[quote]Original von dbitt
Lieber Reinhard,
auch wenn es Dich nervt, aber das mit dem Nachdenken betrifft fairerweise beide Seiten.
Es ist richtig, dass juristisch die Netzbetreiber nicht die Stromerzeuger sind oder sein sollen. Die großen VIER haben dann auch flugs Netzbetreibergesellschaften gegründet und so weiter...
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Netzbetreiber, der den Strommix in seinem Netz nach Nachfrage und Angebot steuert, über eine „Zähleinrichtung“ den Stromfluss erkennt und zuordnet und letztendlich dem Stromanbieter zur Abrechnung zuleitet. Der Endkunde rechnet NICHT mit dem Netzbetreiber, sondern mit dem Stromanbieter ab.
WKG entsprechendes aussagt; und da wäre ja lediglich für BHKW bis 50 kW ein entsprechender Passus erforderlich.
Also, dann denken wir mal weiter:
Wie müßte das KWK-Gesetz nun lauten beim "Rückwärtsdrehen":
"(1)Der Betreiber eines BHKW , das eine geringere Jahresarbeit in das Netz des zuständigen Netzbetreibers einspeist als der Betreiber vom mit ihm vertraglich verbundenen Stromlieferanten bzw. vom Netzbetreiber direkt bezieht, erhält für den von diesem
BHKW eingespeisten Strom folgende Vergütung: der Netzbetreiber erstattet für den gelieferten Strom in Höhe des eingespeisten Stromes die Netznutzungsgebühren (einschließlich der Kosten vorgelagerter Netze, aller Umlagen und der Stromsteuer), der Stromlieferant erstattet die Kosten des gelieferten Stromes bis zur Höhe des eingespeisten Stromes."
(1) Der Betreiber eines BHKW , das eine größere Menge Strom einspeist als der Betreiber vom Netzbetreibeiber als Reservestrom bzw. vom Stromlieferanten als Tarifstrom erhält, erhält eine Vergütung in folgender Weise: die Strommenge bis zur Höhe des bezogenenen Stromes wird nach Absatz (1) vergütet; die darüberhinausgehende Strommenge ...............
(da arbeiten wir noch dran)"
Nun, wer glaubt, das ist realistisch, sinnvoll, durchsetzbar ,überschaubar, Man muß sich mal klar machen, dass
"Rückwärtsdrehen" ja eine faktische Vergütung des eingespesiten Stromes in Höhe des bezogenen Stromes ist.