Verständnisfrage zu entstehenden und umlagefähigen Kosten eines BHKW

  • Hallo zusammen,


    bin totaler Newbie und hoffe, dass ihr mir ggf. blöde Fragen verzeiht.


    Freunde von mir besitzen ein BHKW. Dieses ist an einen dritten verpachtet, der damit einige Mehrfamilienhäuser meiner Freunde mit Wärme versorgt. Der vom BHKW erzeugte Strom wird (abzüglich des Eigenverbrauchs des BHKW) vollständig ins Stromnetz eingespeist.


    Wir hatten eine Unterhaltung zum Thema Abrechnung und Wirtschaftlichkeit und ich habe glaube ich ein grundsätzliches Verständnisproblem, was das Prinzip des BHKW-Betriebs in der o. g. Konstellation angeht.


    Der Betreiber des BHKW stellt eine Gesamtrechnung über erzeugte Energie (+ Betriebsführung) an meine Freunde, die diese Kosten dann auf die Mieter im Rahmen der Betriebskostenabrechnung umlegen. Das erscheint mir aber nicht schlüssig, da im BHKW ja darüber hinaus noch Strom erzeugt wird, der ins Netz eingespeist und entsprechend dem Betreiber auch vergütet wird.


    Das ist der Punkt, der für mich gerade keinen Sinn zu ergeben scheint: Die Mieter bezahlen letztendlich für die gesamten Kosten der Brennstoffe und der Betreiber kann den aus diesen Brennstoffen gewonnenen Strom ins Netz einspeisen und dafür auch noch vergütet werden?


    Jetzt hatte ich bei einer kurzen Google-Recherche gelesen, dass man wohl die Bestandteile für erzeugten elektrischen Strom und die Wärme separat auf der Rechnung ausweisen muss? Aber nur als privater Betreiber und nicht im Rahmen des Contracting, wo ein kWh-Preis zwischen Betreiber und Eigentümer/Vermieter festgelegt wird? Ich bin verwirrt.


    Wenn die Mieter letztendlich alles bezahlen und man den eingespeisten Strom noch gewinnbringend an den lokalen Energienetzbetreiber verkaufen kann, ist das eine riesige Goldgrube?


    Ich hoffe, hier kennt sich jemand ein wenig aus und kann einem Newbie wie mir das Prinzip kurz erklären. Für mich ist das so gerade nicht schlüssig.


    Danke und Grüße

    xenophil

  • Wenns so ist wie dargestellt würd ich dort auch von deinem Freund ein BHKW pachten und die entstanden Gesamtkosten so an ihn zurück verteilen wollen….. 👍🤣😂🥳😀

    … und das andere einstecken wollen💸🏦💰

  • So ist nunmal das Contractingmodel gestrickt egal ob mit BHKW oder Gaskessel. Contraktor und Vermieter vereinbaren einen Preis, der Mieter zahlt. Wenn der Mieter meint der Preis sei zu hoch muss er Einblick verlangen und ggf. rechtliche Schritte gehen und/oder ausziehen.

  • Mal von Fragen der Gerechtigkeit oder gar Moral abgesehen:


    Grundsätzlich sind bei einem vom Vermieter betriebenen BHKW nur die Kosten für die Wärmeerzeugung auf die Mieter umlegbar, die Kosten für die Stromerzeugung selbstverständlich nicht (es sei denn die Mieter würden auch den BHKW-Strom nutzen, was hier nicht der Fall ist). Das Gleiche gilt auch für die Wartungskosten. Die Anteile werden i.d.R. nach den erzeugten Kilowattstunden (Strom bzw. Wärme) ermittelt.


    Sofern aber ein Vertrag zwischen dem Betreiber des BHKW und dem Vermieter über Wärmelieferung vorliegt, ist das anders. Theoretisch kann der Vermieter mit dem Wärmelieferanten – unabhängig von dessen Kosten – jeden beliebigen Wärmepreis vereinbaren und diesen – genau wie z.B. beim Bezug von Fernwärme – an die Mieter weiter belasten. Ich nehme an, dass es hierfür in der Praxis Grenzen gibt, die müssten aber ggf. gerichtlich festgelegt werden. Dabei dürfte es auch eine Rolle spielen ob die Mieter beim Einzug wussten worauf sie sich einlassen, oder ob womöglich der Wärmepreis erst später vertraglich (im Endeffekt zu Lasten der Mieter) erhöht wurde.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Ah, okay. Also in Fall 1 werden die tatsächlichen Kosten auf die Mieter umgelegt, im letzteren Fall wird zw. Vermieter/ Eigentümer und Pächter ein Pauschalpreis festgelegt und umgelegt.


    Wir hatten, als wir die Diskussion geführt haben, auch mal ins Vertragswerk geschaut. Vermutlich ist das dann auch der Grund, weshalb im Vertrag drin steht, dass über die an die Mieter gelieferte Wärme abgerechnet wird.


    Ausgangspunkt der Diskussion war nämlich, dass der Betreiber die gesamte vom BHKW produzierte Leistung (ca. 600 MWh) von den Vermietern (und damit letztlich von den Mietern) hat bezahlen wollen. Im Vertrag steht drin, dass die gelieferte Wärme (ca. 300 MWh) bezahlt wird.


    Das heißt, wenn ich es nun richtig verstehe, im Umkehrschluss ja, dass die Mieter das bezahlen, was in den Mietshäusern tatsächlich an Wärme verbraucht worden ist (zu dem vom Vermieter verhandelten Preis pro MWh) und der Betreiber die restliche Leistung nicht abrechnen kann (dafür bekommt er für die Einspeisung aber ja auch Geld und kann den MWh-Preis verhandeln).


    Danke für die aufschlussreichen Antworten. Vielleicht schaffe ich mir ja auch mal ein BHKW an - die soll es ja auch in klein geben. :)

  • Das heißt, wenn ich es nun richtig verstehe, im Umkehrschluss ja, dass die Mieter das bezahlen, was in den Mietshäusern tatsächlich an Wärme verbraucht worden ist (zu dem vom Vermieter verhandelten Preis pro MWh) und der Betreiber die restliche Leistung nicht abrechnen kann (dafür bekommt er für die Einspeisung aber ja auch Geld und kann den MWh-Preis verhandeln).

    Wir kennen ja den Vertrag nicht, sondern können nur Deine Angaben nutzen.


    So wie Du das berichtest, hat der Vermieter einen Dienstleister beauftragt, Wärme zu liefern und hat sich so aus seiner Pflicht dies zu tun genommen. Wenn dies Vertraglich sauber gemacht wurde, so wie man es bei Fernwärme tut, ist das ja auch in Ordnung.


    Analog zur Wärme weiß ich das es sehr häufig zu Streit kommt und die Sache oft vor Gericht geht, wobei sehr häufig vergleichbare Wärmepreise als Bezug genommen werden. Ich habe auch gehört das die Gerichte häufig zu Gunsten des Mieters entschieden haben, wenn der Wärmepreis unverhältnissmäßig hoch ist.


    Nur ist das zum einen Sache eines entsprechenden Fachanwalt, zum anderen musst Du selbst ein bisschen googeln, es gibt Fachanwaltseiten die das Thema sehr gut auf ihren Seiten darstellen.


    Hier jedoch ohne den Wärmepreis zu nennen und die Detais kann man nicht besser beraten.

  • Hi!


    Danke für die Antwort.


    Der Wärmepreis liegt, soweit ich weiß, bei um die 80 € pro MWh. Das kam uns nach kurzem Google-Fu nicht unverhältnismäßig hoch vor. Wenn es aber um solche Feinheiten geht, würde die Sache ohnehin in Richtung Anwalt gespielt werden.


    Mir ging es hier eher um eine Erklärung des Prinzips solcher Konstrukte, da ich selbst davon nicht betroffen und totaler Newbie bin, es aber gerne verstehen möchte, wie es funktioniert. Ich denke, das wurde hier erreicht. :)


    Schönen Tag euch!

  • Meine Wärepreise als Contractor waren für:


    2020 - 90€/MWh

    2021 - 105€/MWh

    2022 - 200 €/MWh

    2023 - 225€/MWh


    Preise alle netto + aktuel

  • remag


    Da der Vertrag mit dem Kunden und auch meinem Gasversorger auslief..

    Es wurde ein neuer Vertrag vereinbart und da lagen die Gewerbegaspreise bei ca 15 ct/kWh..


    Ich denke dass bei vielen Kunden die Preise 2023 höher sind als 2022 da eben die Verträge 2022 ausliefen und mitte/ende 2022 neu abgeschlossen worden sind zu den damals hohen Preisen von 15 ct. aufwärts...

  • Wenn das so ist, ist es schade für den Kunden.


    Aber daß man dann einen Vertrag für 15 Cent abschließt verstehe ich nicht.

    Dann gehe ich halt auf Börsenpreis, das wäre auch nicht teurer in der Spitze, dafür aber auch günstigere Phasen

    und zusätzlich keine zeitliche Bindung.


    Wie wären denn die aktuellen Gewerbegaspreise stand heute wenn man heute einen Vertrag abschließen möchte ?

    50kw elektrisch Erdgas BHKW von Yados

    25kw Absorptionskältemaschine aus BHKW-Abwärme

    Photovoltaikanlage 99,9 kwp