angemeldet, dann kann man den ( Rest ) Zuschuss auf sich umschreiben lassen oder es geht nicht.


    Verbindliche Auskunft gibt wie immer die BAFA selbst.

  • Hier geht es um eine gebrauchte Schulungsanlage aus 2019 mit wenig Bh. die in privat übergeht.


    Der VNB will ja für die Auszahlung der Vergütung die Freigabe vom BAFA haben.


    Das es keinen einmaligen Zuschuss mehr gibt ist schon klar. Es geht um die Förderung 8/16 ct/kwh


    Also wenn das noch niemand hatte, werde ich da anrufen. Trotzdem Danke 😬

  • Wie Dachsfan schon schreibt kann der neue Eigentümer den Rest des Zuschusses beantragen, dazu ist es von Vorteil wenn der alte Eigentümer den Nachweis der Bafa bzw. die Nummer mit übergibt.

    War die Anlage noch nie angemeldet wird aber als Gebraucht verkauft wirds schwierig, hier könnte der Verkäufer den Erstinbetriebsetzungszeitpunkt sowie die gelaufenen VBh im Kaufvertrag nennen sowie per Abrechnung des NB nachweisen. Ob das dann von der Bafa akzeptiert wird ?

  • dann gibts nur den "üblichen Preis" + VNN. Allerdings steht noch die Frage nach der ARN 4105 + Einheitenzertifikat für die Anlage, denn ohne diese Nachweise wird sich auch der Neue NB gegen eine Inbetriebsetzung am neuen Standort wehren.

  • Frage nach der ARN 4105 + Einheitenzertifikat


    Schulungsanlage aus 2019


    sollte doch für alles nach 2018 produzierte vorhanden sein?

    Werkstatt:

    PV 4,8 kWp BHKW Senertec Dachs HR AltölumbauHolzvergaser Atmos DC30GSE

    Haus:

    PV 5,4 kWp Inselwechselrichter 5,0 kW26 kWh Batteriespeicher BHKW Senertec Dachs HR NE Holzvergaser Buderus Logano S161 ● Windrad Makemu Domus 0,0 kW ● Autarkie: 100%

  • Das Teil läuft schon und alles vorhanden.


    Im Prinzip ist es ja auch nur fair wenn der Bafa Zuschuss nur neuen (wesentlich teueren Anlagen) bewilligt wird.

  • Hallo zusammen,


    dies ist mein erster Beitrag hier, falls ich hier nicht im richtigen Subforum bin, bitte verschieben.


    Folgende Situation: Ein einem 2018 fertiggestellten MFH mit 8 Ferienwohnungen wurde seitens des Bauträgers eine Hybrid-Heizung bestehend aus einem NEUEN erdgasbetriebenen BHKW (Vaillant, genauen Typ habe ich nicht vorliegen) und einer Gastherme errichtet. Bedingt durch Untätigkeit bzw. Lustlosigkeit von Bauträger, einbauendem Elektrofachbetrieb, Netzbetreiber und Verwalter sowie angeblich zwischenzeitlicher Änderungen bzw. Verschärfungen der Gesetzeslage erfolgte die offizielle Inbetriebnahme, u.a. mit Einbau eines separaten Einspeisezählers, erst im Oktober 2021. Gelaufen ist die Anlage bereits vorher und hat dabei auch fleißig eingespeist, ersichtlich am Zweirichtungszähler für den Allgemeinstrom des Hauses.


    Der Verwalter wurde zum Jahreswechsel 2021/22 ausgetauscht und der neue hat nach vielen bürokratischen Hürden, mit denen er auch noch keinerlei Erfahrungen hatte, Anfang Dezember 2022 gerade noch fristgerecht bei der BAFA einen Antrag auf Zulassung gemäß KWKG eingereicht. Offenbar hat er dabei (vielleicht aus Unkenntnis) angegeben, dass die Anlage keine Betriebsstunden (außer Probelauf) aufweise. Die BAFA hat umgehend geantwortet, dass sie den Antrag kostenpflichtig abzulehnen gedenke, da die Anlage nicht mehr fabrikneu und damit nicht mehr förderfähig sei.


    Der Netzbetreiber hat auf Anfrage des Verwalters mitgeteilt, dass ohne BAFA-Zulassung keine Vergütung des eingespeisten Stroms möglich sei.


    Wir Eigentümer, die immer davon ausgegangen waren, dass es mit dem BHKW alles seine Ordnung habe, fallen jetzt aus allen Wolken und hoffen, dass vielleicht noch irgendwas zu retten sein könnte. Deshalb meine Fragen an Euch:

    1. Ist die Verweigerung der Zulassung durch die BAFA aufgrund des "fabrikneu"-Argumentes willkürlich und damit angreifbar, oder haben wir da keine Chance, obwohl die neue Anlage nur auf Grund der oben beschriebenen Umstände verzögert in Betrieb genommen wurde?
    2. Gibt es ohne diese BAFA-Zulassung wirklich keinerlei Einspeisevergütung?
    3. Kann mir jemand (gerne per PN) ggf. einen Anwalt (Raum Bremerhaven/nordwestliches Niedersachsen) empfehlen, der mit der Sach- und Gesetzeslage vertraut ist und uns bei der Durchsetzung unserer Ansprüche unterstützen könnte, falls überhaupt welche bestehen?

    Falls wir absolut chancenlos sind, müssten wir ernsthaft überlegen, das BHKW stillzulegen und nur noch mit der Gastherme zu heizen. Schöne neue Energiewende ;(


    Einen guten Rutsch wünscht


    Richard

  • dann gibts nur den "üblichen Preis" + VNN. Allerdings steht noch die Frage nach der ARN 4105 + Einheitenzertifikat für die Anlage, denn ohne diese Nachweise wird sich auch der Neue NB gegen eine Inbetriebsetzung am neuen Standort wehren.

    Dazu eine Frage, was denn der "übliche Preis" für eingespeisten Strom ist. Wir haben ein ähnliches Problem, bei dem die BAFA die Zulassung eines im Oktober 2021 mit 3-jähriger Verzögerung nach Errichtung 2018 offiziell in Betrieb genommenen BHKW ablehnt, weil nicht mehr "fabrikneu". Verbindungsnetzbetreiber lehnt jegliche Vergütung des eingespeisten Stroms ab, weil keine BAFA-Zulassung vorliegt.